Dieser Dienst dient der zur Darstellung der Topographischen Kartenwerke 1:10 000 - 1:1 000 000. Er wird durch das Land Mecklenburg-Vorpommern, Landesamt für innere Verwaltung betrieben. Die topographischen Karten präsentieren die Ergebnisse der topographischen Landesaufnahme, welche in den Digitalen Landschaftsmodellen (für die Grundrissinformationen) und den Digitalen Geländemodellen (für die Geländeoberfläche) geführt werden, digital (Rasterdaten und Webdienste) und analog (Druck und Plot). Die topographische Karte 1:10 000 (TK10) ist das topographische Basiskartenwerk für Mecklenburg-Vorpommern. Die Visualisierung der Daten des Basis-Landschaftsmodelles und des Digitalen Geländemodells höchster Auflösung erfolgt auf Grundlage eines bundeseinheitlichen Signaturenkatalogs. Die topographischen Kartenwerke 1:25 000 bis 1:100 000 Mecklenburg-Vorpommerns entsprechen hinsichtlich der Visualisierung, des Blattschnittes, der geodätischen Grundlage sowie des äußeren Layouts einschließlich Kartenrahmen- und Kartenrandausstattung den im Auftrag der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV) herausgegebenen Signaturenkataloge für die Bearbeitung der topographischen Karten. Die topographischen Kartenwerke 1:50 000 und 1:100 000 werden auf Grundlage einer Bund-Länder-Vereinbarung als zivil-militärische Kartenwerke herausgegeben.
Freiflächen-Solarenergieanlagen zeichnen sich grundsätzlich dadurch aus, dass sie nicht auf einem Gebäude, an einer Fassade oder einer einem anderen Zweck dienenden baulichen Anlage (z.B. Lärmschutzwand), sondern auf oder über einer freien Fläche aufgestellt sind. Aus diesem Grund sind Gebäude aus der Betrachtung von Freiflächenpotenzialen auszuschließen.
Die Einsichtnahme in die Geodaten ist für kommunale Zwecke kostenfrei. Die mittelbare oder unmittelbare Weitergabe der Daten an Dritte ist auch in Verbindung mit weiteren Daten ohne ausdrückliche Genehmigung durch den Regionalverband Ruhr nicht zulässig. Der Nutzer ist verpflichtet, folgenden Copyright-Hinweis: „(c) Regionalverband Ruhr, Essen“ bei Veröffentlichungen jeder Art anzubringen.
Dieser Dienst enthält alle topographischen Kartenwerke des Landes Nordrhein-Westfalen sowie in den kleineren Maßstäben topographische Kartenwerke des Bundes. Angefangen von einer Übersichtskarte für NRW über die DTK500 bis zur DTK250 und P10 NRW des Bundesamtes für Kartographie und Geodäsie und den topographischen Karten DTK100, DTK50, DTK25 von Geobasis NRW, bis hin zur ABK und ALKIS der Kommunen sind alle Standardkartenwerke in einem Layer vereint. Durch die voreingestellten Maßstabsbereiche wird gewährleistet, dass in jedem Maßstab die ideale Karte präsentiert wird. Dieser Dienst wurde nach dem GDI-DE- und AdV-Profil für WMS-Dienste aufgebaut und ist mit den Diensten der Nachbarländer kombinierbar. Nutzungsmöglichkeiten: Der WMS-Dienst verbindet alle topographischen Kartenwerke von Nordrhein-Westfalen in einem Dienst. Somit ist der Dienst der ideale Hintergrund für Fachanwendungen aus allen Bereichen, wenn es darum geht über einen großen Maßstabsbereich immer die passende topographische Karte als Hintergrundinformation zu hinterlegen. Gerade die Graustufenvariante bietet sich für diese Aufgabenstellung hervoragend an, da sich farbliche Fachdaten gut von den Graustufen Hintergrundinformationen unterscheiden lassen. Der Maßstabsbereich 1:50.000 wird schwarz-weiß dargestellt.
Im Sommer 2022 hat die Landesregierung NRW von der Möglichkeit der Länderöffnungsklausel nach § 37c EEG 2023 Gebrauch gemacht und die förderfähige Flächenkulisse um Grün- und Ackerflächen erweitert, die unterdurchschnittliche Erträge aufweisen – sogenannte benachteiligte Gebiete. Ausgenommen sind Gebote für Anlagen auf Flächen, die eine mittlere Bodenwertzahl von mehr als 55 aufweisen und Natura 2000-Gebiete. Ausgeschlossen werden darüber hinaus alle förderfähigen Flächen die im §37 2 EEG 2023 in den Buchstaben a bis g oder j genannt werden
Die Einsichtnahme in die Geodaten ist für kommunale Zwecke kostenfrei. Die mittelbare oder unmittelbare Weitergabe der Daten an Dritte ist auch in Verbindung mit weiteren Daten ohne ausdrückliche Genehmigung durch den Regionalverband Ruhr nicht zulässig. Der Nutzer ist verpflichtet, folgenden Copyright-Hinweis: „(c) Regionalverband Ruhr, Essen“ bei Veröffentlichungen jeder Art anzubringen.
