Als Datengrundlage für das Bodenbewegungskataster NRW dienen frei verfügbare Daten der Radarsatellitenmission Sentinel-1, die Bestandteil des europäischen Erdbeobachtungsprogramms ‚Copernicus‘ ist und federführend von der europäischen Weltraumorganisation (ESA) betrieben wird. Die aktuelle Auswertung bezieht sich auf Sentinel-1-Daten der Zeitspanne von 2020 bis 2024. Etwa 95 % der Landesfläche von NRW werden durch die gewählten Beobachtungen der relativen Satellitenbahnen A015 und D139 räumlich abgedeckt. Die Daten werden mittels der Persistent Scatterer Interferometrie (PSI) ausgewertet. Ein Persistent Scatterer zeichnet sich durch ein langzeitstabiles kohärentes Rückstreusignal aus und tritt als solches üblicherweise an anthropogenen Strukturen wie beispielsweise Gebäuden oder Infrastruktur auf. Für jedes als Persistent Scatterer identifiziertes Pixel wird eine gemittelte vertikale Geschwindigkeitsrate [mm/Jahr] abgeleitet. Die satellitengestützte Radarinterferometrie ist ein fernerkundliches Messverfahren, das sich aufgrund einer hohen messtechnischen Genauigkeit im Millimeterbereich sowie der Erfassung grundsätzlich flächendeckender Daten mit hoher zeitlicher Auflösung zunehmend als neuer Standard zur Erfassung von Bodenbewegungen etabliert.
Die Daten des Bodenbewegungskatasters NRW können unter der Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 genutzt werden. Dabei ist folgender Quellenvermerk anzugeben: "Enthält modifizierte Copernicus Sentinel-1 Daten [2020-2024], verarbeitet durch Geobasis NRW"; dl-de/by-2-0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0); https://www.wms.nrw.de/geobasis/wms_nw_bodenbewegungskataster
Im Jahr 1971 wurden die ersten Naturwaldzellen in Nordrhein-Westfalen ausgewiesen: Sie sollen "Urwälder" von morgen werden. Etwa 80 Prozent der vom Aussterben bedrohten Tier- und Pflanzenarten im Wald sind auf Tot- und Altholz angewiesen. In der sich selbst überlassenen Naturwaldzelle wo alles absterbende und abgestorbene Holz im Wald verbleibt, boomt ihre Populationsdichte. In Naturwaldzellen sind alle Handlungen verboten, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des geschützten Gebietes oder seiner Bestandteile oder zu einer nachhaltigen Störung führen können.
Wichtiger Hinweis: Der Datensatz wird unter OpenData NRW täglich aktualisiert! Landschaftsschutzgebiete (LSG) sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen nach § 26 Abs. 1 BNatSchG "ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft 1. zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes oder der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, 2. wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit oder der besonderen kulturhistorischen Bedeutung der Landschaft oder 3. wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung erforderlich ist". Gegenüber den Naturschutzgebieten handelt es sich hierbei in der Regel um großflächigere Gebiete mit geringeren Nutzungseinschränkungen. Veränderungsverbote zielen darauf ab, den "Charakter" des Gebietes zu erhalten. Land- und Forstwirtschaft können eingeschränkt werden, sofern sie den Charakter des Gebietes verändern oder dem Schutzzweck zuwiderlaufen. Landschaftsschutzgebiete können auch ausgewiesen werden, um das Landschaftsbild für Tourismus und Erholung zu erhalten. Anmerkungen zu den LSG für die Metadaten: Für die Kreise und kreisfreien Städte Krefeld und Minden-Lübbecke beinhaltet der Dienst noch nicht den aktuellen Stand.
Digitale True Orthophotos (TrueDOP) sind hochauflösende, verzerrungsfreie, maßstabsgetreue, georeferenzierte und verkippungsfreie Abbildungen der Erdoberfläche. Sie werden durch photogrammetrische Verfahren in Kenntnis der Orientierungsparameter und unter Hinzunahme eines bildbasierten Digitalen Oberflächenmodells (bDOM) aus Luftbildern hergestellt. Die verkippungsfreie Darstellung vermittelt eine Senkrechtsicht auf die Erdoberfläche für jeden einzelnen Punkt der Aufnahme. Die DOPs liegen für das Kölner Stadtgebiet flächendeckend vor. Sie werden nach dem Produktstandard des Landes, der auf den Festlegungen eines AdV-Standards (AdV Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder) beruht, hergestellt und weisen eine Bodenauflösung von 7,5 cm/Pixel auf. Bei dem Produkt handelt sich um 4-Kanal Multispektralbilder mit der Kanalbelegung RGB-NIR (Rot-Grün-Blau-Nahinfrarot). Befliegungsdatum 28.06.2024/09.07.2024, Bodenauflösung 7,5 cm. Der Datensatz liegt als Tiff und ECW Datei vor.
