Der Dienst beinhaltet die rechtskräftigen oder in Aufstellung befindlichen Bauleitpläne der Kreisstadt Euskirchen (Flächennutzungsplan, Bebauungspläne, Satzungen).
Nutzungsbedingungen: Die Voraussetzungen für alle städtebaulichen Vorhaben (Bauvorhaben etc.) sind in verschiedenen Gesetzen, Verordnungen und Satzungen geregelt. Die Gesetze und Vorschriften auf Bundesebene werden als öffentliches Baurecht bezeichnet. Auf Länderebene ist das Bauordnungsrecht (Landesbauordnung NW) maßgebend. Bestimmungen auf Stadt- oder Gemeindeebene werden als Ortssatzungen bezeichnet.
Die Bauleitpläne dienen als Informationsgrundlage. Die planungsrechtlichen Auskünfte können nur aus den Originalplänen vom zuständigen Sachbearbeiter des Bereich städtebauliche Planung der Stadt Iserlohn erteilt werden.
Die Bauleitpläne dienen als Informationsgrundlage. Die planungsrechtlichen Auskünfte können nur aus den Originalplänen vom zuständigen Sachbearbeiter des Bereich städtebauliche Planung der Stadt Iserlohn erteilt werden.
Umfassende Informationen zu den rechtskräftigen sowie in Aufstellung befindlichen Bauleitplänen (Bebauungspläne und sonstige Satzungen nach dem Baugesetzbuch) der Stadt Meerbusch.
Nutzungsbedingungen: Die Bebauungsplanübersicht dient als Informationsgrundlage. Die planungsrechtlichen Auskünfte können nur aus den Originalplänen vom zuständigen Sachbearbeiter des Bereichs Stadtentwicklung, Planung und Bauordnung der Stadt Meerbusch (Fachbereich 4 - Stadtplanung und Bauaufsicht) erteilt werden.
Die Bebauungsplanübersicht dient lediglich als Informationsgrundlage. Eine rechtssichere planungsrechtliche Auskunft kann nur anhand der Originalpläne vom zuständigen Sachbearbeiter des Fachbereichs Bauen und Umwelt der Stadt Brühl erteilt werden. Es gilt das Urheberrecht sowie die Nutzungsbedingungen der jeweiligen (Online-) Dienste und dem dort abrufbaren Angebot.