Die Rad-Thementouren enthalten die Wegeverläufe, sowie die Start und Wegepunkte. Umfangreiche Verknüpfungen der Graphikobjekte führen zu weiteren Informationen.
Die gesundheitlichen Einrichtungen werden durch Punktsymbole dargestellt und über zusätzliche Attribute spezifiziert. Es handelt sich hierbei um Krankenhäuser, Aphotheken, Arztpraxen, Kureinrichtungen und Sonstiges.
Einrichtungen für Senioren werden durch Punktsymbole dargestellt und über zusätzliche Attribute spezifiziert. Es handelt sich hierbei um Pflegeeinrichtungen mit Betreuung, Seniorentreffs, Wohnmöglichkeiten und Sonstiges.
Die Parkraumsituationen werden durch Punktsymbole dargestellt und über zusätzliche Attribute spezifiziert. Dargestellt werden unter anderem Orte von Parkplätzen, Behindertenparkplätzen, Parkhäuser und Tiefgaragen.
Die Bildungseinrichtungen werden durch Punktsymbole dargestellt und über zusätzliche Attribute spezifiziert. Es gibt verschiedene Schulformen: Grundschulen, weiterführende Schulen (Gymnasium, Realschule, Gesamtschule, Sekundarschule, Förderschule), Berufskollegs und weiterbildende Schulen (Hochschulen und Musikschulen).
Die Einrichtungen religiöser Gemeinschaften und Institutionen werden durch Punktsymbole dargestellt und über zusätzliche Attribute spezifiziert. Es wird ein einheitliches Symbol dargestellt. Dennoch handelt es sich um Einrichtungen aller Religionsgemeinschaften, die im Kreis Herford vertreten sind.
Die Freizeiteinrichtungen für Kinder und Jugendliche werden durch Punktsymbole dargestellt und über zusätzliche Attribute spezifiziert. Freizeiteinrichtungen bieten den Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit sportlich und spielerisch aktiv zu sein sowie betreut zu werden.
Für das Gebiet des Kreises Herford existieren eine Vielzahl von Flächennutzungsplänen , welche jedoch noch nicht flächendeckend vorliegen. Über die Umringe der vorhandenen Flächennutzungspläne (soweit sie dem Kreis vorliegen) gelangen Sie zu weitern Verknüpfungen bis zum Dokument des Flächennutzungsplanes. Der Flächennutzungsplan (FNP) (vorbereitender Bauleitplan) stellt die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung einer Gemeinde dar. Er ist das Ergebnis eines grundsätzlichen politischen sowie fachlichen Planungsprozesses einer Gemeinde. Seine Inhalte richten sich nach den Vorschriften des § 5 des Baugesetzbuches (BauGB). Der Flächennutzungsplan ist ein vorbereitender Bauleitplan, der keine direkte Rechtskraft für den Bürger entfaltet, sondern lediglich behördenintern bindene Vorgaben bzgl. des Inhalts von Babauungsplänen sowie unverbindliche Hinweise zur Entscheidung über Genehmigungen von Vorhaben enthält. Flächennutzungspläne müssen von der übergeordneten Verwaltungsbehörde (in der Regel Bezirksverwaltung) genehmigt werden und sind für die Entwicklung nachgeordneter Planwerke bindend.
Die Fächennutzungsplanübersicht dient lediglich als Informationsgrundlage. Eine rechtssichere planungsrechtliche Auskunft kann nur anhand der Originalpläne von der zuständigen Sachbearbeiterin/ vom zuständigen Sachbearbeiter des Fachbereichs Bauplanung der entsprechenden Stadt oder Gemeinde im Kreis Herford erteilt werden. Es gilt das Urheberrecht sowie die Nutzungsbedingungen der jeweiligen (Online-) Dienste und den dort abrufbaren Angebot.
Die Bebauungsplanübersicht Metropole Ruhr enthält die Umringe aller im Verbandsgebiet liegenden rechtskräftigen Bebauungspläne ergänzt um die Attribute, die durch die INSPIRE-Richtlinie gefordert sind. Hinterlegt sind Links zu den Bebauungsplänen und den Begründungen als PDF.
Nutzungsbedingungen: Datenlizenz Deutschland-Zero-2.0, Die bereitgestellten Daten und Metadaten dürfen für die kommerzielle und nicht kommerzielle Nutzung insbesondere:
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2. mit eigenen Daten und Daten Anderer zusammengeführt und zu selbständigen neuen Datensätzen verbunden werden;
3. in interne und externe Geschäftsprozesse, Produkte und Anwendungen in öffentlichen und nicht öffentlichen elektronischen Netzwerken eingebunden werden. Die Präsentation der PDF Dokumente ist nur nach Absprache möglich. Die Weitergabe der PDF Dokumente an Dritte ist nicht erlaubt.
Die Bebauungsplanumringe dienen als Informationsgrundlage (kein amtlicher Nachweis). Die planungsrechtlichen Auskünfte können nur aus den Originalplänen durch die jeweiligen verantwortlichen Stellen erteilt werden.