Aktualität der Daten:
seit 13.10.2023 , gegenwärtige Aktualität unklar
Die hier ausgewiesene Ressource verweist auf die Infrastrukturflächen (Versorgungsgebiete) der Thyssengas GmbH. Das deutsche Ferngasleitungsnetz zählt zur sog. kritischen Infrastruktur (KRITIS). Zur Vermeidung des Risikos einer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit wird gemäß §13 Abs. 1 INSPIRE-Richtlinie von einer Veröffentlichung des Leitungsnetzes abgesehen. Die hier angebotenen Infrastrukturflächen kennzeichnen die Einzugsgebiete der Thyssengas GmbH auf kommunaler Ebene in Form generalisierter Gemeinde-Polygone. Detaillierte Auskünfte über den Leitungsverlauf der Thyssengas GmbH können bei berechtigtem Interesse (z. B. Bauvorhaben) über das zentrale Portal für Bau- und Planungsanfragen (BIL) angefragt werden.
Dieser Datensatz enthält die Standorte der Einzelbäume in der Stadt Emmerich. Die Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein unterhalten ein EDV-gestütztes Baumkataster in dem rund 8.500 Straßenbäumen (ohne Wald- und Naturschutzgebiete) mit genauem Standort, Baumart, Schädigungsgrad oder Alter erfasst sind. Damit wird sichergestellt, dass die notwendige Kontrolle der Bäume aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht, gewährleistet ist. Alle Bäume werden abhängig von Alter und Schädigungsgrad im Abstand von ein bis zwei Jahren kontrolliert. Das Baumkataster ist somit ein wichtiges Hilfsmittel für die Pflegemaßnahmen an den städtischen Bäumen. Alle verzeichneten Bäume sind auch mit Baumart, Botanischem Namen, Pflanzjahr oder Kronendurchmesser aufgeführt.
Es werden die Geltungsbereiche (Umringe) der kommunalen Flächennutzungspläne im Kreis Kleve dargestellt. Es ist darüber möglich an die Pläne und textlichen Festsetzungen zu gelangen. Der Flächennutzungsplan ist als vorbereitender Bauleitplan ein Instrument der räumlichen Planung. Er enthält die bestehenden und künftigen Flächennutzungen im gesamten Gemeindegebiet (Bauflächen, Wald, Landwirtschaft, Straßen,...) einer Kommune. Der von der Bezirksregierung genehmigte Flächennutzungsplan ist für die jeweilige Kommune verbindlich. Die Daten zum Flächennutzungsplan werden als konsolidierte Version (inclusive aller gültigen Änderungen) vorgehalten. Beim Objekt FP_Plan wird der Link zum Plan als PDF vorgehalten. Für Kleve liegt nur der Geltungsbereich des FNPs mit dem Link auf den Plan als PDF und dazu Rasterdaten mit dem Inhalt des FNP vor.
Es werden die Geltungsbereiche (Umringe) der kommunalen Flächennutzungspläne sowie deren Änderungen im Kreis Kleve dargestellt, die zur Zeit in Aufstellung und noch nicht inkraftgetreten sind. Es ist möglich an die Pläne und textlichen Festsetzungen zu gelangen. Der Flächennutzungsplan ist als vorbereitender Bauleitplan ein Instrument der räumlichen Planung. Er enthält die bestehenden und künftigen Flächennutzungen im gesamten Gemeindegebiet (Bauflächen, Wald, Landwirtschaft, Straßen,...) einer Kommune. Der von der Bezirksregierung genehmigte Flächennutzungsplan ist für die jeweilige Kommune verbindlich. Die Daten zum Flächennutzungsplan werden als konsolidierte Version (inclusive aller gültigen Änderungen) vorgehalten. Beim Objekt FP_Plan wird der Link zum Plan als PDF vorgehalten. Für Kleve liegt nur der Geltungsbereich des FNPs mit dem Link auf den Plan als PDF und dazu Rasterdaten mit dem Inhalt des FNP vor.
