Dieser Dienst enthält die Bodenrichtwerte im Rhein-Kreis Neuss ohne die Stadt Neuss. Die Bodenrichtwerte sind die durchschnittlichen Lagewerte für den Boden innerhalb von Bodenrichtwertzonen. Die Zuständigkeiten liegt für das Stadtgebiet Neuss bei der Stadt Neuss. Für die anderen Städte / Gemeinden beim Rhein-Kreis Neuss.
Der Dienst enthält vorgeschlagene Routen für Fußgänger, Rollstuhlfahrer und Fahrradfahrer im Rhein-Kreis Neuss. Die Routen gehen entlang der Standorte für die es kulturelle Informationen gibt. Die Informationen können an den Punkten in der Karte über eine Audiodatei abgerufen werden. Der Dienst steht im Maßstab 1:1 bis 1:300.000 zur Verfügung.
Dieser Dienst enthält die Standorte der Denkmäler der Stadt Dormagen. Denkmäler sind Bauwerke, Objekte oder Kunstwerke, an deren Erhaltung aufgrund ihres kulturhistorischen Wertes ein öffentliches Interesse besteht. Sie werden nach Denkmalschutzgesetz NRW in die Denkmalliste eingetragen. Der Dienst steht im Maßstab 1:1 bis 1:500.000 zur Verfügung.
Lageübersicht der Fluren (Zur groben Orientierung bei der Suche nach Gemarkung, Flur, Flurstück), Geschoßzahlen, Gebäudezustand, hist. Flurstücke und Luftschutzstollen
Dieser Dienst enthält die Flächennutzungsplan der Gemeinde Rommerskirchen. Der Flächennutzungsplan stellt als vorbereitender Bauleitplan die beabsichtige Entwicklung dar. Die Darstellung der Flächennutzungspläne dient nur zu Informationszwecken, eine verbindliche Auskunft kann nur die zuständige Gemeinde geben. Der Dienst steht im Maßstab 1:5.000 bis 1:500.000 zur Verfügung.
Dieser Dienst enthält die Flächennutzungsplan der Stadt Kaarst. Der Flächennutzungsplan stellt als vorbereitender Bauleitplan die beabsichtige Entwicklung dar. Die Darstellung der Flächennutzungspläne dient nur zu Informationszwecken, eine verbindliche Auskunft kann nur die zuständige Gemeinde geben. Der Dienst steht im Maßstab 1:5.000 bis 1:500.000 zur Verfügung.
Dieser Dienst enthält die Flächennutzungsplan der Gemeinde Jüchen. Der Flächennutzungsplan stellt als vorbereitender Bauleitplan die beabsichtige Entwicklung dar. Die Darstellung der Flächennutzungspläne dient nur zu Informationszwecken, eine verbindliche Auskunft kann nur die zuständige Gemeinde geben. Der Dienst steht im Maßstab 1:5.000 bis 1:500.000 zur Verfügung.