Aktualität der Daten:
seit 01.01.2016 , gegenwärtige Aktualität unklar
Im Unfallatlas werden Unfälle mit Personenschaden nach Straßenabschnitten sowie nach einzelnen Unfallstellen sichtbar gemacht. Dabei können Nutzerinnen und Nutzer selbst auswählen, ob alle Unfälle oder nur Unfälle mit bestimmten Verkehrsmitteln angezeigt werden. Eine ergänzende Tabelle enthält Zusatzinformationen – zum Beispiel, ob es sich um einen Unfall mit Verkehrstoten, Schwer- oder Leichtverletzten handelt. Der Unfallatlas enthält Angaben aus der Statistik der Straßenverkehrsunfälle ab 2016. Die Geokoordinaten der Unfallstellen werden von der Polizei bei der Unfallaufnahme erfasst. Der Zeitpunkt, ab wann die Geokoordinaten erhoben werden, unterscheidet sich zwischen den einzelnen Bundesländern. Seit Sommer 2021 sind erstmalig Unfalldaten aller Bundesländer im Atlas enthalten. Die dem Atlas zugrunde liegenden Daten sowie ausgewählte weitere Zusatzinformationen können als OpenData-Download (shp und csv) heruntergeladen werden. Dieses Angebot richtet sich zum Beispiel an die kommunale Verkehrsplanung oder den Datenjournalismus, die dadurch regional tief gegliederte Unfalldaten für eigene Anwendungen mit anderen Daten kombiniert nutzen können.
Wichtiger Hinweis: Der Datensatz wird unter OpenData NRW täglich aktualisiert! Nationalparke sind nach §24 BNatSchG rechtsverbindlich festgesetzte einheitlich zu schützende Gebiete, die großräumig, weitgehend unzerschnitten und von besonderer Eigenart sind und in einem überwiegenden Teil ihres Gebiets die Voraussetzungen eines Naturschutzgebiets erfüllen. Nationalparke haben zum Ziel, in einem überwiegenden Teil ihres Gebiets den möglichst ungestörten Ablauf der Naturvorgänge in ihrer natürlichen Dynamik zu gewährleisten. Soweit es der Schutzzweck erlaubt, sollen Nationalparke auch der wissenschaftlichen Umweltbeobachtung, der naturkundlichen Bildung und dem Naturerlebnis der Bevölkerung dienen. Nationalparke sind unter Berücksichtigung ihres besonderen Schutzzwecks sowie der durch die Großräumigkeit und Besiedlung gebotenen Ausnahmen wie Naturschutzgebiete zu schützen.
Orthophotos sind hochauflösende, verzerrungsfreie, maßstabsgetreue Abbildungen der Erdoberfläche. Sie werden durch photogrammetrische Verfahren in Kenntnis der Orientierungsparameter und unter Hinzunahme eines Digitalen Geländemodells aus Luftbildern hergestellt, die als Senkrechtaufnahmen vorliegen. Orthophotos werden historisch, sobald sie durch DOP der aktuellen Befliegung ersetzt werden. Im Laufe der Jahre ist die Orthophotoproduktion ständig dem sich wandelnden Bedarf und dem technischen Fortschritt angepasst worden. Historische Orthophotos können sich daher in einzelnen charakteristischen Merkmalen unterscheiden. So gibt es beispielsweise farbige Orthophotos erst seit dem Bildflugjahr 1998, aber auch in der Bodenauflösung gibt es signifikante Unterschiede (10cm/Pixel seit 2014, 20cm/Pixel von 2008 bis 2013, 30cm/Pixel von 1996 bis 2007, 40cm/Pixel vor 1996). Orthophotos in der Zeit seit 1996 wurden vollständig digital erzeugt, Orthophotos aus den Jahren davor sind durch Scannen analoger Halbtonabzüge aus dem DGK5-Archiv entstanden.
Nutzungsbedingungen: Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Dieser Dienst stellt die Lärmkarten der Stufe 1 für Hauptverkehrsstraßen über 6 Mio. Kfz. pro Jahr, Haupteisenbahnstrecken mit mehr als 60.000 Züge/Jahr, Großflughäfen mit mehr als 50.000 Flüge pro Jahr dar dazu werden in Ballungsräume mit mehr als 250.000 Einwohnern zusätzlich sonstige lärmrelevante Straßen, Schiene und Flughäfen sowie Industrie einschließlich den Häfen und andere Lärmquellen gemäß der Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates für Nordrein-Westfallen dargestellt. Lärmauswirkungen welche in den Karten dargestellt sind, werden nicht gemessen, sondern nach den Vorläufigen Berechnungsmethoden für den Umgebungslärm an Schienenwegen, an Straßen, an Flugplätzen und Industrie und Gewerbe berechnet. (VBUSch, VBUS, VBUF, VBUI). Die Berechnungen erfolgten in einem 10 Meter Raster und in 4 Meter Höhe. Der dargestellte Lärmindex LDEN (Tag-Abend-Nacht-Lärmindex) ist eine physikalische Größe für die Beschreibung des Umgebungslärms. Er wird aus dem Taglärmindex (12 Tag-Stunden, LDay), Abendlärmindex (4 Ruhe-Stunden, LEvening) und Nachtlärmindex (8 Nachtstunden, LNight) berechnet. Der Lärmindex LNight wird zusätzlich einzeln dargestellt.
Der Karten-Layer RAMSAR zeigt die räumliche Verteilung der Feuchtgebiete von internationaler Bedeutung nach dem Übereinkommen über Feuchtgebiete, insbesondere als Lebensraum für Wat- und Wasservögel, von internationaler Bedeutung (Ramsar-Konvention 1971). Deutschland ist Mitglied seit 1976. Ursprünglich hatte die Ramsar-Konvention den Erhalt und die nachhaltige Nutzung (wise use) von Feuchtgebieten als Lebensraum von Wasservögeln zum Ziel. In den letzten Jahren haben sich die Konventionsziele erweitert und umfassen nun den ganzheitlichen Schutz von Feuchtgebieten als bedeutende Ökosysteme zum Erhalt der Biodiversität