Die dargestellten Inhalte der Bauleitplanung (FNP- und Bebauungsplanübersicht) dienen nur als Informationsgrundlage. Die planungsrechtlichen Auskünfte können nur aus den Originalplänen von den Ansprechpartnern im Bereich Bauplanungsamt rechtskräftige Pläne & laufende Bauleitplanverfahren, Tel.: 02464 / 586 141 oder -241) erteilt werden.
Die Gemeinde Aldenhoven ist stets bemüht, die Urheberrechte anderer zu beachten bzw. auf selbst erstellte sowie lizenzfreie Werke zurückzugreifen. Die durch die Gemeinde Aldenhoven erstellten Inhalte und Werke dieses Internetangebots unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Beiträge Dritter sind als solche gekennzeichnet. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Gemeinde Aldenhoven bzw. des jeweiligen Autors.
Die Bebauungsplanumringe dienen als Informationsgrundlage und stellen keinen amtlicher Nachweis dar. Die planungsrechtlichen Auskünfte können nur aus den Originalplänen durch die jeweiligen verantwortlichen Stellen erteilt werden. Die Präsentation der angehängten Dokumente ist nur nach Absprache möglich. Der Datensatz ist für eine rechtsverbindliche Auskunft nicht geeignet. Die Präsentation der PDF-Dokumente ist nur nach Absprache möglich. Bis auf nachrichtliche und personenbezogene Daten steht sie zur freien Einsicht jedem offen. Die Weitergabe der PDF-Dokumente an Dritte ist nicht erlaubt.
Nutzungsbedingungen: Die dargestellten Inhalte der Bauleitplanung (FNP- und Bebauungsplanübersicht) dienen nur als Informationsgrundlage. Die planungsrechtlichen Auskünfte können nur aus den Originalplänen vom zuständigen Sachbearbeiter im Fachdienst Stadtplanung und Umwelt der Stadt Bad Salzuflen erteilt werden. Die Datenschutzhinweise (abrufbar über www.stadt-bad-salzuflen.de/datenschutz.html) informieren Nutzer der Website www.bad-salzuflen.de beziehungsweise www.stadt-bad-salzuflen.de über Art, den Umfang und die Zwecke der Erhebnung und Verwendung personenbezogener Daten durch die Stadt Bad Salzuflen. Wenn Sie www.bad-salzuflen.de oder www.stadt-bad-salzuflen.de besuchen, erbringt die Stadt Bad Salzuflen für Sie einen Telemediendienst im Sinne des Telemediengesetzes. Dabei verarbeitet sie Ihre personenbezogenen Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Datenschutzgesetzes NRW.
Die Stimmbezirke können anhand der ortsüblichen Gegebenheiten innerhalb der kommunalen Ratswahlbezirke festgelegt werden. Jeder Stimmbezirk entspricht einem Wahlbüro. Die Daten umfassen die aktuellen Wahlbezirksgeometrien von Uedem.
Alle produzierenden Gewerbebetriebe müssen nach Bundes-Immissionsschutzgesetz eine behördliche Genehmigung für ihre Arbeiten vorweisen, worin alle bei ihrer Produktion anfallenden Belastungen für die Umwelt, Luft, Wasser und Erde aufgeführt und mengenmäßig festgelegt sind. Als Beispiel sind zu nennen: Windenergieanlagen, Schweinemastbetriebe, Biogasanlagen, etc.
Die Stimmbezirke können anhand der ortsüblichen Gegebenheiten innerhalb der kommunalen Ratswahlbezirke festgelegt werden. Jeder Stimmbezirk entspricht einem Wahlbüro. Die Daten umfassen die aktuellen Wahlbezirksgeometrien von Straelen.
Nutzungsbedingungen: Die Geodaten der Stadt Troisdorf stehen unter der Datenlizenz Deutschland - Zero - Version 2.0 (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Die Nutzung ist für jegliche Zwecke unter Einhaltung der Lizenzbedingungen freigegeben.
Daten des LANUV (Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz) zu unzerschnittenen verkehrsarmen Räumen. Als UZVR werden Räume definiert, die nicht durch technogene Elemente wie: Straßen (mit mehr als 1000 Kfz / 24h), Schienenwege, schiffbare Kanäle, flächenhafte Bebauung oder Betriebsflächen mit besonderen Funktionen wie z. B. Verkehrsflugplätze zerschnitten werden.
vegetationskundlich bedeutsame Flächen innerhalb der Naturschutzgebiete "Rietberger Emsniederung", "Große Wiese", "Am Lichtebach" und "Grasmeerwiesen". Für diese Flächen, die aufgrund einer fachlichen Kartierung bzw. der Kartierung als gesetzlich geschütztes Biotop abgegrenzt wurden, gelten besondere Regelungen in der Schutzgebietsverordnung.