Es werden die Grundstücksflächen der Schulen und Hochschulen in Gelsenkirchen dargestellt. Die Flächen sind unter anderem Grundlage für die Schulentwicklungs- und Schulraumplanung der Stadt Gelsenkirchen.
Der Dienst beinhaltet die Flurstücke innerhalb der Stadtgrenzen, welche im Eigentum der Stadt Gelsenkirchen, des Bundes, des Landes NRW, von ausgewählten Wohnungsbaugesellschaften oder im Eigentum von ausgewählten Trägern sind. Zusätzlich werden die Flächen dargestellt, die im Eigentum der Stadt Gelsenkirchen stehen, jedoch die Stadt als Erbbaurechtsgeber auftritt, und die Flächen, die nicht im Eigentum der Stadt stehen, jedoch die Stadt als Erbbaurechtsnehmer auftritt
Der Masterplan Stadtgrün (Fachplanung) wurde durch Ratsbeschluss als gesamtstädtische strategische Vorgabe zur Sicherung des Stadtgrüns und zur nachhaltigen Entwicklung der grünen Infrastruktur beschlossen. Der Masterplan Stadtgrün bildet eine wichtige Vorgabe für künftige räumliche Planungen, Entwicklungen und Abwägung mit anderen Belangen, zum Beispiel für Bauleitpläne. Er wird in drei Kategorien unterteilt. Flächen des „Immergrün“ sind für immer als multifunktionale Grün- und Freiräume gesichert. “Zukunftsgrün“ bildet aufgrund seiner großen Bedeutung und seiner multicodierten Grünflächenfunktionen zusammen mit den „Immergrün-Flächen“ die grüne Infrastruktur. Die Grünfunktionen von „Potentialgrün-Flächen“ sollten hingegen erhalten und konsequent als potenzielle Vernetzungselemente der grünen Infrastruktur weiterentwickelt werden.
Klimatope sind Flächen mit ähnlichen mikroklimatischen Ausprägungen aufgrund ähnlicher Flächennutzung, Bebauungsdichte, Rauhigkeit, Vegetation und Versiegelung.
Klimatope sind Flächen mit ähnlichen mikroklimatischen Ausprägungen aufgrund ähnlicher Flächennutzung, Bebauungsdichte, Rauhigkeit, Vegetation und Versiegelung.
Klimatope sind Flächen mit ähnlichen mikroklimatischen Ausprägungen aufgrund ähnlicher Flächennutzung, Bebauungsdichte, Rauhigkeit, Vegetation und Versiegelung.
Dargestellt werden alle Abgrabungen, bei der aktuell eine Rohstoffgewinnung erfolgt oder die Rekultivierung der in Anspruch genommenen Flächen noch nicht endgültig abgeschlossen wurde.
Lage der Straßen, die als Fahrradstraßen, Tempo-Zonen oder verkehrsberuhigte Bereiche (325er_Bereiche) angeordnet sind und Lage der Flächen, die von diesen erschlossen sind.
Für die Risikoabschätzung der Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (HWRM-RL) wurde die Landnutzung des Digitalen Landschaftsmodells (Basis-DLM) Niedersachsen der LGLN in sechs Klassen reklassifiziert. In den Hochwasserrisikokarten werden diese Daten im Bereich der Risikogebiete dargestellt. Je nach Szenario (H - häufiges, M - mittleres oder L - seltenes Ereignis) ergeben sich unterschiedliche Ausdehnungen und Risiken.Die Neuklassifizierung enthält folgende Zusammenfassungen:- Wohnbauflächen, Flächen gemischter Nutzung- Industrie- und Gewerbeflächen; Flächen mit funktionaler Prägung- Verkehrsflächen- Landwirtschaftlich genutzte Flächen; Wald, Forst- Sonstige Vegetations- und Freiflächen- Gewässer
Für die Risikoabschätzung der Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (HWRM-RL) wurde die Landnutzung des Digitalen Landschaftsmodells (Basis-DLM) Niedersachsen der LGLN in sechs Klassen reklassifiziert. In den Hochwasserrisikokarten werden diese Daten im Bereich der Risikogebiete dargestellt. Je nach Szenario (H - häufiges, M - mittleres oder L - seltenes Ereignis) ergeben sich unterschiedliche Ausdehnungen und Risiken.Die Neuklassifizierung enthält folgende Zusammenfassungen:- Wohnbauflächen, Flächen gemischter Nutzung- Industrie- und Gewerbeflächen; Flächen mit funktionaler Prägung- Verkehrsflächen- Landwirtschaftlich genutzte Flächen; Wald, Forst- Sonstige Vegetations- und Freiflächen- Gewässer