Das Heft Nr. 21 aus der Serie „scriptumonline - Geowissenschaftliche Arbeitsergebnisse aus Nordrhein-Westfalen“ beschreibt eine Gangvererzung im Bilsteiner Berg bei Ennepetal-Altenvoerde (Ennepe-Ruhr-Kreis) - auf dem Nordflügel des Remscheider Sattels. Dort befindet sich ein Siderit und Ankerit führender Erzgang in sedimentären Nebengesteinen des unteren Mitteldevons. In der geologischen Literatur wurde die Ganglagerstätte bisher nicht nennenswert behandelt. Der Bilsteiner Ankerit und der derbe Siderit haben wahrscheinlich ein oberkarbonisches Alter. [2021. 17 S., 6 Abb., 1 Tab., ISSN 2510-1331]
Der Band Nr. 16 aus der Publikationsreihe „Fortschritte in der Geologie von Rheinland und Westfalen“ präsentiert in einem „Sammelband“ 32 Beiträge zu verschiedenen Themen geologischer Forschungen in Nordrhein-Westfalen. In dem vorliegenden Band wurde erstmals der Versuch unternommen, einen weitgespannten Überblick über Fortschritte in der Geologie von Rheinland und Westfalen zu geben. So konnten Arbeitsergebnisse in relativ kurzer Zeit der Fachwelt unterbreitet werden. [1969. 608 S., 147 Abb., 45 Tab., 53 Taf.; ISBN 978-3-86029-816-9]
„Seit 1969 wird Abwasser aus der Titandioxidproduktion in die Wesermündung eingeleitet. Urheber ist die Firma Kronos Titan GmbH & Co. OHG, die in ihrem Werk in Nordenham aus norwegischem Titanerz (Ilmenit) unter Einsatz von Schwefelsäure (Sulfatverfahren) das Weißpigment Titandioxid gewinnt. Die Einleitungsstelle für die Abwässer, die nach der Richtlinie 92/112/EWG1 als „schwach saure Abfälle“ einzustufen sind, befindet sich in Höhe UW-km 65,8 am Grunde des Stromes. Die Hauptbestandteile des Abwassers bilden Schwefelsäure (H2SO4) und Eisensulfat (FeSO4). Daneben sind verschiedene Titanverbindungen und Spuren weiterer Metalle enthalten. Ein Überblick über die durchschnittlichen Netto-Jahresfrachten dieser Stoffe wird in Tabelle 2 gegeben. Durch die Richtlinie 78/176 EWG2 wird eine regelmäßige Überwachung der Umwelt im Bereich der Einleitungsstelle begründet. Unter anderem sind zu untersuchen „die Vielfalt sowie der relative und absolute Bestand der Tier- und Pflanzenwelt“ sowie „die toxischen Metalle im Wasser, in schwebenden Feststoffen, in den Sedimenten und, akkumuliert, in ausgewählten benthonischen und pelagischen Organismen“. Weitere Einzelheiten zur Überwachung sind in Anhang II der Richtlinie 82/883/EWG3 niedergelegt. Die biologische Überwachung (seit 1968) sowie die Überwachung der Anreicherung von toxischen Metallen (seit 1985) wird von der Forschungsstelle Küste Norderney (heute NLWKN) durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Umweltüberwachung sind in verschiedenen Berichten bis einschließlich 1994 (Makrozoobenthos und Sedimente) bzw. 1992 (Metalle) dokumentiert (u. a. MICHAELIS 1973, GROTJAHN & MICHAELIS 1985, WIENECKE 1982, KOLBE 1997 und KOLBE 1995). Im Juni 2005 wurde die Firma bio-büro Norden durch den NLWKN – Betriebsstelle Brake Oldenburg mit der Auswertung der bis 2004 erhobenen Überwachungsdaten beauftragt.“