Mit § 37 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe e EEG 2023 werden entwässerte Moorböden, die derzeit landwirtschaftlich genutzt werden, für Freiflächenanlagen geöffnet und in diesem Zuge ebenfalls als besondere Solaranlagen im Sinn des § 37 Absatz 1 Nummer 3 EEG 2023 definiert. Diese Moorböden sind förderfähig, wenn sie im Zuge der Errichtung der Solaranlage – und damit vor ihrer Inbetriebnahme – dauerhaft wiedervernässt werden. Um die Treibhausgasemissionen aus diesen Flächen effektiv zu mindern, sollen dabei Mindestwasserstände von maximal 10 cm unter Flur im Winter und maximal 30 cm unter Flur im Sommer erreicht werden; diese Werte sind zur Beurteilung der Wiedervernässung zugrunde zu legen. Eine Förderung nach dem EEG 2023 erfolgt, wenn eine entsprechende Wiedervernässung durchgeführt und eine Bestätigung der zuständigen Wasserbehörde darüber dem Netzbetreiber vorgelegt worden ist. Zu diesen besonderen Solaranlagen enthält § 85c Absatz 3 EEG 2023 eine Sonderbestimmung, nach der die BNetzA erstmalig bis zum 1. Juli 2023 eine Festlegung erlässt, bei deren Erarbeitung die BNetzA die Anforderungen in Abstimmung mit dem Bundesamt für Naturschutz (BfN) und dem UBA festlegen wird.
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Das Basemap.de 3D Gelände ist ein von Bund und Ländern gemeinsam entwickelter und durch das Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG) bereitgestellter Internet-Dienst für 3D Geländedaten. Dieser basiert auf den ATKIS DGM5-Daten der Länder, bereitgestellt durch das BKG. Die Bereitstellung der 3D-Geländedaten erfolgt für unterschiedliche Anwendungsszenarien, je nach verwendeter Bibliothek (Maplibre, Cesium), über Layer mit entsprechend aufbereiteten Kachelarchiven.
Die Nutzungsrechte werden für die Testversion eingeräumt.
Der bereitgestellte Dienst darf zu Testzwecken insbesondere
- mit eigenen Diensten und Diensten Anderer zusammengeführt werden;
- in interne und externe Geschäftsprozesse und Anwendungen in öffentlichen und nicht öffentlichen elektronischen Netzwerken eingebunden werden;
- genutzt werden, um Präsentationsausgaben zu erstellen, die weiterverwendet werden dürfen. Präsentationsausgaben sind konfektionierte Produkte in analoger
Form (z. B. TK, Plot) oder als Druckdatei ohne Georeferenzierung (z. B. PDF).
Die mit dem Dienst übermittelten Daten dürfen nur in Verbindung mit dem Dienst genutzt und nicht gespeichert werden. Eine Entnahme (Download) oder Weiterverwendung von Daten außerhalb des Dienstes ist nicht erlaubt. Die Erstellung von Präsentationsausgaben stellt keine Entnahme von Daten dar. Ein elektronisches Speichern der Daten ist nur zur Laufzeit gestattet.
Digitale Orthophotos (DOP) sind hochauflösende, verzerrungsfreie Luftbilder, die einen einheitlichen Bildmaßstab und einen exakten Bezug zum Landeskoordinatensystem besitzen. Sie dokumentieren den Landschaftszustand zu einem bestimmten Zeitpunkt und enthalten vollständig alle aus der „Vogelperspektive“ sichtbaren Landschaftsinformationen, ohne dass diese bereits selektiert oder strukturiert worden sind. DOP sind fotobasiert, pixelbasiert, geocodiert und lagetreu und sind mit einer Bodenauflösung von 0,1 m (DOP10), 0,2 m (DOP20) und 0,4 m (DOP40) verfügbar. Durch den Einsatz von Verfahren der Bildverarbeitung entstehen aus dem aktuellen Luftbildbestand DOP. Beginnend mit dem Bildflugjahr 2004 liegen die DOP auch als Colorinfrarotbilder (CIR) vor. Seit dem Jahr 2013 werden die Befliegungsgebiete sowohl innerhalb als auch außerhalb der belaubten Situation aufgenommen. Die Aktualität für die Landesfläche liegt bei ca. drei Jahren. Luftbilder bzw. DOP eignen sich hervorragend, die historische Entwicklung von Landschaften und Siedlungsräumen nachzuvollziehen. Dieser Dienst dient der Darstellung von Digitalen Orthophotos (DOP) in CIR mit einer Bodenauflösung von 0,1 m. Er wird durch das Land Mecklenburg-Vorpommern, Landesamt für innere Verwaltung betrieben.
