Die wissenschaftlich fundierte bodenkundliche Kartierung (Bodeninventur) mit der Herausgabe von Bodenkarten ist die wichtigste Grundlage für Bodennutzung, Bodenschutz und bodenkundliche Forschung. Hier handelt es sich um Flächendaten zu den für das Wachstum von Wäldern und Kulturpflanzen wichtigen natürlichen Standorteigenschaften (Wasser- und Nährstoffhaushalt, Bodenausgangssubstrat usw.) und zu deren Verbreitung. Sie sind Grundlage für die Bodenkarte zur Standorterkundung 1 : 5 000. Für mehr als 50% der Landesfläche Nordrhein-Westfalens liegen analoge Bodenkarten zur landwirtschaftlichen und forstlichen Standorterkundung im Maßstab 1 : 5 000 mit Erläuterungen vor. Dieses Kartenwerk ist, sowohl was die räumliche als auch die fachliche Beschreibung angeht, die detaillierteste amtliche Bodeninventur des Landes Nordrhein-Westfalen und somit eine optimale Grundlage für großmaßstäbige Raumplanungen wie Flächennutzungspläne, Biotopmanagement, Ausweisung von Wasserschutzgebieten und Bodenschutzmaßnahmen. Topografische Darstellungsgrundlage ist die Deutsche Grundkarte. Durch das engmaschige Bohrraster von meist weniger als 100 m zwischen zwei Bohrpunkten sind individuelle Einzelbeschreibungen bis 2 m Tiefe z. B. mit folgenden Angaben möglich - Bodentyp - Bodenartenschichtung - Grundwasser- und Staunässeeinfluß - Basengehalt und Humusform - landwirtschaftliche Nutzungseignung Diese Bodenkarten können in der Bibliothek des GD NRW eingesehen oder gegen Kostenerstattung als Farbplot oder als Bilddatei aufbereitet - allerdings ohne GIS-spezifische Funktionen - bezogen werden. Zurzeit werden 50 000 ha/Jahr in das digitale Informationssystem Bodenkarte 1 : 5 000 überführt. Interessenten erhalten eine Übersicht über den Stand der Kartierung oder auf Wunsch einen Kostenvoranschlag für konkrete Untersuchungsgebiete.
Die Bebauungspläne der Kommunen im Kreis Kleve werden voll-vektoriell erfasst und stehen im Standard XPlan (gml) zur Verfügung. Sie sind in diesem Format direkt bearbeit- und auswertbar. Hier sind die Pläne, die sich in der Aufstellung befinden einsehbar. Ein Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung für einen bestimmten genau festgelegten Bereich des Stadtgebietes. Bebauungspläne werden aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Die Kommune beschließt einen Bebauungsplan als Satzung. Der Inhalt des Bebauungsplanes regelt, was in der Kommune wie und wo gebaut werden darf und welche Nutzungen bestimmten Flächen zugeordnet werden sollen. So werden zum Beispiel die Art und das Maß der baulichen Nutzung bestimmt, die Bauweise, die überbaubaren und die nicht-überbaubaren Grundstücksflächen sowie die Stellung der baulichen Anlagen, das erlaubte Maß der Versiegelung, die Flächen für Nebenanlagen und Garagen, die Verkehrsflächen, die Flächen für Kindergärten und Schulen oder auch Grünflächen. Ein Bebauungsplan besteht aus einer Planzeichnung mit Legende und textlichen Festsetzungen. Zu jedem Bebauungsplan gehört mindestens eine Begründung, in den meisten Fällen aber auch weitere Unterlagen wie ein Umweltbericht oder begleitende Gutachten und Untersuchungen. In Geoportalen wird entweder eine Übersicht über die Ausdehnung oder auch die Darstellung der Festsetzungen der Bebauungspläne dargestellt. Die Bereitstellung der Daten erfolgt entweder als Bebauungsplanumring (Geltungsbereich) mit georeferenzierten Rasterdaten (der Inhalte) oder als kompletter Inhalt (Vektor) der Bebauungspläne; beides nach dem seit 2023 geltenden Standard XPlanung. Die kompletten rechtsverbindlichen Inhalte sind jeweils als „Scan der Urkunde“ verfügbar (meist direkt downloadfähig) als pdf-Datei.