dargestellt sind die offiziellen Wohnbereiche der Stadt Hamm. Die Attributtabelle enthält die Bezeichnungen und Kennziffern. Auf Grundlage ihrer administrativen, städtebaulichen und natürlichen Struktur lassen sich Kommunen in räumliche Einheiten unterschiedlicher Größe gliedern. Diese dienen u. a. der Erfassung und Abbildung statistischer Daten für die Gesamtstadt und ihrer einzelnen Teilräume. Sowohl die Wissenschaft als auch Verantwortliche der kommunalen Planung nutzen eine kleinräumige Betrachtung, um die Verteilung bestimmter Merkmale innerhalb einer Stadt, die Konzentration sozialer Gegebenheiten und die damit verbundenen Herausforderungen sichtbar machen zu können. Den räumlichen Bezugsrahmen in Hamm bildet eine Gliederung des Stadtgebietes in 9 Sozialräume und 27 Wohnbereiche. Wohnbereiche sind räumliche Einheiten oberhalb der Baublockgruppen.
Die Einteilung von Wahlbezirken erfolgt durch den Wahlausschuss der Gemeinde. Sie ist spätestens 51 Monate nach dem Beginn der Wahlperiode des Rates vorzunehmen. In jedem Wahlbezirk wird bei Kommunalwahlen eine Bewerberin oder ein Bewerber direkt in den Stadtrat gewählt. Bei Europa-, Bundestags- und Landtagswahlen dienen die Wahlbezirke nur als organisatorische Einheiten innerhalb des Wahlkreises oder des Wahlgebietes. Rechtsgrundlage für die Einteilung von Wahlbezirken ist § 4 des Kommunalwahlgesetzes NRW (KWahlG NRW). Bei der Einteilung sind räumliche Zusammenhänge zu wahren. Auch sollen Wahlbezirke möglichst in gleicher Größe gebildet werden, um eine gleichmäßige Repräsentation der Bürgerinnen und Bürger im Stadtrat zu gewährleisten. Die Zahl der Wahlberechtigten soll aus diesem Grund in jedem Wahlbezirk höchstens 15% nach oben oder unten von dem Durchschnitt im Stadtgebiet abweichen. Wahlbezirke können aus organisatorischen Gründen, soweit erforderlich, in weitere Stimmbezirke unterteilt werden. Dies ist in Erkrath derzeit nicht der Fall.
Der Datensatz beinhaltet Polygone der 26 Wahlbezirke im Remscheider Stadtgebiet. Ein Wahlbezirk ist eine organisatorische Einheit bei politischen Wahlen. Sie ergeben sich durch die Aggregation der entsprechenden Stimmbezirke. Jedem Wahlbezirk wird jeweils ein Wahllokal und ein Wahlvorstand zugeordnet. Änderungen werden durch den Kommunalwahlausschuss vorgenommen, wenn es Veränderungen in der Bevölkerungsverteilung oder gesetzliche Vorgaben erforderlich machen. Letztmalig wurden in Remscheid am 26.02.2020 Anpassungen aufgrund eines Urteils des Verfassungsgerichtshofs für das Land NRW vom 20.12.2019 (VerfGH 35/19) beschlossen. Zu den Polygonflächen sind folgende Sachinformationen abgelegt: Wahlbezirknummer, Wahlbezirkname, (verkürzter) Textstring zum Stimmbezirk. Der Datensatz ist unter einer Open-Data-Lizenz: Datenlizenz Deutschland – Zero – Version 2.0 (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0) verfügbar.
Nutzungsbedingungen: Dieser Datensatz kann gemäß der „Datenlizenz Deutschland – Zero – Version 2.0“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0) genutzt werden.
