Dieser Datensatz enthält die städtischen Hundefreilaufflächen. In den städtischen Grünanlagen besteht eine generelle Anleinpflicht für alle Hunde. Ausgenommen hiervon sind nur ausgewiesene Hundefreilaufflächen. Innerhalb dieser Flächen dürfen Hunde unangeleint ausgeführt werden. Das gilt jedoch nicht für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen ohne Befreiung von der Anleinpflicht.
Die Datei ist ein Baustein der Lärmkartierung gemäß der Umgebungslärmrichtlinie. Sie enthält die Lärmimmissionen des Straßenverkehrs für den gesamten Tag (0 bis 24 Uhr).
Darstellung von nicht öffentlichen Landschaftsdaten im Kreisgebiet Heinsberg. Der Kartendienst beinhaltet Biotop- und Kompensationsflächen sowie Auflagen zur Bepflanzung. Es werden zwei inhaltlich identische Dienste bereitgestellt: Landschaft_amt und Landschaft_kreis, die sich lediglich in der Ausgestaltung des FeatureInfos unterscheiden (Details unter Zugriff).
Dieser WMS stellt die Gerichtsbezirke des Landes Nordrhein-Westfalen dar. Es werden sowohl die Grenzen der Gerichtsbezirke als auch die Standorte der jeweiligen Gerichte angezeigt. Im einzelnen handelt es sich um folgende Gerichtsbezirke: Amtsgerichte, Landesgerichte und Oberlandesgerichte; Arbeitsgerichte und Landesarbeitsgerichte; Sozialgerichte; Verwaltungsgerichte; Finanzgerichte
Darstellung von Themen, die die Landschaft im Kreisgebiet Heinsberg betreffen. Der Kartendienst beinhaltet Radrouten mit Knotenpunkten und Schutzgebiete.