Dargestellt werden Agrarflächen mit Nutzpflanzenanbau auf Ackerflächen (Ackerfutter, Eiweißpflanzen, Energiepflanzen, Gemüse, Getreide, Hackfrüchte, Küchenkräuter, Ölsaaten), Dauerkulturen und Dauergrünland außerhalb von Mooren, Naturschutzgebieten und gesetzlich geschützter Biotope, sowie schützenswerter Biotoptypen in der Metropole Ruhr. Alle Dauergrünlandflächen liegen außerhalb von Natura 2000-Gebieten (FFH- und VSG-Flächen).
Die Einsichtnahme in die Geodaten ist für kommunale Zwecke kostenfrei. Die mittelbare oder unmittelbare Weitergabe der Daten an Dritte ist auch in Verbindung mit weiteren Daten ohne ausdrückliche Genehmigung durch den Regionalverband Ruhr nicht zulässig. Der Nutzer ist verpflichtet, folgenden Copyright-Hinweis: „(c) Regionalverband Ruhr, Essen“ bei Veröffentlichungen jeder Art anzubringen.
Darstellung der Schutzgebiete nach §§ 23, 26, 28, 29 Bundesnaturschutzgesetz (Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmale und Geschützte Landschaftsbestandteile) im Kreis Gütersloh. Als weitere Information zu den Naturschutzgebieten werden für einzelne Gebiete vegetationskundlich bedeutsame Flächen bzw. sogenannte Wechselgrünlandflächen geliefert, für die spezielle Regelungen in den Schutzgebietsverordnungen getroffen wurden. Weiterhin werden die europäischen Natura2000-Gebiete (FFH-Gebiete und Vogelschutzgebiete), begrenzt auf die Grenzen des Kreises Gütersloh, dargestellt. Zu den Schutzgebieten ist eine pdf-Datei mit dem Verordnungstext verlinkt.
Der Atlas Agrarstatistik beruht auf den Daten der Landwirtschaftszählung 2010 und 2020 bzw. Agrarstrukturerhebung 2016. Es liegen folgende Karten vor: Für die Jahre 2010, 2020 und 2016: Landwirtschaftliche Betriebe, Betriebsgröße, Schweinedichte, Schweinedichte in Planungseinheiten, Rinderdichte, Rinderdichte in Planungseinheiten, Dichte Großvieheinheiten, Dichte Großvieheinheiten in Planungseinheiten, Anteil der Maisfläche, Anteil der Dauergrünlandfläche, Anteil der Weizenfläche, Anteil der Rapsfläche, Anteil der Ökofläche Für das Jahr 2010: Dichte Arbeitskräfte-Einheiten, Dichte Saisonarbeitskräfte-Einheiten, Betriebswirtschaftliche Ausrichtung Für die Jahre 2016 und 2020: Produktionsrichtung Für die Jahre 2010 und 2020: Anteil der tatsächlich bewässerten Fläche, Anteil der eigenen selbstbewirtschafteten Fläche
Der Dienst stellt den Datenbestand im Rahmen der EU-Förderung/Direktzahlungen, die innerhalb des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen liegen, dar. Die Daten sind in folgende Themengebiete gegliedert: Feldblöcke, (historische) beantragte und als förderfähig festgestellte Landschaftselemente und Teilschläge, benachteiligte Gebiete, Wassererosionsgefährdete Gebiete, Winderosionsgefährdete Gebiete, Dauergrünland, Umweltsensibles Dauergrünland, Ausnahme des Umbruchverbots für Zwischenfrüchte im Rheinland, Landschaftselemente, ökologische Vorrangflächen, Gebiete mit umweltspezifischen Einschränkungen in NRW + TopUp, Zwischenfrucht.
