Dieser Dienst enthält die in Düsseldorf festgesetzten Wasserschutzgebiete. Sie dienen als Schutzzone für die Trinkwassergewinnung. Je nach Wasserschutzzone gelten bestimmte Nutzungs- und Handlungseinschränkungen, die in entsprechenden Verordnungstexten geregelt sind.
Nutzungsbedingungen für kommunale Geodaten mittels Darstellungsdiensten Nutzungsrechte: Die Darstellungsdienste können unter Einhaltung der Nutzungsbedingungen uneingeschränkt genutzt werden; die Nutzung bedarf keiner weiteren Genehmigung. Die bereitgestellten Dienste dürfen grundsätzlich mit eigenen Diensten und Diensten Anderer zusammengeführt werden. Das Nutzungsrecht umfasst nicht die dauerhafte Speicherung der über den Dienst bereitgestellten Daten zum Aufbau von Sekundärdatenbeständen und deren Weiterverwendung. Nutzungsbedingungen: Die Nutzer haben sicherzustellen, dass 1. dem Dienst sowie aus diesem abgeleitete Präsentationen der Quellenvermerk Vermessungs- und Katasteramt Düsseldorf (Jahr) beigegeben und erkennbar in optischem Zusammenhang eingebunden wird. 2. neue Gestaltungen oder sonstige Abwandlungen durch Kombination mit anderen Diensten mit einem Veränderungshinweis im beigegebenen Quellenvermerk versehen werden oder, sofern der Lizenzgeber dies verlangt, der beigegebene Quellenvermerk gelöscht wird. Mit der Nutzung des Dienstes gelten diese Bedingungen als anerkannt. Haftungsbeschränkung: Für die Kompatibilität des zur Verfügung gestellten Dienstes mit den Systemen des Nutzers, die inhaltliche Richtigkeit, eine bestimmte Datenqualität oder die dauerhafte Bereitstellung wird keine Haftung übernommen. Eine über gesetzliche Schadensersatzansprüche hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen.
Dieser Datensatz enthält die festgesetzten Wasserschutzgebiete im Stadtgebiet Düsseldorf. Sie dienen als Schutzzone für die Trinkwassergewinnung. Je nach Wasserschutzzone gelten bestimmte Nutzungs- und Handlungseinschränkungen, die in entsprechenden Verordnungstexten geregelt sind.
Nutzungsbedingungen für kommunale Geodaten innerhalb der Stadtverwaltung Düsseldorf: Nutzungsrechte: Die Geodaten sind urheberrechtlich geschützt. Sämtliche Rechte, insbesondere das Recht der Vervielfältigung (ausgenommen eine Kopie auf die eigene Festplatte zum Zwecke der Programmausführung) und das Recht der Verbreitung sowie der Bearbeitung in jeglicher Form, verbleiben beim Vermessungs- und Katasteramt der Landeshauptstadt Düsseldorf. Die kommunalen Geodaten sind ausschließlich für die interne Nutzung freigegeben. Sollen diese Geodaten an einen oder mehrere externe Auftragnehmer weitergegeben werden, muss ein Nutzungsvertrag zwischen den externen Auftragsnehmern und ihrem Amt geschlossen werden. Nutzungsbedingungen: Sofern das Vermessungs- und Katasteramt Düsseldorf als Urheber nicht aus dem Dokument oder dem Datensatz selbst zu erkennen ist, muss ein Quellenvermerk mit Namensnennung erfolgen inkl. der Angabe des Jahres des Datenbezuges in Klammern: Datenquelle: Vermessungs- und Katasteramt Düsseldorf (Jahr)
Punktförmige Verortung verschiedener kühler Orte innerhalb von Gebäuden. Zu den einzelnen Orten werden zusätzliche Angaben bereitgestellt wie eine Beschreibung, die Adresse, das Vorhandensein von Sitzgelegenheiten oder die Möglichkeiten zur Trinkwasserausgabe. Die Datenerhebung erfolgt als Grundlage für das Geoportal kühle Orte Moers.
