Die interaktive Karte der kühlen Orte dient dazu den Alltag an heißen Tagen zu erleichtern. Sie enthält Informationen zu kühlen Orten wie Kirchen, Bibliotheken, schattenspendenden Grünflächen und Spielplätzen sowie zu öffentlichen Toiletten und kostenlosen Trinkwasserquellen. Die Karte wurde im Rahmen des Hitzeaktionsplans erstellt, der gemeinsam mit dem Gesundheitsamt und dem Umweltamt entwickelt wird. Der Hitzeaktionsplan und die damit verbundene interaktive und digitale Karte der kühlen Orte richtet sich an alle Bürger:innen, legt aber einen besonderen Fokus auf die vulnerablen Gruppen, beispielsweise ältere Menschen, Kinder und chronisch Kranke. Ziel ist es, die Karte durch Anregungen und Tipps von Bürger:innen stetig zu aktualisieren und fortlaufend weiterzuentwickeln.
Der Kreis Herford bietet Ihnen die Möglichkeit, sich mit wenigen Mausklicks zu informieren, ob das eigene Dach für eine Photovoltaik- oder Solarthermie-Anlage geeignet ist. Mit der Farbgebung in der Legende kann eingesehen werden, wie hoch die Sonneneinstrahlung auf einem Grundstück ist.
Mit diesem Online-Formular können Eigentümer oder Unternehmen eine kostenlose Thermalkarte beantragen. Die PDF Datei wird nach Prüfung des berechtigten Interesses per E-Mail verschickt. Die Karte zeigt die Wärmeabstrahlung von Dachflächen am 7. Februar 2023.
Bibernachweise (Sichtbeobachtungen, Fotofallenauswertungen, Frassspuren, Biberdämme, Fährten, Kotnachweise, Totfunde) in und um den Nationalpark Eifel seit 1976.
Der Datensatz zeigt die Ergebnisse, die im Rahmen einer Vorstudie (siehe fachliche Grundlage) für den Kreis Wesel in Bezug auf die mitteltiefe Geothermie (zwischen etwa 400 m - 1000 m) mittels Erdwärmesonden, ermittelt wurden. Auf Grundlage der Daten des geologischen Dienstes NRW wurden für alle Kommunen im Kreis Wesel, in vier relevanten Tiefen, die Wärmeleitfähigkeiten ermittelt, ausgewertet und zusammenfassend dargestellt. Darauf aufbauend wurde neben einer ersten Kostenschätzung die mögliche Leistung einzelner Sonden oder Sondenfelder errechnet und für jede Kommune dargestellt.
Nordrhein-Westfalen unternimmt seit vielen Jahren erhebliche Anstrengungen, um Menschen, Umwelt, Wirtschafts- und Kulturgüter vor den Gefahren durch Hochwasser zu schützen. Neben baulichen Maßnahmen kommt dabei der Kartierung von Risiken, der Information der betroffenen Bürgerinnen und Bürger, der Vorsorgeplanung sowie der hochwassergerechten Entwicklungsplanung eine zentrale Bedeutung zu. Bis zum Jahr 2015 werden in Nordrhein-Westfalen für alle Gebiete, in denen signifikante Hochwasserschäden auftreten können, Hochwasserrisikomanagementpläne erarbeitet. Ziel der neuen Pläne ist es, über bestehende Gefahren zu informieren und Maßnahmen unterschiedlicher Akteure zu erfassen und abzustimmen, um hochwasserbedingte Risiken für die menschliche Gesundheit, die Umwelt, Infrastrukturen und Eigentum zu verringern und zu bewältigen. Grundlage dafür ist die EG-Richtlinie über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken (EG-HWRM-RL), die am 26. November 2007 in Kraft getreten ist. Die Zielsetzung der Richtlinie wurde von der Bundesregierung in die Novelle des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) übernommen (in Kraft seit 1. März 2010). Zur Umsetzung des WHG sind folgende Schritte vorgesehen: Bis Dezember 2011: Vorläufige Bewertung und Festlegung der Gebiete, in denen Hochwasser eine erhebliche Gefahr für menschliche Gesundheit, Umwelt, Kulturerbe, wirtschaftliche Tätigkeiten oder Sachwerte darstellen können (sogenannte Risikogebiete). Bis Dezember 2013: Erstellung von Hochwassergefahren- und risikokarten für diese Gebiete. Hochwasserrisikokarten werden auf der Grundlage der Hochwassergefahrenkarten für die gleichen Hochwasserszenarien erstellt. In ihnen sollen über die Hochwassergefahren (Überschwemmungsausdehnung) hinaus die hochwasserbedingten nachteiligen Auswirkungen (z.B. Anzahl der betroffenen Einwohner, betroffene Wohn- oder Schutzgebiete, gefährdete Kulturobjekte) dargestellt werden.