Der ATOM Feed Downloadservice für die Rasterdaten zum Flächennutzungsplan Wuppertal (FNP) Stand 17.01.2005 stellt ein Rasterdatenabbild des heute gültigen Wuppertaler Flächennutzungsplans zum Download bereit, das durch Einscannen des Originalplans gewonnen wurde. Es bezieht sich auf den Zustand des FNP, in dem er am 17.01.2005 Rechtskraft erlangte und damit den zweiten Wuppertaler FNP vom 30.06.1967 ablöste. Der FNP (vorbereitende Bauleitplanung) und die aus ihm zu entwickelnden Bebauungspläne (verbindliche Bauleitplanung) sind die Instrumente der kommunalen Bauleitplanung. Der FNP wurde mit dem damals eingesetzten Geoinformationssystem SICAD/open auf der Grundlage der als Hintergrundkarte verwendeten Deutschen Grundkarte 1:5.000 (DGK 5), Stand 1996, digitalisiert. Eine spannungsfreie Überlagerung mit aktuellen großmaßstäbigen Karten oder Orthofotos ist daher nicht möglich. Der Datensatz wird nicht fortgeführt. Die Festsetzungen aus Änderungsverfahren zum FNP werden in separaten Datensätzen geführt. Um die aktuelle Aussage des FNP zu erhalten, müssen daher neben dem Originalplan auch die rechtswirksamen Änderungsverfahren betrachtet werden. Der Downloadservice stellt den Nutzern die Rasterdaten in einem zip-Archiv mit 13 je 6 km x 6 km abbildenden Kacheln im Format TIFF mit World File (TFW) zur Verfügung. Der Datensatz unterliegt einer Open-Data-Lizenz mit Ausschluss der Datenveränderung (CC BY-ND 4.0). Nach Auffassung der AG Geokom.NRW der kommunalen Spitzenverbände in NRW und des Landes NRW besteht für den FNP eine gesetzliche Publikationspflicht nach den Vorgaben der INSPIRE-Richtlinie bzw. des Geodatenzugangsgesetzes NRW. Er wird in der Handlungsempfehlung dieser AG dem Thema "Bodennutzung" aus Anhang III der Richtlinie zugeordnet.
Der bereitgestellte Datensatz kann gemäß der Lizenz "Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0 International (CC BY-ND 4.0)" (https://creativecommons.org/licenses/by-nd/4.0/) genutzt werden.
Der ATOM Feed Downloadservice für die Kindertageseinrichtungen in Wuppertal stellt einen Datensatz zum Download bereit, der die Bestandsdaten zu den Kindertageseinrichtungen (Kitas) aller Träger im Wuppertaler Stadtgebiet (Stand 12/2024 insgesamt 205 Kitas) umfasst. Die Daten werden vom zuständigen Fachbereich (Stabsstelle) "Bedarfsplanung" des Stadtbetriebs 202 "Tageseinrichtungen für Kinder – Jugendamt" primär im Fachverfahren "KIT-Office" geführt und laufend aktualisiert. Zur Optimierung der Georeferenzierung und Ergänzung um präsentationsrelevante Attribute wird ein Auszug aus diesen Daten wöchentlich automatisiert in ein Fachverfahren innerhalb des Wuppertaler Navigations- und Datenmanagementsystems WuNDa übernommen. (WuNDa ist ein themenübergreifendes, webbasiertes Geoinformationssystem im Intranet der Stadtverwaltung Wuppertal.) Die Standorte der Kitas werden dabei anhand ihrer Adressen als Punktgeometrien digitalisiert. Als Kartengrundlage dienen die digitale Liegenschaftskarte und die Amtliche Basiskarte ABK. Zu jeder Kita enthält der Datensatz u. a. Kontaktinformationen, einen Hyperlink zur Homepage, das früheste Aufnahmealter, den zeitlichen Betreuungsumfang pro Woche und einen Hinweis auf einen Schwerpunkt im Bereich der Inklusion (ja oder nein). Die Aktualisierung der Daten, auf die der Downloadservice zugreift, erfolgt wöchentlich in einem festen Turnus. Der Datensatz ist unter einer Open-Data-Lizenz (CC BY 4.0) verfügbar. Nach Auffassung der AG Geokom.NRW der kommunalen Spitzenverbände in NRW und des Landes NRW besteht für die Standorte von Kindertageseinrichtungen eine gesetzliche Publikationspflicht nach den Vorgaben der INSPIRE-Richtlinie bzw. des Geodatenzugangsgesetzes NRW. Sie werden in der Handlungsempfehlung dieser AG dem Thema "Versorgungswirtschaft und staatliche Dienste" aus Anhang III der Richtline zugeordnet.
Nutzungsbedingungen: Der bereitgestellte Datensatz kann gemäß der „Creative Commons Namensnennung (CC BY 4.0)“ (http://creativecommons.org/licenses/by/4.0/) genutzt werden.