Nutzungsbedingungen: Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ bzw. „dl-de/by-2-0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist „Land NRW“ sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Haftungsbeschränkung - Für die Kompatibilität der zur Verfügung gestellten Daten oder eines Dienstes mit den Systemen des Nutzers, die inhaltliche Richtigkeit, eine bestimmte Datenqualität oder die dauerhafte Bereitstellung wird keine Haftung übernommen.
Mit der naturschutzfachlichen Neubewertung der Hochmoore wurde das Moorschutzprogramm im Jahr 1994 erweitert. Bei der Neubewertung wurden alle 92 Hochmoore mit industriellem Torfabbau hinsichtlich ihrer aktuellen Bedeutung für den Naturschutz eingeschätzt. Zusätzlich wurde erstmals auch das landwirtschaftlich genutzte Hochmoorgrünland aufgrund seiner Bedeutung als Pufferzone und eigenständiger Lebensraum für eine auf Feuchtgrünland angewiesene Pflanzen- und Tierwelt sowie seiner Funktion für die Biotopvernetzung in das Moorschutzprogramm einbezogen. Es liegen Informationen vor über die aus landesweiter Sicht für den Naturschutz wertvollen Flächen außerhalb der Bereiche mit Abbaugenehmigungen.
Der WFS-Dienst stellt den Datenbestand im Rahmen der EU-Förderung/Direktzahlungen, die innerhalb des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen liegen, dar. Die Daten sind in folgende Themengebiete gegliedert: Feldblöcke, (historische) beantragte und als förderfähig festgestellte Landschaftselemente und Teilschläge, benachteiligte Gebiete, Wassererosionsgefährdete Gebiete, Winderosionsgefährdete Gebiete, Dauergrünland, Umweltsensibles Dauergrünland, Ausnahme des Umbruchverbots für Zwischenfrüchte im Rheinland, Landschaftselemente, ökologische Vorrangflächen, Gebiete mit umweltspezifischen Einschränkungen in NRW + TopUp, Zwischenfrucht. Die Anzeige der Datensätze des WFS ist auf 5.000 Elemente in Luftbild und Attributtabelle beschränkt.
Nutzungsbedingungen: Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ bzw. „dl-de/by-2-0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist „Land NRW“ sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Haftungsbeschränkung - Für die Kompatibilität der zur Verfügung gestellten Daten oder eines Dienstes mit den Systemen des Nutzers, die inhaltliche Richtigkeit, eine bestimmte Datenqualität oder die dauerhafte Bereitstellung wird keine Haftung übernommen.
Die Feature-Class setzt sich aus den folgenden Themen zusammen, die sich in großen Teilen überlagern: • FFH-Gebiete (Auswahl der Gebiete mit Auenbezug) (Stand 2017) • Vogelschutzgebiete (Auswahl der Gebiete mit Auenbezug) (Stand 2018) • Landesweit für den Naturschutz wertvolle Bereiche (Auswahl der Gebiete mit Auenbezug) (Stand 2017) • Naturschutzgebiete (Auswahl der Gebiete mit Auenbezug) (Stand August 2018) • Biosphärenreservat Niedersächsische Elbtalaue (Stand Juli 2015) • Feuchtgrünland (Auswahl der Gebiete mit Auenbezug) (Stand 2012) • Niedermoore (Auswahl der Gebiete mit Auenbezug) (Stand 2017)• Naturschutzgroßprojekte (Auswahl der Gebiete mit Auenbezug) (Stand 2016). Neben den landesweiten WRRL-Prioritätsgewässern mit ihren Auen wurden bei der Erarbeitung der Programmkulisse auch die Gebiete berücksichtigt, die für die Auenentwicklung von besonderer naturschutzfachlicher Bedeutung sind. Diese Gebiete werden in die Umsetzung des Aktionsprogramms miteinbezogen. Hierzu gehören neben den naturschutzrechtlich geschützten Gebieten bspw. die aus Sicht des Naturschutzes landesweit bedeutsamen (sich oft stark überlagernden) Gebietskulissen der bisherigen Landesnaturschutzprogramme in den niedersächsischen Bach- und Flussauen, die in die neue Programmkulisse integriert wurden (wie aktuelle Verbreitungsschwerpunkte von Fischotter und Weißstorch und die Vernetzungsmöglichkeiten mit derzeitigen weiteren Vorkommen). Insgesamt sind die oben aufgeführten naturschutzfachlichen Kriterien aufgrund ihres Gewässer- und Auenbezuges inhaltlich, räumlich und rechtlich aus Sicht des Naturschutzes besonders bedeutsam für die Gewässer- und Auenentwicklung in Niedersachsen.
