Die Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Die planungsrechtlichen Auskünfte können nur aus den Originalplänen von den zuständigen Sachbearbeitern des Fachgebietes 4.3 Bauleitplanung und Bauen erteilt werden.
Flaechennutzungsplan der Stadt Hilden in der Fassung vom 30.08.1993, Neubekanntmachung März 2018 Aufbereitung als XPlan V 5.0 Annex III - 4. und Annex III - 8.