Nordrhein-Westfalen unternimmt seit vielen Jahren erhebliche Anstrengungen, um Menschen, Umwelt, Wirtschafts- und Kulturgüter vor den Gefahren durch Hochwasser zu schützen. Neben baulichen Maßnahmen kommt dabei der Kartierung von Risiken, der Information der betroffenen Bürgerinnen und Bürger, der Vorsorgeplanung sowie der hochwassergerechten Entwicklungsplanung eine zentrale Bedeutung zu. Bis zum Jahr 2015 werden in Nordrhein-Westfalen für alle Gebiete, in denen signifikante Hochwasserschäden auftreten können, Hochwasserrisikomanagementpläne erarbeitet. Ziel der neuen Pläne ist es, über bestehende Gefahren zu informieren und Maßnahmen unterschiedlicher Akteure zu erfassen und abzustimmen, um hochwasserbedingte Risiken für die menschliche Gesundheit, die Umwelt, Infrastrukturen und Eigentum zu verringern und zu bewältigen. Grundlage dafür ist die EG-Richtlinie über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken (EG-HWRM-RL), die am 26. November 2007 in Kraft getreten ist. Die Zielsetzung der Richtlinie wurde von der Bundesregierung in die Novelle des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) übernommen (in Kraft seit 1. März 2010). Zur Umsetzung des WHG sind folgende Schritte vorgesehen: Bis Dezember 2011: Vorläufige Bewertung und Festlegung der Gebiete, in denen Hochwasser eine erhebliche Gefahr für menschliche Gesundheit, Umwelt, Kulturerbe, wirtschaftliche Tätigkeiten oder Sachwerte darstellen können (sogenannte Risikogebiete). Bis Dezember 2013: Erstellung von Hochwassergefahren- und risikokarten für diese Gebiete. Hochwasserrisikokarten werden auf der Grundlage der Hochwassergefahrenkarten für die gleichen Hochwasserszenarien erstellt. In ihnen sollen über die Hochwassergefahren (Überschwemmungsausdehnung) hinaus die hochwasserbedingten nachteiligen Auswirkungen (z.B. Anzahl der betroffenen Einwohner, betroffene Wohn- oder Schutzgebiete, gefährdete Kulturobjekte) dargestellt werden.
Nordrhein-Westfalen unternimmt seit vielen Jahren erhebliche Anstrengungen, um Menschen, Umwelt, Wirtschafts- und Kulturgüter vor den Gefahren durch Hochwasser zu schützen. Neben baulichen Maßnahmen kommt dabei der Kartierung von Risiken, der Information der betroffenen Bürgerinnen und Bürger, der Vorsorgeplanung sowie der hochwassergerechten Entwicklungsplanung eine zentrale Bedeutung zu. Bis zum Jahr 2015 werden in Nordrhein-Westfalen für alle Gebiete, in denen signifikante Hochwasserschäden auftreten können, Hochwasserrisikomanagementpläne erarbeitet. Ziel der neuen Pläne ist es, über bestehende Gefahren zu informieren und Maßnahmen unterschiedlicher Akteure zu erfassen und abzustimmen, um hochwasserbedingte Risiken für die menschliche Gesundheit, die Umwelt, Infrastrukturen und Eigentum zu verringern und zu bewältigen. Grundlage dafür ist die EG-Richtlinie über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken (EG-HWRM-RL), die am 26. November 2007 in Kraft getreten ist. Die Zielsetzung der Richtlinie wurde von der Bundesregierung in die Novelle des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) übernommen (in Kraft seit 1. März 2010). Zur Umsetzung des WHG sind folgende Schritte vorgesehen: Bis Dezember 2011: Vorläufige Bewertung und Festlegung der Gebiete, in denen Hochwasser eine erhebliche Gefahr für menschliche Gesundheit, Umwelt, Kulturerbe, wirtschaftliche Tätigkeiten oder Sachwerte darstellen können (sogenannte Risikogebiete). Bis Dezember 2013: Erstellung von Hochwassergefahren- und risikokarten für diese Gebiete. Hochwassergefahrenkarten informieren über die mögliche Ausdehnung und Tiefe einer Überflutung. Dabei wird die örtliche Hochwassersituation für ein Extremhochwasser, für ein 100-jährliches Ereignis und auch für ein häufiges Hochwasserereignis darstellt.
