Digitale Orthophotos (DOP) sind hochauflösende, verzerrungsfreie Luftbilder, die einen einheitlichen Bildmaßstab und einen exakten Bezug zum Landeskoordinatensystem besitzen. Sie dokumentieren den Landschaftszustand zu einem bestimmten Zeitpunkt und enthalten vollständig alle aus der „Vogelperspektive“ sichtbaren Landschaftsinformationen, ohne dass diese bereits selektiert oder strukturiert worden sind. DOP sind fotobasiert, pixelbasiert, geocodiert und lagetreu und sind mit einer Bodenauflösung von 0,1 m (DOP10), 0,2 m (DOP20) und 0,4 m (DOP40) verfügbar. Durch den Einsatz von Verfahren der Bildverarbeitung entstehen aus dem aktuellen Luftbildbestand DOP. Beginnend mit dem Bildflugjahr 2004 liegen die DOP auch als Colorinfrarotbilder (CIR) vor. Seit dem Jahr 2013 werden die Befliegungsgebiete sowohl innerhalb als auch außerhalb der belaubten Situation aufgenommen. Die Aktualität für die Landesfläche liegt bei ca. drei Jahren. Luftbilder bzw. DOP eignen sich hervorragend, die historische Entwicklung von Landschaften und Siedlungsräumen nachzuvollziehen. Dieser Dienst dient der Darstellung von Digitalen Colorinfrarot-Orthophotos (CIR-DOP) mit einer Bodenauflösung von 0,2 m. Er wird durch das Land Mecklenburg-Vorpommern, Landesamt für innere Verwaltung betrieben.
Flächendeckende und überschneidungsfreie Beschreibung der Erdoberfläche bzgl. der tatsächlichen Nutzung gemäß ALKIS-Objektartenkatalog nach dem AAA Anwendungsschema 7.1.2. Die Präsentation der ALKIS-Bestandsdaten erfolgt nach dem ALKIS-Signaturenkatalog 2.1.0 der AdV. Der abrufbare Kartenausschnitt pro WMS-Request ist auf eine Ausdehnung von maximal 6.000x6.000 Pixel begrenzt. Weitere Informationen unter: https://www.ldbv.bayern.de/produkte/kataster/tat_nutzung.html
Nutzungsbedingungen: Der Datensatz/Dienst steht unter der folgender Lizenz: Creative Commons Namensnennung 4.0 (CC BY 4.0). Die Namensnennung hat in folgender Weise zu erfolgen: "Datenquelle: Bayerische Vermessungsverwaltung – www.geodaten.bayern.de".
Bei den amtlichen Hauskoordinaten handelt es sich um georeferenzierte Adressangaben, d.h. jedem Gebäude mit einer Hausnummer wird über eine Koordinate die genaue Position in der Karte zugeordnet. Voraussetzung ist die Vergabe einer Hausnummer durch die Kommune. Zuständig für die Erfassung, Änderung und Pflege der Hauskoordinaten sind die Ämter für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (ÄDBV). Zusätzlich sind die Adressdaten um postalische Angaben der Deutschen Post AG erweitert. Einen Rückschluss auf die Hausbewohner oder die Eigentümer lassen die Daten nicht zu. Die Bayerische Vermessungsverwaltung hält mehr als 3,6 Millionen aktuelle Hauskoordinaten bereit. Hauskoordinaten können nach Verwaltungsgebieten (Gemeinden, Landkreise, Regierungsbezirke, Bayern), PLZ-Gebieten oder frei wählbarem Gebiet (Polygon, Bounding Box) ausgewählt werden.
Der Hochpräzise Echtzeit Positionierungs-Service (HEPS) steht registrierten Nutzern über Internet (Ntrip) flächendeckend in ganz Bayern zur Verfügung. Er ermöglicht eine Echtzeit-Positionierung im amtlichen ETRS89 System mit einer Genauigkeit von 1 - 2 cm (Lage) und 2 - 3 cm (Höhe). Die Daten werden im Format RTCM 3 als Code- und Phasenbeobachtungen für GPS und GLONASS oder im Format RTCM 3 MSM für GPS, GLONASS, GALILEO und BEIDOU ausgegeben. Das Datenformat RTCM 3 kann von allen RTK-fähigen GNSS-Empfängern (Rover) verarbeitet werden. Zum Empfang der Korrekturdaten ist eine mobile Internetverbindung erforderlich.
