Daten des LANUV (Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz) NRW zu Alleen im Kreis Gütersloh. Alleen im Sinne des Alleenkatasters sind beidseitig an Straßen oder Wegen (Verkehrsflächen) auf einer Länge von grundsätzlich mindestens 100 m parallel verlaufende Baumreihen meist einer Baumart. Die einzelnen Bäume haben untereinander in etwa den gleichen Abstand und in der Regel das gleiche Alter. Zu jedem Objekt existiert ein Datenbogen mit Informationen.
Der Große Brachvogel ist eine von 6 Arten der sogenannten Wiesenvogelkartierungen, die im Auftrag der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Gütersloh durch die Biologische Station Gütersloh/Bielefeld regelmäßig durchgeführt werden. Die Vorkommen werden alle drei Jahre flächendeckend erfasst, in den übrigen Jahren werden teilweise Beobachtungen im Rahmen anderer Kartierungen erfasst. Zur Zeit liegen Daten aus den Jahren 2000, 2001, 2002, 2003, 2004, 2005, 2006, 2009, 2012, 2015 und 2017 vor.
Darstellungsdienst der Remscheider Stadtgebietsgliederung. Das Remscheider Stadtgebiet ist in die 4 Stadtbezirke Alt-Remscheid, Süd, Lennep und Lüttringhausen unterteilt. Zu den Kommunalwahlen wird unmittelbar von den Bürgerinnen und Bürgern in jedem Stadtbezirk eine Bezirksvertretung gewählt. Das Gremium ist zuständig und verantwortlich für alle Angelegenheiten, die ausschließlich bezirklichen Charakter haben. Unterhalb der Stadtbezirke formen sich die 50 Stadtteile, die sich auf die 4 Stadtbezirke verteilen. Als kleinste räumlich,-statistische Einheit sind die Stadtteile in entsprechende Baublöcke unterteilt.
Dieser Datensatz umfasst vorläufige oder transformierte Koordinaten von Gebäudepunkten des amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) des Kreises Kleve mit dem Genauigkeitsstatus 2200 und 2300. Diese Punkte werden nicht in der Liegenschaftskarte dargestellt. Die Genauigkeit für diese Punkte liegt bei <10cm.
Die Daten beinhalten die Beschriftungen der Bodenrichtwerte bzw. der Bodenrichtwertzonen des Jahres 2017. Die Gutachterausschüsse haben jedes Jahr Bodenrichtwerte, bezogen auf den 01. Januar des laufenden Jahres, zu ermitteln. Sie sollen bis zum 31. März veröffentlicht werden. Aus allen verfügbaren Bodenrichtwerten des Kreises Kleve wird anschließend ein landeseinheitlicher Datensatz gebildet. Ein Bodenrichtwert ist ein vorwiegend aus Kaufpreisen ermittelter durchschnittlicher Bodenwert je Quadratmeter für ein Gebiet mit im wesentlichen gleichen wertbestimmenden Merkmalen wie z. B. Entwicklungszustand, Art und Maß der baulichen Nutzung sowie Zuschnitt. Er ist bezogen auf ein baureifes Grundstück, dessen Eigenschaften für das Gebiet typisch sind (so genanntes Richtwertgrundstück). Bodenrichtwerte beziehen sich grundsätzlich auf unbebaute Grundstücke. Abweichungen des zu bewertenden Grundstücks in den wertbestimmenden Eigenschaften wie z. B. Art und Maß der baulichen Nutzung, Bodenbeschaffenheit, Erschließungszustand und Grundstücksgestaltung bewirken Abweichungen seines Verkehrswertes vom Bodenrichtwert.