„Durch die Baumaßnahme „Küstenschutz Leybucht“ wurde die bis dahin als Sommerpolder genutzte Hauener Hooge tief greifenden Veränderungen unterworfen. Für den östlichen Teil der Hauener Hooge (im folgenden: „Hauener Hooge – Heller“) wurde die Öffnung des Sommerdeiches als Nebenbestimmung in den Planfeststellungsbeschluss aufgenommen. Diese Öffnung, die im Herbst 1994 erfolgte, sollte den natürlichen Salzwassereinfluss in dem Gebiet weitgehend wiederherstellen und damit, zusammen mit der gleichzeitigen Aufgabe der Beweidung, zur Aufwertung des Polders für den Naturschutz beitragen. Leitbild für den ehemaligen Sommerpolder sind nutzungsfreie, störungsarme und naturnahe Salzwiesen und Prielstrukturen. Der westliche Teil (im folgenden: „Hauener Hooge – Binnen“) wurde demgegenüber infolge der Durchdeichung vollständig vom Salzwassereinfluss abgeschnitten, so dass durch die weitere Aussüßung Veränderungen in Vegetation und Fauna zu erwarten sind. Das NLÖ – Forschungsstelle Küste wurde im Rahmen der seit 1982 durchgeführten Vor- und Begleituntersuchungen zur Maßnahme „Küstenschutz Leybucht“ von der Bezirksregierung Weser-Ems (Dez. 502) in Absprache mit dem NLWK Aurich mit Schreiben vom 18.12.1997 mit der Fortsetzung der Beweissicherung und damit der Einleitung der zweiten Untersuchungsphase (1998-2000) beauftragt. […] Zur Dokumentation der Veränderungen, die infolge des erhöhten Salzwassereinflusses nach der Sommerdeichöffnung zu erwarten waren, und zur Erfolgskontrolle bezüglich der angestrebten Salzwiesenentwicklung wurde in den Jahren 1995-97 und 1999 die Wirbellosenfauna an einigen repräsentativen Standorten erfasst. Erste Ergebnisse dieser Untersuchungen wurden bereits in Zwischenberichten dargestellt (GÖTTING 1995, 1997). […] Einen umfassenden Überblick über die Entwicklung der Vegetation in der gesamten Hauener Hooge bis 1999 gibt ARENS (2000), daher soll im vorliegenden Bericht die Vegetationsentwicklung nicht behandelt werden. Im vorliegenden Bericht werden neben den Untersuchungsergebnissen aus dem Jahr 1999 zu den genannten Wirbellosengruppen (Laufkäferfauna, Salzwiesen-Flohkrebs Orchestia gammarellus) auch die Bestandsentwicklungen einiger Spinnengruppen aus allen Untersuchungsjahren dargestellt. Teilergebnisse der Untersuchungen wurden bereits in GÖTTING (2001) ausgewertet. Im zweiten Teil des Berichts wird die Wirbellosenfauna alter Salzwiesenbereiche der Leybucht dargestellt. Mit diesen Vergleichsdaten soll das langfristige Entwicklungspotential der ausgedeichten Sommerpolderflächen untersucht werden. […] Ein dritter Teil der Arbeit umfasst die Entwicklung der Wirbellosenfauna innerhalb des NSG Leyhörn gelegenen, seit der Eindeichung 1991 von Salzwassereinfluss abgeschnittenen Bereich Hauener Hooge. […] Ziel dieser Arbeit ist die Beantwortung folgender Fragen: Welche Veränderungen der Wirbellosenfauna sind im ausgedeichten Hauener Hooge – Heller 1999 gegenüber