Aktualität der Daten:
seit 01.01.1997 , gegenwärtige Aktualität unklar
Hinweis: Seit Dezember 2o24 erfasst der LGV die AFIS/ALKIS/ATKIS Daten bundeseinheitlich in der AdV-Referenzversion 7.1 im AFIS-ALKIS-ATKIS-Anwendungsschemas (AAA-AS) Version 7.1.2. Bei Fragen zu inhaltlichen Veränderungen wenden Sie sich an das Funktionspostfach: geobasisdaten@gv.hamburg.de Das Digitale Basis-Landschaftsmodell (Basis-DLM) orientiert sich am Basismaßstab 1: 25 000. Es wird für alle Objekte eine Lagegenauigkeit von ± 3 m angestrebt. Es hat eine Informationstiefe, die über die Darstellung der Digitalen Stadtkarte von Hamburg (1: 20 000) hinausgeht. Der Inhalt und die Modellierung der Landschaft des Basis-DLM sind im ATKIS®-Objektartenkatalog (ATKIS®-OK Basis-DLM) beschrieben. Die Erfassung der Objektarten, Namen, Attribute und Referenzen erfolgte in drei aufeinander folgenden Realisierungsstufen, die im ATKIS®-OK Basis-DLM ausgewiesen sind. In Hamburg stehen die Realisierungsstufen für die gesamte Landesfläche seit 2007 aktuell zur Verfügung. Seit Oktober 2009 wird das Basis-DLM im bundeseinheitlichen AAA-Modell geführt. Die Objektarten sind ATKIS-OK enthalten (siehe Verweis). Besonders geeignet als geometrische und semantische Bezugsgrundlage für den Aufbau von Geoinformationssystemen und zur Verknüpfung mit raumbezogenen fachspezifischen Daten für Fachinformationssysteme, zur rechnergestützten Verschneidung und Analyse mit thematischen Informationen, für Raumplanungen aller Art und zur Ableitung von topographischen und thematischen Karten. Anwendungsgebiete sind alle Aufgabenbereiche, für deren Fragestellungen ein Raumbezug erforderlich ist, unter anderem Energie-, Forst- und Landwirtschaft, Verwaltung, Demographie, Wohnungswesen, Landnutzungs-, Regional- und Streckenplanung, Straßenbau und Bewirtschaftung, Facility Management, Verkehrsnavigation und Flottenmanagement, Transport, Bergbau, Gewässerkunde und Wasserwirtschaft, Ökologie, Umweltschutz, Militär, Geologie und Geodäsie, aber auch Kultur, Erholung und Freizeit sowie Kommunikation.
Die wissenschaftlich fundierte bodenkundliche Kartierung (Bodeninventur) mit der Herausgabe von Bodenkarten ist die wichtigste Grundlage für Bodennutzung, Bodenschutz und bodenkundliche Forschung. Hier handelt es sich um Flächendaten der bodenkundlichen Kartierung zur Verbreitung und zu den Eigenschaften der Böden. Sie sind Grundlage für die Bodenkarte 1 : 100 000. Die Bodenkarten von Nordrhein-Westfalen 1 : 100 000 (BK 100) stellen die Verbreitung der zu Bodeneinheiten zusammengefassten Böden im Blattgebiet dar. Die Kartenlegende enthält für jede Bodeneinheit Angaben über die Bodenartenschichtung bis zu 2 m Tiefe, die Bodentypen und das geologische Ausgangsgestein. In einer besonderen Spalte sind die Wertzahlen der Bodenschätzung, die Nutzungseignung, die Ertragsfähigkeit und Bearbeitbarkeit sowie die Wasserverhältnisse der Böden angegeben. Zu den Blättern der Bodenkarten 1 : 100 000 gibt es Erläuterungshefte, in denen die Böden einschließlich ihrer chemischen und physikalischen Kennzeichen ausführlich beschrieben sind. Die Bodenkarten bilden eine wichtige Unterlage für Aufgaben der Land- und Forstwirtschaft, der Landesplanung, Landespflege, Wasserwirtschaft und des Naturschutzes sowie für Forschung, Lehre und Unterricht. Die Übersichtskarte von Nordrhein-Westfalen 1 : 100 000 besteht aus Erläuterungsheft, Bodenkarte und Hydrogeologischer Karte. Ursprünglich ist diese Kartenwerk als dreizügiges Hauptkartenwerk mit Geologischer Karte, Bodenkarte und Hydrogeoloischer Karte begonnen worden, wurde aber nach Erscheinen von zwei Blättern zugunsten der BK 50 und HK 50 eingestellt. Die Geologische Karte beider