Diese Daten beinhalten die Bodenrichtwerte sowie die Bodenrichtwertzonen des Jahres 2012. Die Gutachterausschüsse haben jedes Jahr Bodenrichtwerte, bezogen auf den 01. Januar des laufenden Jahres, zu ermitteln. Sie sollen bis zum 31. März veröffentlicht werden. Aus allen verfügbaren Bodenrichtwerten des Kreises Kleve wird anschließend ein landeseinheitlicher Datensatz gebildet. Ein Bodenrichtwert ist ein vorwiegend aus Kaufpreisen ermittelter durchschnittlicher Bodenwert je Quadratmeter für ein Gebiet mit im wesentlichen gleichen wertbestimmenden Merkmalen wie z. B. Entwicklungszustand, Art und Maß der baulichen Nutzung sowie Zuschnitt. Er ist bezogen auf ein baureifes Grundstück, dessen Eigenschaften für das Gebiet typisch sind (so genanntes Richtwertgrundstück). Bodenrichtwerte beziehen sich grundsätzlich auf unbebaute Grundstücke. Abweichungen des zu bewertenden Grundstücks in den wertbestimmenden Eigenschaften wie z. B. Art und Maß der baulichen Nutzung, Bodenbeschaffenheit, Erschließungszustand und Grundstücksgestaltung bewirken Abweichungen seines Verkehrswertes vom Bodenrichtwert.
Befindet sich im Aufbau! Dieser Datensatz umfasst alle Sekundäre Nutzung des amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystems (ALKIS) des Kreises Kleve, die aktuell in der Liegenschaftskarte dargestellt werden. Die Nutzungsart gibt die tatsächliche Nutzung eines Flurstücks in der Örtlichkeit wieder. Die Nutzungsarten kommen aus dem Nutzungsartenkatalog. In der Realität kommt es manchmal vor, dass sich verschiedene Nutzungen auf der gleichen Fläche befinden. Situationen wie z.B. eine Fischereiwirtschaftsfläche oder ein Kraftwerk (Photovoltaik) als weitere Nutzungen zu Gewässerflächen können mit Hilfe der Objektklasse "Sekundäre Nutzungsarten" abgebildet werden.
Die Daten beinhalten die Beschriftungen der Bodenrichtwerte bzw. der Bodenrichtwertzonen des Jahres 2023. Die Gutachterausschüsse haben jedes Jahr Bodenrichtwerte, bezogen auf den 01. Januar des laufenden Jahres, zu ermitteln. Sie sollen bis zum 31. März veröffentlicht werden. Aus allen verfügbaren Bodenrichtwerten des Kreises Kleve wird anschließend ein landeseinheitlicher Datensatz gebildet. Ein Bodenrichtwert ist ein vorwiegend aus Kaufpreisen ermittelter durchschnittlicher Bodenwert je Quadratmeter für ein Gebiet mit im wesentlichen gleichen wertbestimmenden Merkmalen wie z. B. Entwicklungszustand, Art und Maß der baulichen Nutzung sowie Zuschnitt. Er ist bezogen auf ein baureifes Grundstück, dessen Eigenschaften für das Gebiet typisch sind (so genanntes Richtwertgrundstück). Bodenrichtwerte beziehen sich grundsätzlich auf unbebaute Grundstücke. Abweichungen des zu bewertenden Grundstücks in den wertbestimmenden Eigenschaften wie z. B. Art und Maß der baulichen Nutzung, Bodenbeschaffenheit, Erschließungszustand und Grundstücksgestaltung bewirken Abweichungen seines Verkehrswertes vom Bodenrichtwert.
Diese Daten beinhalten die Bodenrichtwerte sowie die Bodenrichtwertzonen des Jahres 2024. Die Gutachterausschüsse haben jedes Jahr Bodenrichtwerte, bezogen auf den 01. Januar des laufenden Jahres, zu ermitteln. Sie sollen bis zum 31. März veröffentlicht werden. Aus allen verfügbaren Bodenrichtwerten des Kreises Kleve wird anschließend ein landeseinheitlicher Datensatz gebildet. Ein Bodenrichtwert ist ein vorwiegend aus Kaufpreisen ermittelter durchschnittlicher Bodenwert je Quadratmeter für ein Gebiet mit im wesentlichen gleichen wertbestimmenden Merkmalen wie z. B. Entwicklungszustand, Art und Maß der baulichen Nutzung sowie Zuschnitt. Er ist bezogen auf ein baureifes Grundstück, dessen Eigenschaften für das Gebiet typisch sind (so genanntes Richtwertgrundstück). Bodenrichtwerte beziehen sich grundsätzlich auf unbebaute Grundstücke. Abweichungen des zu bewertenden Grundstücks in den wertbestimmenden Eigenschaften wie z. B. Art und Maß der baulichen Nutzung, Bodenbeschaffenheit, Erschließungszustand und Grundstücksgestaltung bewirken Abweichungen seines Verkehrswertes vom Bodenrichtwert.