Ersatzflächen dienen dazu, Beinträchtigungen, die aus einem Eingriff gemäß der naturschutz- und baurechtlichen Eingriffsregelung in Natur und Landschaft resultieren, mitauszugleichen. Das Kompensationsverzeichnis laut LNatSchG NRW stellt alle Flächen auf dem Stadtgebiet von Herne dar, die mit Inkrafttreten des Gesetzes (11/2016) Rechtskraft erlangt haben. Flächen aus Verfahren vor diesem Zeitpunkt sind zwar dargestellt, haben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Der neue Luftreinhalteplan Ruhrgebiet ist am 15. Oktober 2011 in Kraft getreten. Als wesentliche Maßnahme enthält er die Festlegung einer zusammenhängenden, großräumigen Umweltzone Ruhrgebiet. Diese ist am 1. Januar 2012 in Kraft getreten. Dabei wird das gesamte Stadtgebiet von Herne als Umweltzone ausgewiesen.