Blätter ist mittlerweile in 2. Auflage als GK 100 erschienen. In der ausführlichen Erläuterung werden die geologischen, bodenkundlichen und hydrogeologischen Besonderheiten des Blattgebietes hervorgehoben. Die Bodenkarte zeigt in vereinfachter Weise die unterschiedlichen Bodeneinheiten, Hinweise zur Genese befinden sich in der Legende. In der Hydrogeologischen Karte ist schwerpunktmäßig die Mächtigkeit der Grundwasser erfüllten und Grundwasser führenden Schichten des oberen Grundwasserstockwerks dargestellt. Nebenkarten zeigen den chemischen Charakter des Grundwassers im oberen Stockwerk sowie die Grundwasserentnahmestellen durch öffentliche und industrielle Wasserwerke. Vergriffene Karten sind als Reproduktion (Farbplot) zum gleichen Preis wie das Druckexemplar zu erhalten. Folgende Übersichtskarten von Nordrhein-Westfalen 1 : 100 000 (ÜK 100) liegen vor: Blatt-Nr. Blattname Erscheinungsjahr Bestell-Nr. Besonderheiten C4302 Bocholt 1967 5500 G C4310 Münster 1962 5501 RK, U G Karten nur gefaltet lieferbar RK Reproduktion Karten U Karten nur ungefaltet (plano) lieferbar
Der FNP-Inspektor Wuppertal ist eine im Auftrag der Stadt Wuppertal von der Firma cismet GmbH, Saarbrücken, betriebene interaktive Internet-Kartenanwendung für die Orientierung im und die Informationsentnahme aus dem Wuppertaler Flächennutzungsplan vom 17.01.2005 (FNP), den Änderungsverfahren zum FNP sowie dem fortgeschriebenen Stand der flächenhaften FNP-Hauptnutzungen. Hierzu bietet die Anwendung dem Nutzer zwei Sichten auf den FNP: den Rechtsplan vom 17.01.2005 mit der Möglichkeit, die rechtswirksamen und laufenden Änderungsverfahren zu überlagern, und eine Arbeitskarte mit den fortgeschriebenen, abfragbaren Hauptnutzungsflächen als informellen Auszug aus dem FNP. Möglich ist dabei auch der Zugriff auf die PDF-Dokumente zum FNP, einem Änderungsverfahren oder einem B-Plan, der Anlass für eine FNP-Änderung war. Er erfolgt über Links zu einem Dokumentenviewer in der Info-Box mit den beschreibenden Informationen zum FNP bzw. FNP-Änderungsverfahren. Für eine stetig wachsende Zahl an FNP-Änderungen gemäß § 2 ff. BauGB stellt die Anwendung nicht nur das zentrale PDF-Dokument (Vergleich "Zustand alt" vs. "Zustand neu") bereit, sondern zusätzlich auch die verfahrensbegleitenden Zusatzdokumente (Stand 03/2020 für über 63%). Der FNP-Inspektor ist im internet-Angebot der Stadt Wuppertal in das weitere städtische Informationsangebot zur Bauleitplanung integriert. Für die Hintergrundkarte nutzt die Anwendung kontextabhängige Kombinationen von Internet-Kartendiensten (WMS) des Regionalverbandes Ruhr (Stadtplanwerk 2.0) und der Stadt Wuppertal (Deutsche Grundkarte 1:5.000, Stand 1996, sowie Rasterdaten (Scan) des Flächennutzungsplans vom 17.01.2005). Die selektierbaren Geltungsbereiche der FNP-Änderungsverfahren und die fortgeschriebenen Hauptnutzungsflächen prägt der FNP-Inspektor dagegen auf der Grundlage eines tagesaktuell mit dem städtischen Web-GIS "Wuppertaler Navigations- und Datenmanagementsystem" (WuNDa) abgeglichenen Sekundärdatenbestandes aus. Technisch basiert der FNP-Inspektor auf Open-Source-Komponenten, insbesondere den JavaScript-Bibliotheken "React" und "Leaflet" sowie auf dem WuNDa. Der FNP-Inspektor Wuppertal ist frei zugänglich für beliebige interne Nutzungen. Die Integration in eine eigene online-Applikation oder Website des Anwenders ist generell vertrags- und kostenpflichtig.
Nutzungsbedingungen: NB-GDIKOM-B für Geoportale und -portalkomponenten (Der FNP-Inspektor Wuppertal ist frei zugänglich für beliebige interne Nutzungen. Die Integration in eine eigene online-Applikation oder Website des Anwenders ist generell vertrags- und kostenpflichtig.)