Der Dienst INSPIRE Schutzgebiete in Nordrhein-Westfalen enthält Regionale Geodaten zu Schutzgebieten im Sinne des INSPIRE Annex I Themas "Schutzgebiete". Die Daten zeigen die Abgrenzungen verschiedener Schutzgebietskategorien aus Bundes- und Ländergesetzen. Die Objektmetadaten enthalten alle Angaben des "simple profile" aus der Datenspezifikation zu "INSPIRE Protected Sites". Die Daten zeigen die Abgrenzungen der Schutzgebiete für Nordrhein-Westfalen. Die Daten sind frei zugänglich. Die Daten sind in Nordrhein-Westfalen aufgrund des § 3 des Landesnaturschutzgesetzes zu erheben. Die Daten wurden für Verordnungen und Landschaftspläne digitalisiert. Die Daten sind in Nordrhein-Westfalen aufgrund des § 3 des Landesnaturschutzgesetzes im Internet bekanntzumachen.
Der Kartenlayer "Beschriftung Fließgewässer" stellt die Beschriftung der grossen Fließgewässer in Nordrhein-Westfalen mit den Gewässerbezeichnungen dar.
Der Dienst stellt die Probenahmepunkte der vom LANUK durchgeführten Bodendauerbeobachtung auf Wald- und Grünlandstandorten (20 Standorte, seit 1995) sowie des Humusmonitorings auf Ackerflächen (200 Standorte, seit 2009) in NRW dar. Stand der verwendeten Daten: 01.07.2021. Die Dartellung der Standorte wurde auf 1000m Genauigkeit gerundet.
Untersuchungen an landeseigenen Grundwasser- Messstellen sowie weiteren Messstellen, an denen Grundwasserbeschaffenheitsuntersuchungen gemäß EG-WRRL durchgeführt werden. Die Daten werden landesweit in der zentralen Grundwasserdatenbank verwaltet. Unter die Berichtspflicht fallen die so genannten WRRL-Messstellen.
Darstellung der in den NRW-Standard-Stammdaten (NRW-Standards) geführten Stoffe und deren Verschlüsselung. NRW-Standards sind die Stammdaten eines Parameters zur Analyse der Umweltmedien Wasser, Abwasser, Boden, Luft, Abfall und auch industriell hergestellter Material (z.B. Düngemittel). Die Stammdaten setzen sich zusammen aus den Informationen: [1] Prüfmerkmal (auch Stoff genannt), [2] Analyse-Norm und andere Vorschriften, [3] Einheit (z.B. mg/l)
Unserer interaktiven Karte können Sie die Lage aller Kölner Hundefreilaufflächen entnehmen. In den städtischen Grünanlagen besteht eine generelle Anleinpflicht für alle Hunde. Ausgenommen hiervon sind nur ausgewiesene Hundefreilaufflächen. Innerhalb dieser Flächen dürfen Hunde unangeleint ausgeführt werden. Das gilt jedoch nicht für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen ohne Befreiung von der Anleinpflicht. Sie können nach bestimmten Adressen suchen und über das Menü oben links Inhalte ein- und ausblenden sowie zwischen dem Stadtplan und Luftbildern als Hintergrund wechseln.
Der Kartenlayer "Beschriftung Einzugsgebiete" stellt die Beschriftung der Einzugsgebiete der Fließgewässer in Nordrhein-Westfalen mit den Gebietskennzahlen dar.
Der Kartenlayer "Beschriftung Schifffahrtskanal" stellt die Beschriftung der Schifffahrtskanaele in Nordrhein-Westfalen mit den Kanalbezeichnungen dar.
Der Kartenlayer "Gewässereinzugsgebiete" stellt die räumliche Abgrenzung der Einzugsgebiete der Fließgewässer in Nordrhein-Westfalen dar. Die Einzugsgebiete sind Bestandteil der Gewässerstationierungskarte des Landes NRW.