Dienste im Elementarbereich nach ISCED-2011 (Internationale Standardklassifikation des Bildungswesens, 2011) Ebene 0. Dieses Thema stellt Informationen zu allen Kindertageseinrichtungen in NRW bereit.
Nutzungsbedingungen: Die Daten können gemäß der „Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0“ (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) genutzt werden. Folgender Quellenvermerk ist mindestens anzugeben: Land NRW, Abrufdatum
Im Radroutenplaner werden 130 Sehenswürdigkeiten aus dem Kreis Herford dargestellt. Zusätzlich kann eine individuelle Radroute aus den Sehenswürdigkeiten zusammenstellt werden. Die Route wird im Radroutenplaner NRW berechnet und dargestellt.
Der Datensatz enthält die Lage und Orientierung aller im Rahmen der Integrierten Geologischen Landesaufnahme [IGL] des Geologischen Dienstes NRW bis 2012 geplanten geologischen Schnitte.
Ausgewählte Schriften über Forschungsergebnisse geowissenschaftlicher Arbeiten und Untersuchungen sowie Bände, die geowissenschaftliche Sachverhalte allgemeinverständlich vermitteln, wurden als Sonderveröffentlichungen des Geologischen Dienstes von Nordrhein-Westfalen (GD NRW) publiziert. Sie behandeln spezielle Themen für unterschiedliche Zielgruppen und haben ganz unterschiedliche Konzeptionen. Die Publikationen werden sukzessive kostenfrei und digital im PDF-Format zum Download bereitgestellt. Gedruckte Ausgaben und Reproduktionen sind, sofern noch lieferbar, kostenpflichtig über den GD NRW bestellbar.
Der Datensatz "Rechtsverbindliche Erhaltungs- und Gestaltungssatzungen Aachen" beinhaltet die räumlichen Geltungsbereiche aller rechtswirksamen Aachener Satzungen, welche unter § 172 (1) des Baugesetzbuches (BauGB) oder § 86 (1) der Landesbauordnung (BauO NRW) fallen. Der Datenbestand ist vollständig, Stand Februar 2022 umfasste er 31 Satzungen. Jeder Geltungsbereich ist mit Sachinformationen verknüpft. Dazu gehören unter anderem Hyperlinks zu den jeweiligen Satzungstexten. Eine Fortführung des Datenbestandes erfolgt nur dann, wenn eine neue Erhaltungs- und/oder Gestaltungssatzung rechtskräftig geworden ist oder nach rechtswirksamer Änderung einer bestehenden Satzung. Im Land NRW besteht für die Erhaltungs- und Gestaltungssatzungen eine gesetzliche Publikationspflicht nach den Vorgaben der INSPIRE-Richtlinie bzw. des Geodatenzugangsgesetzes NRW. Die Daten fallen unter das Thema "Bodennutzung" aus Anhang III der INSPIRE-Richtlinie. Der Datensatz wird unter einer Open-Data-Lizenz (CC BY-ND 4.0) veröffentlicht.
Wanderwege sind durch Wegzeichen gekennzeichnete Wege, die durch die Kommunen, den Kreis Kleve oder durch das Land NRW aufrecht erhalten bleiben. Es gibt sowohl lokale, regionale als auch Fernwanderwege.
Die Kompensationsflächen beinhalten die Flächen nach §34 LNatSchG NRW mit den Unterteilungen CEF-Maßnahme, Ersatzaufforstung, Ersatzgrünlandflächen, Klimaschutzmaßnahme, Kohärenzmaßnahme, Kompensationsfläche, Ökokontofläche, Poolfläche und Schadensbegrenzungsmaßnahme.
Beobachtung immissionsbedingter Wirkungen an 14 Standorten in NRW: Gehalte an Schwermetallen und organischen Schadstoffen in Futter- und Nahrungspflanzen (Gras, Grünkohl), Gehalte an Schwermetallen in der Deposition
Kompensationsfläche - flächig belegt. Die unteren Naturschutzbehörden führen ein Kompensationsverzeichnis für die in ihrem Zuständigkeitsbereich durchgeführten Kompensationsmaßnahmen nach § 15 Absatz 2 des Bundesnaturschutzgesetzes und § 34 LNatschG NRW
Raumbezugspunktübersichten NRW; Die Raumbezugspunktübersichten werden aus dem in AFIS gespeicherten Datenbestand abgeleitet. Die Aktualität entspricht der AFIS-Webauskunft, deren Sekundärdatenbestand turnusmäßig alle 2 Wochen aktualisert wird.
Nutzungsbedingungen: Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.