Der Datensatz stellt die Probenahmepunkte der vom LANUK durchgeführten Bodendauerbeobachtung auf Wald- und Grünlandstandorten (20 Standorte, seit 1995) sowie des Humusmonitorings auf Ackerflächen (200 Standorte, seit 2009) in NRW dar. Stand der verwendeten Daten:14.10.2022. Die Dartellung der Standorte wurde auf 1000m Genauigkeit gerundet.
Schonbezirke werden als ordnungsbehördliche Verordnung durch die Bezirksregierung ausgewiesen. Ein Fischschonbezirk kann festgesetzt werden für Gewässer oder Gewässerteile, die für die Erhaltung des Fischbestandes in seiner Gesamtheit oder für bestimmte Fischarten, Neunaugen, zehnfüßige Krebse oder Muscheln von besonderer Bedeutung sind. Es können auch Gewässer oder Gewässerteile, die besonders geeignete Laich- und Aufwuchsplätze für Fische sind, als Laichschonbezirk ausgewiesen werden. Ferner besteht die Möglichkeit, als ordnungsbehördliche Verordnung auch Gewässerteile, die als Winterlager für Fische besonders geeignet sind, als Fischschonbezirk auszuweisen.
Wichtiger Hinweis: Der Datensatz wird unter OpenData NRW täglich aktualisiert! Nach § 2 der Verordnung über die Jagdzeiten (Landesjagdzeitenverordnung) des Landes Nordrhein-Westfalen vom 28. Mai 2015 sind Grau-, Kanada- und Nilgänse vom 15. Oktober bis 31. Januar in den „Gänseschongebieten“ Unterer Niederrhein und Weseraue von der Jagd zu verschonen.
Der Indikator klimasensitive Vogelarten zeigt die Bestandsentwicklung von Vogelarten unter dem Einfluss klimatischer Veränderungen. Als Grundlage zur Erfassung des Indikators dienen die landesweit repräsentativen Brutvogeldaten aus der Ökologischen Flächenstichprobe (ÖFS), das Basisjahr ist 2006. Dabei werden 30 Arten, die relativ hohe durchschnittliche Temperaturwerte (über 13 °C) von Arealen bevorzugen, in einer Gruppe zusammengefasst. Hierzu zählen beispielsweise der Grünspecht, der Pirol oder der Steinkauz. Eine weitere Gruppe wird von 20 Arten gebildet, die eher in Arealen mit kühleren Bedingungen vorkommen (unter 11 °C). Innerhalb dieser Gruppe befinden sich zum Beispiel das Wintergoldhähnchen, der Tannenhäher oder die Weidenmeise. Daneben wird eine Gruppe mit Arten, die einen mittleren STI-Wert aufweisen, identifiziert (beispielsweise Kohlmeise, Buchfink, Amsel und Mönchsgrasmücke).
Im gesamten Gebiet hat sich noch kein biologisches Gleichgewicht eingestellt. Aus diesem Grunde können die Angaben, zumal es sich um eine Erstkartierung handelt, nicht mit absoluter Sicherheit gemacht werden. Das gesamte Gebiet, mit Ausnahme der festgestellten Arenicola-Watten, ist als recht lagebeständig zu bezeichnen. Mit einer progressiven Stabilisierungs- und Aufhöhungstendenz ist zu rechnen. Anzeichen einer Abtragung konnten nicht festgestellt werden. Eine langsame, natürliche Verlandung ist, vorläufig im Bereiche der schmalen Queller-Zone, die sich unterhalb des Festlandes nach Süden erstreckt, vorhanden.