Darstellung der Baudenkmale, Bodendenkmale, sonstige Denkmale und Denkmalbereiche der Kommunen im Kreis Kleve (Bedburg-Hau, Emmerich am Rhein, Geldern, Goch, Issum, Kalkar, Kerken, Kevelaer, Kleve, Kranenburg, Rees, Rheurdt,Straelen, Uedem, Wachtendonk, Weeze).
Darstellung der Baudenkmale, Bodendenkmale, sonstige Denkmale und Denkmalbereiche der Kommunen im Kreis Kleve (Bedburg-Hau, Emmerich am Rhein, Geldern, Goch, Issum, Kalkar, Kerken, Kevelaer, Kleve, Kranenburg, Rees, Rheurdt,Straelen, Uedem, Wachtendonk, Weeze).
Diese Sonderveröffentlichung präsentiert die Gewinnungsstätten natürlicher Festgesteine, die, insbesondere im Hinblick auf den Verkehrswegebau, eine bedeutende Rohstoffgruppe für die deutsche Volkswirtschaft darstellen. Das Werk beschreibt die Gesteine und die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung produzierenden Gewinnungsstätten natürlicher Festgesteine in den Bundesländern. [1985. 79 S., 15 Abb., 3 Taf., 1 Kt.; ISBN 978-3-86029-917-3]
Dieser Datenbestand enthält die amtlich festgestellten Bodenbewegungsgebiete NW in einer Kachelung von 250m x 250m. Die Bodenbewegungsgebiete werden auf Basis der Leitnivellements abgeleitet und weisen eine jährliche Höhenänderung von mehr als 3mm auf. Die zugrundeliegenden Leitnivellements stammen aus den Jahren 2010 bis 2018.
Nutzungsbedingungen: Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Das Heft Nr. 9 aus der Serie „scriptumonline - Geowissenschaftliche Arbeitsergebnisse aus Nordrhein-Westfalen“ beschreibt ein eiszeitliches Relikt eines Frosthügels in der nördlichen Eifel. Nördlich von Mützenich befinden sich im Hohen Venn mehrere auffällige, ringförmige oder lang gezogene Geländeformen. Es sind fossile Relikte der letzten Eiszeit, die als Lithalsas bezeichnet werden. Einer der größten ist der Mützenicher Lithalsa, der auch als Geotop ausgewiesen ist. Die Frosthügel entstanden während der letzten Eiszeit im Permafrostboden durch Bildung von Eislinsen, die den Boden emporhoben. Bei Erwärmung der oberen Erdschichten im Sommer glitt der Boden nach außen ab und formte die ringförmigen Wälle. Die Lithalsas haben heute auch eine große Bedeutung bei der Renaturierung von Moorgebieten. [2020. 10 S., 4 Abb., ISSN 2510-1331]
Das Heft Nr. 14 aus der Serie „scriptumonline - Geowissenschaftliche Arbeitsergebnisse aus Nordrhein-Westfalen“ stellt die maßgeblichen hydrologischen und hydrogeologischen Eigenschaften der Ibbenbürener Karbon-Scholle zusammen. Mit Hilfe der erhobenen geohydraulischen Daten wurde ein numerisches Grundwasserströmungsmodell erstellt. Dieses Modell ermöglicht es, die Auswirkungen des Grubenwasseranstiegs auf ein zukünftiges Zielniveau zu prognostizieren und Veränderungen der natürlichen hydrogeologischen Verhältnisse im Hinblick auf Grundwassernutzungen im Einflussbereich des Wiederanstiegs zu bewerten. [2020. 10 S., 2 Abb., 1 Tab., ISSN 2510-1331]
Das Heft Nr. 22 aus der Serie „scriptum – Arbeitsergebnisse aus dem Geologischen Dienst Nordrhein-Westfalen“ wurde anlässlich der 78. Tagung der Arbeitsgemeinschaft Norddeutscher Geologen, die vom 21. bis 23. Mai 2013 in Krefeld stattfand, herausgegeben. Der ausführliche Tagungsband beinhaltet Textfassungen sämtlicher Vorträge, Poster und Exkursionsbeiträge, die auf der Veranstaltung präsentiert wurden. [2014. 148 S., 126 Abb., 2 Tab.; ISSN 1430-5267]
Es werden die Geltungsbereiche der rechtskräftigen Bebauungspläne, Vorhaben- und Erschließungspläne sowie Innen- und Außenbereichssatzungen im Kreis Minden-Lübbecke dargestellt. Zum Teil sind die Pläne, textliche Festsetzungen und Begründungen als PDF verlinkt.
Das Verkehrsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen führt alle fünf Jahre eine Verkehrszählung durch. Der Rhein-Kreis Neuss beteiligt sich mit seinen Zählstellen an dieser Aktion. An den Kreisstraßen werden Helfer benötigt, um ein aktuelles Bild von der Verkehrslage zu erhalten. Daher sucht das Tiefbauamt des Kreises zuverlässige Zählerinnen und Zähler, deren Mindestalter 14 Jahre beträgt. Es werden die Standorte der Verkehrsstellen dargestellt .