Das Digitale Geländemodell (DGM) beschreibt die Grenzfläche zwischen der Erdoberfläche bzw. Wasseroberfläche und der Luft, ohne Vegetation und Bebauung. Es besteht aus einem regelmäßigen Gitter und wird in der Gitterweite 1 m bzw. 5 m zum Download bereitgestellt.
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Das dreidimensionale Gebäudemodell im Level of Detail 2 (LoD2) ist ein Gebäudemodell mit ALKIS®-konformen Standarddachformen und beschreibenden Attributen. Als Grundlage für die Modellierung dienen die Gebäudegrundrisse aus ALKIS® und Dächer aus Airborne-Laserscanning-Daten, ALKIS®-3D Gebäudeeinmessung sowie dem luftbildbasierten Digitalen Oberflächenmodell.
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Laserpunkte sind dreidimensionale Punktkoordinaten (Rechtswert, Hochwert, Höhe) der gemessenen Reflektionen aus der Airborne Laserscanning Befliegung, wobei die Geländeoberfläche mit einem Laserstrahl abgetastet wird. Die Messpunkte des Lasers fallen dabei nicht nur auf die Geländeoberfläche, sondern treffen auch auf Objekte, die sich darüber befinden wie z. B. Bäume oder Gebäude. Durch geeignete Filtermethoden wird die Punktwolke automatisch in Punktklassen Bodenpunkte, Objektpunkte, nicht zuzuordnende Punkte in Bodennähe und Gebäudepunkte unterteilt. Neben den aufgelisteten Referenzsystemen sind die Laserpunkte in den Systemen ETRS89 / UTM32 mit Zonenkennzahl (EPSG:4647) und ETRS89 / UTM33 mit Zonenkennzahl (EPSG:5650) verfügbar.
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Hausumringe sind georeferenzierte Umringpolygone von Gebäuden, die aus der ALKIS®-Flurkarte abgeleitet werden. Sie bilden damit die grafische/geometrische Ergänzung zu den Hauskoordinaten. Sachattribute wie Gemeinde, Straße, Hausnummer oder postalische Angaben sind bei den Hausumringen nicht enthalten. Der Datenbestand beinhaltet die Gesamtheit aller Gebäude in Bayern.
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Digitale Oberflächenmodelle (DOM) beschreiben die Erdoberfläche inklusive aller festen und beweglichen Objekte. Dies sind u.a. Wälder und Bauwerke (Gebäude, Brücken und Hochspannungsleitungen) sowie der ruhende und fließende Verkehr. Das zeitlich differenzierte Digitale Oberflächenmodell (tDOM) beschreibt relative Höhenveränderungen, welche sich aus der Differenz von zwei Oberflächenmodellen verschiedener Zeitpunkte (z.B. 2020 im Vergleich zu 2018) ergeben. Hierdurch können insbesondere Veränderungen in der Topographie sehr einfach visualisiert werden. Er wird durch das Land Mecklenburg-Vorpommern, Landesamt für innere Verwaltung betrieben.
Zur langfristigen Sicherung der öffentlichen Wasserversorgung werden Wasserschutzgebiete festgesetzt. Für die in NRW meist unterirdisch gewonnenen Wässer werden Grundwasserschutzgebiete, ansonsten Trinkwassertalsperrenschutzgebiete abgegrenzt. Wasserschutzgebiete sind in Zonen untergliedert. In diesem Kartenlayer werden die festgesetzten Trinkwasserschutzgebiete dargestellt. Zuständig für die Festsetzung von Wasserschutzgebieten sind in Nordrhein-Westfalen die Bezirksregierungen entsprechend ihrer räumlichen Zuständigkeit.