Zur langfristigen Sicherung der öffentlichen Wasserversorgung werden Wasserschutzgebiete festgesetzt. Für die in NRW meist unterirdisch gewonnenen Wässer werden Grundwasserschutzgebiete, ansonsten Trinkwassertalsperrenschutzgebiete abgegrenzt. Wasserschutzgebiete sind in Zonen untergliedert. Zuständig für die Festsetzung von Wasserschutzgebieten sind in Nordrhein-Westfalen die Bezirksregierungen entsprechend ihrer räumlichen Zuständigkeit.
Wasserschutzgebiete im Hochsauerlandkreis als flächenförmige Objekte. Wasserschutzgebiete (WSG) sind Gebiete, in denen zum Schutz von Gewässern vor schädlichen Einflüssen besondere Ge- und Verbote gelten. In Wasserschutzgebieten bestehen besondere Nutzungsbeschränkungen für die Bebauung, die Bodennutzung und den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, um Brunnen, die der öffentlichen Trinkwasserversorgung dienen, zu schützen.
Nutzungsbedingungen: Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ bzw. „dl-de/by-2-0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist „Land NRW - Hochsauerlandkreis“, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben.
Böden gehören zu unseren wesentlichen Existenzgrundlagen. Sie sind Lebensraum für Menschen, Tiere und Pflanzen und damit auch Grundlage der menschlichen Er-nährung. Sie speichern Wasser und Nährstoffe, das sie aufwachsenden Pflanzen zur Verfügung stellen und wandeln abgestorbene organische Substanzen durch Bodenor-ganismen in pflanzenverfügbare Nährstoffe um. Böden spielen damit eine zentrale Rolle in den globalen Stoffkreisläufen und damit auch im klimarelevanten Kohlenstoffkreislauf. Zudem schützen Böden nach Einsickerung von Niederschlagswasser und Passage durch den Bodenkörper durch Ausfilterung und chemisch-physikalische Bindung das sich neu bildende Grundwasser vor Verschmutzung, so dass sauberes Grundwasser entstehen kann, das Oberflächengewässer speist oder als Trinkwasser aufgearbeitet werden kann. Da sich Böden nur sehr langsam (Jahrhunderte bis Jahrtausende) aus dem Gestein entwickeln bzw. neu bilden können, ist der Schutz bestehender Böden vor Abtrag, Versiegelung, Verdichtung etc. eine zentrale Menschheitsaufgabe. Gesetzliche Grundlage zum Schutz der vielfältigen natürlichen Funktionen des Bodens in Deutschland ist das Bundes-Bodenschutzgesetz von 1998 (BBodSchG §2 Abs. 2 Nr. 1 und 2) zusammen mit der erst jüngst novellierten und im August 2023 in Kraft tretenden Bundesbodenschutzverordnung. Die Untere Bodenschutzbehörde des Rhein-Kreises Neuss hat in den vergangenen Jahren mit Förderung des Landes NRW großmaßstäbliche Bodenfunktionskarten für land- und forstwirtschaftlich genutzte Böden erstellen lassen.
