Der Datensatz besteht aus hochaufgelösten Luftbildern, die aus kreiseigenen Befliegungsaufträgen stammen und als True Digitale Orthophotos (trueDOP) bereitgestellt werden. Diese Rasterdaten sind verzerrungsfreie, georeferenzierte, hochauflösende und maßstabsgetreue photographische Abbildungen der Erdoberfläche. Im Gegensatz zu den klassischen DOPs sind bei diesen trueDOPS die Umklapp- oder Verkippungseffekte durch spezielle Bildbearbeitungsprozesse entfernt, wodurch eine höhere Lagegenauigkeit von Objekten erreicht wird. Die Daten liegen flächendeckend für das ganze Kreisgebiet mit unterschiedlicher Aktualität vor. Seit 2016 wird jährlich 1/3 des Kreisgebietes beflogen. Die Luftbilder des Jahres 2017 liegen für die Kommunen Emmerich, Geldern, Issum, Kerken, Rheurdt, Straelen und Wachtendonk (Süd) vor. Sie haben eine Bodenauflösung von 7,5 cm und sind damit datenschutzrechtlich schützenswert.
Nutzungsbedingungen: Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ bzw. „dl-de/by-2-0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist „Kreis Recklinghausen“, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben.
Bei Patienten, die einen plötzlichen Herzstillstand erleiden, kann ein Defibrillator als Unterstützung für die Wiederbelebung eingesetzt werden. Die Defibrillation versorgt das Herz mit Elektroschocks, um die lebensrettende Herzmassage und den natürlichen Sinusrhythmus möglich zu machen.
Mit dem Digitalen Dienst Fluglärmzonen wird ein digitales Modell der Lärmschutzzonen für den zivilen Flughafen Köln/Bonn, sowie die militärischen Flugplätze Nörvenich und Geilenkirchen angeboten. Gesetzliche Grundlage ist das Fluglärmgesetz i.d.F. vom 31.10.2007 (FluLärmG), auf deren Grundlage das Land mit Datum vom 07.12.2013, 27.06.2013 und 15.10.2013 die Verordnungen über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den Verkehrsflughafen Köln/Bonn (Fluglärmschutzverordnung Köln/Bonn- FluLärmKölnV), die Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den militärischen Flugplatz Nörvenich (Fluglärmschutzverordnung Nörvenich - FluLärmNörvV) und die Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den militärischen Flugplatz Geilenkirchen (Fluglärmschutzverordnung Geilenkirchen - FluLärmGeilenkV) erlassen hat. Grundlage des Modells für die Darstellung der Lärmschutzzonen sind die entsprechenden Kurvenpunkte der jeweiligen Verordnungen - Koordinatensystem: UTM-Abbildung in Zone 32, Ellipsoid GRS80, Datum ETRS89 - welche vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW in einer topographischen Karte im Maßstab 1:50 000 und in Blättern der Deutschen Grundkarte im Maßstab 1:5 000 festgelegt wurden. Dargestellt werden sowohl die Tagschutzzonen als auch die Nachtschutzzone in einer Abstufung von jeweils 5 dB(A) äquivalentem Dauerschallpegel, sowie dem Maximalpegel in der Nachtschutzzone von 6 mal 57 dB(A), was eine parzellenscharfe Darstellung der entsprechenden Lärmbelastung ermöglicht.
Sämtliche Rechte an diesem Produkt liegen beim Land Nordrhein-Westfalen. Jede über die reine Einsichtnahme hinausgehende Nutzung bedarf der Genehmigung durch die Bezirksregierung Köln.
Parkplätzen mit eigenen Stellmöglichkeiten für Pferdehänger, welche als Ausgangspunkt für Reiter geeignet sind. Die Parkplätze verfügen über eine gute Reitwegeanbindung.
Nutzungsbedingungen: Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ bzw. „dl-de/by-2-0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist „Kreis Recklinghausen“, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben.
Der Landschaftsplan ist ist ein Instrument der Landschaftsplanung auf der Ebene der Kommunen. Er orientiert sich an den Zielen und Grundsätzen des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Der Layer geschützte Landschaftsbestandteile stellt rechtsverbindlich festgesetzte Teile von Natur und Landschaft (einzelne und flächige Objekte) dar, deren besonderer Schutz erforderlich ist.
Ein Baudenkmal ist ein geschütztes Gebäude oder Bauwerk von geschichtlicher, künstlerischer oder städtebaulicher Bedeutung. Hier dargestellte Baudenkmale stehen unter Denkmalschutz und sind in der Denkmalliste NRW eingetragen. Eine abschließende und vollständige Auskunft über Denkmäler kann nur durch die zuständige Untere Denkmalbehörde der Kommune gegeben werden.
Befliegung des Niedersächsischen Wattenmeeres im Rahmen des Trilateral Monitoring and Assessment Program (TMAP) 2004. Gebiet: Wattenmeerinseln. Produkte: Orthobildmosaike in den Kanälen RGB, CIR und PAN, Digitales Oberflächenmodell (DOM) Aerial flight of the lower saxonian waddensea as part of the Trilateral Monitoring and Assessment Program (TMAP) 2004. Covered area: Waddensea islands. Products: true color, color infrared and panchromatic ortho photo mosaic and a digital surface model.
Befliegung des Niedersächsischen Wattenmeeres im Rahmen des Trilateral Monitoring and Assessment Program (TMAP) 2002. Gebiet: Wattenmeerinseln. Produkte: Orthobildmosaike in den Kanälen RGB, CIR und PAN, Digitales Oberflächenmodell (DOM) Aerial flight of the lower saxonian wadden sea as part of the Trilateral Monitoring and Assessment Program (TMAP) 2002. Covered area: Waddensea islands. Products: true color, color infrared and panchromatic ortho photo mosaic and a digital surface model.
Befliegung des Niedersächsischen Wattenmeeres im Rahmen des Trilateral Monitoring and Assessment Program (TMAP) 2002. Gebiet: Wesermündung. Produkte: Orthobildmosaike in den Kanälen RGB, CIR und PAN, Digitales Oberflächenmodell (DOM) Aerial flight of the lower saxonian wadden sea as part of the Trilateral Monitoring and Assessment Program (TMAP) 2002. Covered area: Estuary of the river weser. Products: true color, color infrared and panchromatic ortho photo mosaic and a digital surface model.