Der Datensatz beinhaltet Polygone der 54 Stimmbezirke im Remscheider Stadtgebiet. Ein Stimmbezirk ist eine örtliche Abgrenzung (organisatorische Einheit) zur Durchführung bei politischen Wahlen. Die Stimmbezirke sind laut gesetzlichen Bestimmungen (Kommunalwahlgesetz/Landtagswahlgesetz) den örtlichen Verhältnissen so abzugrenzen, dass allen Wahlberechtigten die Teilnahme an der Wahl möglichst erleichtert wird. Jedem Stimmbezirk ist ein Wahllokal zur Durchführung des Wahlvorganges zugeordnet. Änderungen werden durch den Kommunalwahlausschuss vorgenommen, wenn es Veränderungen in der Bevölkerungsverteilung oder gesetzliche Vorgaben erforderlich machen. Letztmalig wurden in Remscheid am 19.12.2024 Anpassungen beschlossen. Zu den Polygonflächen sind folgende Sachinformationen abgelegt: Stimmbezirknummer, Stimmbezirkname, Wahlbezirknummer, Wahlbezirkname, (verkürzter) Textstring zum Stimmbezirk. Der Datensatz ist unter einer Open-Data-Lizenz: Datenlizenz Deutschland – Zero – Version 2.0 (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0) verfügbar.
Nutzungsbedingungen: Dieser Datensatz kann gemäß der „Datenlizenz Deutschland – Zero – Version 2.0“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0) genutzt werden.
Der Datensatz umfasst die beleuchteten Abschnitte des Wuppertaler Radverkehrsnetzes, bestehend aus den gemäß Straßenverkehrsordnung ausgeschilderten Radwegen im Stadtgebiet von Wuppertal, den örtlich ausgeschilderten kommunalen Radwanderwegen der Stadt Wuppertal einschließlich damit zusammenhängender Teilstrecken von Radwanderwegen außerhalb des Wuppertaler Stadtgebietes sowie dem für Wuppertal relevanten Auszug aus dem Radverkehrsnetz Nordrhein-Westfalen. Der Datensatz wurde aus Anlass der Publikation der Radverkehrsdaten im Wuppertaler GeoPortal im zweiten Quartal 2015 in einem arbeitsaufwändigen teilautomatisierten Prozess durch Abgleich mit den Daten des Beleuchtungsinformationssystems BELIS erstellt. Er wird nur nach expliziter Feststellung eines Aktualisierungsbedarfs fortgeführt. Die im Datensatz enthaltenen Linienelemente sind Auszüge aus den beiden Datensätzen „Radwege Wuppertal“ und „Radrouten Wuppertal“, die das vollständige Radverkehrsnetz der Stadt, repräsentiert durch die Mittelachsen der zugehörigen Straßen und Wege, enthalten. Der Datensatz der beleuchteten Strecken ist daher als Ergänzung dieser beiden Datensätze zu verstehen. Er ist in Form von ESRI-Shapefiles, KML- und GeoJSON-Dateien als Open Data unter der Lizenz CC BY 4.0 verfügbar.
Die Einteilung von Wahlbezirken erfolgt durch den Wahlausschuss der Gemeinde. Sie ist spätestens 51 Monate nach dem Beginn der Wahlperiode des Rates vorzunehmen. In jedem Wahlbezirk wird bei Kommunalwahlen eine Bewerberin oder ein Bewerber direkt in den Stadtrat gewählt. Bei Europa-, Bundestags- und Landtagswahlen dienen die Wahlbezirke nur als organisatorische Einheiten innerhalb des Wahlkreises oder des Wahlgebietes. Rechtsgrundlage für die Einteilung von Wahlbezirken ist § 4 des Kommunalwahlgesetzes NRW (KWahlG NRW). Bei der Einteilung sind räumliche Zusammenhänge zu wahren. Auch sollen Wahlbezirke möglichst in gleicher Größe gebildet werden, um eine gleichmäßige Repräsentation der Bürgerinnen und Bürger im Stadtrat zu gewährleisten. Die Zahl der Wahlberechtigten soll aus diesem Grund in jedem Wahlbezirk höchstens 15% nach oben oder unten von dem Durchschnitt im Stadtgebiet abweichen. Wahlbezirke können aus organisatorischen Gründen, soweit erforderlich, in weitere Stimmbezirke unterteilt werden. Dies ist in Erkrath derzeit nicht der Fall. Der WMS (Web Map Service) ist eine standardisierte Schnittstelle zur Bereitstellung von Kartenausschnitten im Rasterformat. An einen WMS können mit verschiedenen Operationen Anfragen versendet werden. Üblicherweise übernimmt dies ein Geoinformationssystem, in welches die URL des WMS eingebunden wird.