Böden gehören zu unseren wesentlichen Existenzgrundlagen. Sie sind Lebensraum für Menschen, Tiere und Pflanzen und damit auch Grundlage der menschlichen Ernährung. Sie speichern Wasser und Nährstoffe, das sie aufwachsenden Pflanzen zur Verfügung stellen und wandeln abgestorbene organische Substanzen durch Bodenor-ganismen in pflanzenverfügbare Nährstoffe um. Böden spielen damit eine zentrale Rolle in den globalen Stoffkreisläufen und damit auch im klimarelevanten Kohlenstoffkreislauf. Zudem schützen Böden nach Einsickerung von Niederschlagswasser und Passage durch den Bodenkörper durch Ausfilterung und chemisch-physikalische Bindung das sich neu bildende Grundwasser vor Verschmutzung, so dass sauberes Grundwasser entstehen kann, das Oberflächengewässer speist oder als Trinkwasser aufgearbeitet werden kann. Da sich Böden nur sehr langsam (Jahrhunderte bis Jahrtausende) aus dem Gestein entwickeln bzw. neu bilden können, ist der Schutz bestehender Böden vor Abtrag, Versiegelung, Verdichtung etc. eine zentrale Menschheitsaufgabe. Gesetzliche Grundlage zum Schutz der vielfältigen natürlichen Funktionen des Bodens in Deutschland ist das Bundes-Bodenschutzgesetz von 1998 (BBodSchG §2 Abs. 2 Nr. 1 und 2) zusammen mit der erst jüngst novellierten und im August 2023 in Kraft tretenden Bundesbodenschutzverordnung. Die Untere Bodenschutzbehörde des Rhein-Kreises Neuss hat in den vergangenen Jahren mit Förderung des Landes NRW großmaßstäbliche Bodenfunktionskarten für land- und forstwirtschaftlich genutzte Böden erstellen lassen.
Heilwasser zählt zu den klassischen Naturheilmitteln. Es entstammt unterirdischen Wasservorkommen und weist je nach Herkunft einen natürlichen Gehalt an Mineralstoffen und Spurenelementen auf. Durch Festsetzungen von Heilquellenschutzgebieten sollen staatlich anerkannte Heilquellen vor Beeinträchtigungen geschützt werden. Zum Schutz vor Beeinträchtigungen durch Stoffeinträge werden qualitative Schutzzonen ausgewiesen. Üblicherweise erfolgt eine Untergliederung in die Zonen I-III, wie bei Trinkwasserschutzgebieten. Bei älteren Schutzgebieten finden sich auch Zonen IV und V. In diesem Kartenlayer werden die geplanten Heilquellenschutzgebiete dargestellt. Zuständig für die Festsetzung von Wasserschutzgebieten sind in Nordrhein-Westfalen die Bezirksregierungen entsprechend ihrer räumlichen Zuständigkeit.
Heilwasser zählt zu den klassischen Naturheilmitteln. Es entstammt unterirdischen Wasservorkommen und weist je nach Herkunft einen natürlichen Gehalt an Mineralstoffen und Spurenelementen auf. Durch Festsetzungen von Heilquellenschutzgebieten sollen staatlich anerkannte Heilquellen vor Beeinträchtigungen geschützt werden. Zum Schutz vor Beeinträchtigungen durch Stoffeinträge werden qualitative Schutzzonen ausgewiesen. Üblicherweise erfolgt eine Untergliederung in die Zonen I-III, wie bei Trinkwasserschutzgebieten. Bei älteren Schutzgebieten finden sich auch Zonen IV und V. In diesem Kartenlayer werden die festgesetzten Heilquellenschutzgebiete dargestellt. Zuständig für die Festsetzung von Wasserschutzgebieten sind in Nordrhein-Westfalen die Bezirksregierungen entsprechend ihrer räumlichen Zuständigkeit.
Die interaktive Karte der kühlen Orte dient dazu den Alltag an heißen Tagen zu erleichtern. Sie enthält Informationen zu kühlen Orten wie Kirchen, Bibliotheken, schattenspendenden Grünflächen und Spielplätzen sowie zu öffentlichen Toiletten und kostenlosen Trinkwasserquellen. Die Karte wurde im Rahmen des Hitzeaktionsplans erstellt, der gemeinsam mit dem Gesundheitsamt und dem Umweltamt entwickelt wird. Der Hitzeaktionsplan und die damit verbundene interaktive und digitale Karte der kühlen Orte richtet sich an alle Bürger:innen, legt aber einen besonderen Fokus auf die vulnerablen Gruppen, beispielsweise ältere Menschen, Kinder und chronisch Kranke. Ziel ist es, die Karte durch Anregungen und Tipps von Bürger:innen stetig zu aktualisieren und fortlaufend weiterzuentwickeln.