Interne Nutzung: der Dienst darf mit eigenen Diensten und Daten sowie Diensten und Daten Dritter, soweit von diesen entsprechende Rechte eingeräumt wurden, zusammengeführt und in interne Geschäftsprozesse, Produkte und Anwendungen eingebunden werden. Externe Nutzung: Jede externe Nutzung des Dienstes, z. B. Weitergabe analoger Auszüge zum Zweck der unmittelbaren Gewinnerzielung (Gutachten oder Exposés) oder das Einbinden in Internetpräsentationen bzw. Apps, ist genehmigungs- und ggf. geldleistungspflichtig. Kontakt zum Lizenzerwerb: geodatenservice@laiv-mv.de
Im Amtlichen Liegenschaftskataster-Informationssystem (ALKIS®) werden alle Daten des Liegenschaftskatasters zusammengeführt. Es enthält die Daten der ehemals getrennten Automatisierten Liegenschaftskarte (ALK), des Automatisierten Liegenschaftsbuches (ALB) und des Grenznachweises. ALKIS® beinhaltet ein bundeseinheitliches, objektbasiertes Datenmodell indem die raumbezogenen (Karten-) und nicht raumbezogenen (Buch-) Daten systematisch verbunden und redundanzfrei gepflegt werden. Die Datenhaltung erfolgt mit Metadaten und Historienführung. Dem Nutzer steht ein bundeseinheitlich festgelegter ALKIS-Grunddatenbestand zur Verfügung. Dazu gehören: Flurstücke/Lage/Punkte, Tatsächliche Nutzung, Gebäude, Bauwerke/Einrichtungen/sonstige Anlagen, Bodenschätzung, Gesetzliche Festlegungen/Gebietseinheiten/Kataloge, Relief, Nutzerprofile, Migration und Eigentümer Angaben. Die Daten werden über die einheitliche Normbasierte Austauschschnittstelle (NAS) in einem Nutzerbezogenem Bestandsdatenaktualisierungsverfahren (NBA-Verfahren) abgegeben.
Die Geobasisinformationen des ALKIS sind gebührenpflichtig und urheberrechtlich geschützt. Unbefugte Verbreitung und Vervielfältigung verstoßen gegen das Urheberrecht.
Dargestellt werden Agrarflächen mit Nutzpflanzenanbau auf Ackerflächen (Ackerfutter, Eiweißpflanzen, Energiepflanzen, Gemüse, Getreide, Hackfrüchte, Küchenkräuter, Ölsaaten), Dauerkulturen und Dauergrünland außerhalb von Mooren, Naturschutzgebieten und gesetzlich geschützter Biotope, sowie schützenswerter Biotoptypen in der Metropole Ruhr. Alle Dauergrünlandflächen liegen außerhalb von Natura 2000-Gebieten (FFH- und VSG-Flächen).
Die Einsichtnahme in die Geodaten ist für kommunale Zwecke kostenfrei. Die mittelbare oder unmittelbare Weitergabe der Daten an Dritte ist auch in Verbindung mit weiteren Daten ohne ausdrückliche Genehmigung durch den Regionalverband Ruhr nicht zulässig. Der Nutzer ist verpflichtet, folgenden Copyright-Hinweis: „(c) Regionalverband Ruhr, Essen“ bei Veröffentlichungen jeder Art anzubringen.
Zum Schutz von Mooren und Feuchtgebieten sollte die Errichtung von FF-PV-Anlagen innerhalb von intakten Moorflächen aus naturschutzfachlicher Hinsicht unterbleiben. Durch den neuen § 3 Nummer 34a (EEG 2023) wird der Begriff „Moorboden“ für die Zwecke des EEG 2023 definiert. Unter diesen Begriff fällt Boden, der die Voraussetzungen des § 11 Absatz 2 der GAP-Konditionalitäten-Verordnung (GAP-KondV) erfüllt und der Erstellung der Gebietskulisse nach § 11 Absatz 3 GAP-KondV zugrunde gelegt werden kann. Es wird damit keine verbindliche Flächenkulisse durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz vorgegeben, sondern die Einordnung einer Fläche als Moorboden ergibt sich im Einzelfall unter Anwendung der in Bezug genommenen Kriterien und Klassifizierungen der GAP-Konditionalitäten-Verordnung.
Die Einsichtnahme in die Geodaten ist für kommunale Zwecke kostenfrei. Die mittelbare oder unmittelbare Weitergabe der Daten an Dritte ist auch in Verbindung mit weiteren Daten ohne ausdrückliche Genehmigung durch den Regionalverband Ruhr nicht zulässig. Der Nutzer ist verpflichtet, folgenden Copyright-Hinweis: „(c) Regionalverband Ruhr, Essen“ bei Veröffentlichungen jeder Art anzubringen.