dem ersten Untersuchungsabschnitt aufgetreten? Inwieweit ist die angestrebte Ansiedlung von Salzwiesenarten fortgeschritten? Wie stellt sich die Besiedlung alter Leybucht-Salzwiesen unterschiedlicher Nutzung mit terrestrischen Wirbellosen dar? Ist daraus eine Entwicklungsprognose für die Hauener Hooge abzuleiten? Inwieweit entspricht die Wirbellosenfauna der eingedeichten Hauener Hooge – Binnen dem Leitbild „Feuchtgrünland“? Welche Managementmaßnahmen können ggf. zur Optimierung der vorgefundenen Verhältnisse beitragen? […]“
Mit der naturschutzfachlichen Neubewertung der Hochmoore wurde das Moorschutzprogramm im Jahr 1994 erweitert. Bei der Neubewertung wurden alle 92 Hochmoore mit industriellem Torfabbau hinsichtlich ihrer aktuellen Bedeutung für den Naturschutz eingeschätzt. Zusätzlich wurde erstmals auch das landwirtschaftlich genutzte Hochmoorgrünland aufgrund seiner Bedeutung als Pufferzone und eigenständiger Lebensraum für eine auf Feuchtgrünland angewiesene Pflanzen- und Tierwelt sowie seiner Funktion für die Biotopvernetzung in das Moorschutzprogramm einbezogen. Es liegen Informationen vor über die aus landesweiter Sicht für den Naturschutz wertvollen Flächen außerhalb der Bereiche mit Abbaugenehmigungen.
Die Feature-Class setzt sich aus den folgenden Themen zusammen, die sich in großen Teilen überlagern: • FFH-Gebiete (Auswahl der Gebiete mit Auenbezug) (Stand 2017) • Vogelschutzgebiete (Auswahl der Gebiete mit Auenbezug) (Stand 2018) • Landesweit für den Naturschutz wertvolle Bereiche (Auswahl der Gebiete mit Auenbezug) (Stand 2017) • Naturschutzgebiete (Auswahl der Gebiete mit Auenbezug) (Stand August 2018) • Biosphärenreservat Niedersächsische Elbtalaue (Stand Juli 2015) • Feuchtgrünland (Auswahl der Gebiete mit Auenbezug) (Stand 2012) • Niedermoore (Auswahl der Gebiete mit Auenbezug) (Stand 2017)• Naturschutzgroßprojekte (Auswahl der Gebiete mit Auenbezug) (Stand 2016). Neben den landesweiten WRRL-Prioritätsgewässern mit ihren Auen wurden bei der Erarbeitung der Programmkulisse auch die Gebiete berücksichtigt, die für die Auenentwicklung von besonderer naturschutzfachlicher Bedeutung sind. Diese Gebiete werden in die Umsetzung des Aktionsprogramms miteinbezogen. Hierzu gehören neben den naturschutzrechtlich geschützten Gebieten bspw. die aus Sicht des Naturschutzes landesweit bedeutsamen (sich oft stark überlagernden) Gebietskulissen der bisherigen Landesnaturschutzprogramme in den niedersächsischen Bach- und Flussauen, die in die neue Programmkulisse integriert wurden (wie aktuelle Verbreitungsschwerpunkte von Fischotter und Weißstorch und die Vernetzungsmöglichkeiten mit derzeitigen weiteren Vorkommen). Insgesamt sind die oben aufgeführten naturschutzfachlichen Kriterien aufgrund ihres Gewässer- und Auenbezuges inhaltlich, räumlich und rechtlich aus Sicht des Naturschutzes besonders bedeutsam für die Gewässer- und Auenentwicklung in Niedersachsen.