Nutzungsbedingungen für kommunale Geodaten innerhalb der Stadtverwaltung Düsseldorf: Nutzungsrechte: Die Geodaten sind urheberrechtlich geschützt. Sämtliche Rechte, insbesondere das Recht der Vervielfältigung (ausgenommen eine Kopie auf die eigene Festplatte zum Zwecke der Programmausführung) und das Recht der Verbreitung sowie der Bearbeitung in jeglicher Form, verbleiben beim Vermessungs- und Katasteramt der Landeshauptstadt Düsseldorf. Die kommunalen Geodaten sind ausschließlich für die interne Nutzung freigegeben. Sollen diese Geodaten an einen oder mehrere externe Auftragnehmer weitergegeben werden, muss ein Nutzungsvertrag zwischen den externen Auftragsnehmern und ihrem Amt geschlossen werden. Nutzungsbedingungen: Sofern das Vermessungs- und Katasteramt Düsseldorf als Urheber nicht aus dem Dokument oder dem Datensatz selbst zu erkennen ist, muss ein Quellenvermerk mit Namensnennung erfolgen inkl. der Angabe des Jahres des Datenbezuges in Klammern: Datenquelle: Vermessungs- und Katasteramt Düsseldorf (Jahr)
Nutzungsbedingungen:
Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität oder Vollständigkeit.
Eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten Sie bei den genannten Ansprechpartner/-innen. Diese stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.
WMS Dienst zur Übersicht und Darstellung der Geltungsbereiche der rechtskräftigen Bebauungspläne, Innenbereichssatzungen sowie Außenbereichssatzungen der Gemeinde Hellenthal.
Welche Baustellenmeldungen werden hier aufgeführt? Und warum finde ich die Baustelle vor meiner Haustür hier nicht? Im Duisburger Stadtgebiet wird jedes Jahr an vielen Stellen gebaut. Jede Baumaßnahme, außerhalb von Autobahnen, muss bei der Straßenverkehrsbehörde beantragt und genehmigt (verkehrsrechtliche Anordnung) werden. Insgesamt handelte es sich 2020 z. B. um rund 8.000 Einzelmaßnahmen verschiedener Größe. Im Verkehrsportal wird über die verkehrlich relevanten Baumaßnahmen informiert. Wann ist eine Baumaßnahme im Normalfall verkehrlich relevant? Neben der Lage (z. B. Hauptverkehrsnetz, überörtliches Netz etc.), der Verkehrsbelastung und der zeitlichen Dauer einer Baumaßnahme sind im wesentlichen die folgenden Kriterien maßgebend: - Eine Vollsperrung, die in der Regel mit einer Umleitungsempfehlungen verbunden ist. - Änderung bestehender Verkehrsführungen z. B. durch die Aufhebung oder Einrichtung einer Einbahnstraße. - Die Verkehrsführung wird durch einen Baustellenampel geregelt z. B. Einbahnwechsel in Verbindung mit einer Baustellenampel. - Der betroffene Bereich ist von besonderer Bedeutung für den Bezirk.
Nutzungsbedingungen für kommunale Geodaten innerhalb der Stadtverwaltung Düsseldorf: Nutzungsrechte: Die Geodaten sind urheberrechtlich geschützt. Sämtliche Rechte, insbesondere das Recht der Vervielfältigung (ausgenommen eine Kopie auf die eigene Festplatte zum Zwecke der Programmausführung) und das Recht der Verbreitung sowie der Bearbeitung in jeglicher Form, verbleiben beim Vermessungs- und Katasteramt der Landeshauptstadt Düsseldorf. Die kommunalen Geodaten sind ausschließlich für die interne Nutzung freigegeben. Sollen diese Geodaten an einen oder mehrere externe Auftragnehmer weitergegeben werden, muss ein Nutzungsvertrag zwischen den externen Auftragsnehmern und ihrem Amt geschlossen werden. Nutzungsbedingungen: Sofern das Vermessungs- und Katasteramt Düsseldorf als Urheber nicht aus dem Dokument oder dem Datensatz selbst zu erkennen ist, muss ein Quellenvermerk mit Namensnennung erfolgen inkl. der Angabe des Jahres des Datenbezuges in Klammern: Datenquelle: Vermessungs- und Katasteramt Düsseldorf (Jahr)
Der Dienst beinhaltet die rechtskräftigen oder in Aufstellung befindlichen Bauleitpläne der Kreisstadt Euskirchen (Flächennutzungsplan, Bebauungspläne, Satzungen).
Nutzungsbedingungen: Die Voraussetzungen für alle städtebaulichen Vorhaben (Bauvorhaben etc.) sind in verschiedenen Gesetzen, Verordnungen und Satzungen geregelt. Die Gesetze und Vorschriften auf Bundesebene werden als öffentliches Baurecht bezeichnet. Auf Länderebene ist das Bauordnungsrecht (Landesbauordnung NW) maßgebend. Bestimmungen auf Stadt- oder Gemeindeebene werden als Ortssatzungen bezeichnet.
Der Datensatz beinhaltet Polygone der 1739 (Bau-)Blöcke im Remscheider Stadtgebiet. Die (Bau-)Blöcke bilden in Remscheid die kleinste räumliche Einheit als Organisationsmittel für die Statistik und Planung. Aus den Baublöcken werden die 50 Stadtteile sowie die 4 Stadtbezirke Alt-Remscheid, Süd, Lennep und Lüttringhausen abgeleitet. Zu den Polygonflächen sind folgende Sachinformationen abgelegt: Blocknummer(block), zugehörige Stadtteilnummer (stadtteil), Bezeichnung des Blockes mit zugehörigem Stadtteil(refname) . Der Datensatz ist unter einer Open-Data-Lizenz: Datenlizenz Deutschland – Zero – Version 2.0 (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0) verfügbar.
Nutzungsbedingungen: Dieser Datensatz kann gemäß der „Datenlizenz Deutschland – Zero – Version 2.0“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0) genutzt werden.
Dieser Datensatz umfasst alle Standorte der Bäume im Stadtgebiet Kleve, die durch die Baumschutzsatzung der Stadt Kleve geschützt sind. Die Baumschutzsatzung gilt für den Schutz und Erhalt des privaten Baumbestandes, insbesondere innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile.