Der Datensatz beinhaltet den Stand zur Gigabitversorgung im Kreis Kleve (außer Kranenburg). Dargestellt wird der Versorgungsstand der Adressen in den folgenden Kategorien: Eigenwirtschaftlicher Ausbau der Netzbetreiber (bis 2026), Umsetzung Weiße-Flecken-Förderprogramm (seit 2021), Geplante Umsetzung Graue-Flecken-Förderprogramm, Gigabitversorgung über Highspeed Kabel-Internet und Keine Glasfaser-/Gigabitversorgung .
Die Einteilung von Wahlbezirken erfolgt durch den Wahlausschuss der Gemeinde. Sie ist spätestens 51 Monate nach dem Beginn der Wahlperiode des Rates vorzunehmen. In jedem Wahlbezirk wird bei Kommunalwahlen eine Bewerberin oder ein Bewerber direkt in den Stadtrat gewählt. Bei Europa-, Bundestags- und Landtagswahlen dienen die Wahlbezirke nur als organisatorische Einheiten innerhalb des Wahlkreises oder des Wahlgebietes. Rechtsgrundlage für die Einteilung von Wahlbezirken ist § 4 des Kommunalwahlgesetzes NRW (KWahlG NRW). Bei der Einteilung sind räumliche Zusammenhänge zu wahren. Auch sollen Wahlbezirke möglichst in gleicher Größe gebildet werden, um eine gleichmäßige Repräsentation der Bürgerinnen und Bürger im Stadtrat zu gewährleisten. Die Zahl der Wahlberechtigten soll aus diesem Grund in jedem Wahlbezirk höchstens 15% nach oben oder unten von dem Durchschnitt im Stadtgebiet abweichen. Wahlbezirke können aus organisatorischen Gründen, soweit erforderlich, in weitere Stimmbezirke unterteilt werden. Dies ist in Erkrath derzeit nicht der Fall. Der WMS (Web Map Service) ist eine standardisierte Schnittstelle zur Bereitstellung von Kartenausschnitten im Rasterformat. An einen WMS können mit verschiedenen Operationen Anfragen versendet werden. Üblicherweise übernimmt dies ein Geoinformationssystem, in welches die URL des WMS eingebunden wird.
Dieser Datensatz umfasst alle Flurinformationen des Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS), die aktuell in der Liegenschaftskarte dargestellt werden.
Dargestellt werden Abgrabungsbereiche im Kreis Wesel, für die eine Genehmigung vorliegt, der Abbau aber noch nicht begonnen hat. Dargestellt werden die Bruttoflächen.
Der Flächennutzungsplan stellt die angestrebte Nutzung aller Flächen im Gemeindegebiet dar. Er bereitet die künftige Entwicklung des Gemeindegebietes vor, ohne dass er selbst Baurecht schafft. Durch eine Reihe bereits abgeschlossener Änderungsverfahren wird er an aktuelle Entwicklungen angepasst. Der Flächennutzungsplan dient als Grundlage für die Aufstellung eines Bebauungsplans.
Die Historische Amtliche Basiskarte (Historische ABK) deckt den Kartenmaßstab 1 : 5 000 als topographisches Basiskartenwerk ab. Die Historische ABK stellt die Schnittstelle zwischen der eigentumsorientierten Liegenschaftskarte und den topographischen Landeskartenwerken dar und wird ausschließlich aus den Informationen des Liegenschaftskatasters (ALKIS) abgeleitet. Die ABK ist in einer in der farbigen Signaturierung gemäß Signaturenkatalog abgeleitet. Am Ende eines Jahres werden die Datenbestände der ABK als Zeitschnitte historisiert und bereitgestellt. Die Jahresschnitte sind ab 2020 verfügbar.
Nutzungsbedingungen: Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Hier erhalten Sie die Flächennutzungspläne von Niederkrüchten, Grefrath, Tönisvorst und Viersen. Der Flächennutzungsplan stellt die angestrebte Nutzung aller Flächen im Gemeindegebiet dar. Er bereitet die künftige Entwicklung des Gemeindegebietes vor, ohne dass er selbst Baurecht schafft. Durch eine Reihe bereits abgeschlossener Änderungsverfahren wird er an aktuelle Entwicklungen angepasst.
Es werden die Abgrabungen im Kreis Viersen angegeben, bei denen die Abgrabungsgenehmigung erteilt ist, der Abbau noch nicht begonnen hat. Die Gewinnung von Bodenschätzen (Sande, Kiese und Tone) bedarf der Genehmigung. Bei Abgrabungen wird zwischen Nass- und Trockenabgrabungen unterschieden. Bei Nassabgrabungen wird durch die Auskiesung Grundwasser freigelegt und dadurch ein Gewässer hergestellt, bei Trockenabgrabungen nicht. Die Daten sind tagesaktuell.
Diese Klimawirkung beschreibt den Zusammenhang zwischen den mit Hochwasser verbundenen Überflutungen und den dadurch verursachten Schäden an Gebäuden. Dieser Datensatz ist Teil der Klimawirkungsanalyse im Projekt "Evolving Regions" für den Kreis Wesel. Bei Evolving Regions handelt es sich um eine in den Jahren 2021 -2023 gefördertes life-ClimAdapt-Projekt. Zentrale Basis des Projektes stellt die durch das Institut für Raumplanung der TU Dortmund (IRPUD) erstellte Klimawirkungsanalyse (KWA) dar, bei der die Wirkung verschiedener Klimasignale auf konkrete räumliche Gegebenheiten bzw. Sensitivitäten des Raums berechnet worden ist.