Die Watten und Rinnen im Einzugsgebiet der Otzumer Balje, des Seegats zwischen Langeoog und Spiekeroog, sind Schwerpunktgebiet des Programms „Ökosystemforschung Niedersächsisches Wattenmeer“. Die nach West und Ost angrenzenden Bereiche bis Norderney und Mellum sind so genannte „Nebenforschungsräume“. Im Rahmen der Vorphase wurde für diesen Abschnitt des Wattemeeres (Norderney bis Mellum) eine Dokumentation aller verfügbaren publizierten und unveröffentlichenten Benthosuntersuchungen erstellt. Die Ergebnisse wurden gesichtet, die Methoden kritisch bewertet, Forschungsdefizite herausgestellt und Empfehlungen für fortgesetzte Phasen der Ökosystemforschung sowie für ein küstenweites Benthosmonitoring wurden formuliert. Das Makrozoobenthos der Wattflächen erwies sich als die mit Abstand bevorzugt untersuchte Organismengruppe, über deren räumliche und zeitliche Verteilung umfangreiche Kenntnisse vorliegen. Ein beträchtlicher Mangel an Daten und Kenntnissen besteht dagegen im Hinblick auf sublitorales Makrobenthos sowie eulitorales Mikrophytobenthos und Meiozoobenthos. The catchment area of the Otzumer Balje, a tidal inlet between the East Frisian island Langeoog and Spiekeroog, has been selected as main area of the „Wadden Sea ecosystem research programme of Niedersachsen“. Additionally, the adjacent areas as far as Norderney to the west and Mellum to the east will be included. The present report contains results of the pre-phase of the programme, in which all available studies and surveys on the benthos of the outlined area are evaluated. Microphytobenthos, macrophytobenthos, Meiozoobenthos and macrozoobenthos are considered. Results and methods are critically discussed, the research deficits are elaborated and recommendations are given for the development of the continued programme.
„Entlang weiter Strecken an der Küste liegen die Salzwiesen, soweit nicht bereits baulich gesichert, im Abbruch. Die eigentlichen Probleme verursacht dabei die Erosion an der Vorlandkante, nicht die Flächenerosion. Von Seiten des Küstenschutzes werden daher zunehmend Maßnahmen zur Sicherung der Abbruchkanten gefordert. Auch der Naturschutz beobachtet diese Abbrüche mit Sorge, steht aber vor dem Konflikt, dass - werden entsprechende Sicherungsmaßnahmen ergriffen - damit anderen Zielsetzungen des Naturschutzes im Nationalpark entgegengewirkt werden. Die Nationalparkverwaltung „Niedersächsisches Wattenmeer“ (NLP-V) hat die Problematik des Kantenabbruchs und des Umgangs mit diesen Abbrüchen deshalb als ein Thema von besonderer Bedeutung eingestuft. Als ein möglicher Kompromiss wird zwischen Küstenschutz und Naturschutz die Anlage von Lahnungsfeldern erörtert. Diese Lahnungsfelder werden bei Vorliegen geeigneter Randbedingungen den bestehenden, im Abbruch liegenden Salzwiesen vorgelagert. Dadurch kann der Abbruch an der Kante erfahrungsgemäß deutlich verlangsamt und in vielen Fällen langfristig sogar gestoppt werden. Gleichzeitig fördert diese Maßnahme die Verlandung und damit die Neubildung von Salzwiesen. Während der Küstenschutz die Lahnungsfelder vorrangig unter dem Gesichtspunkt der Schutzwirkung betrachtet, bewertet der Naturschutz Lahnungsfelder in erster Linie unter den Zielsetzungen des Nationalparks. Ein wesentlicher Gesichtspunkt dabei ist die Leistungsfähigkeit solcher Lahnungsfelder für den Naturhaushalt. Für den Naturschutz interessant sind deshalb vor allem naturnah aufwachsende Lahnungsfelder. Gerade hierzu aber liegen bisher wenig Erfahrungen und Kenntnisse vor. Auf Seiten der NLP-V besteht daher das große Interesse, einen besseren Kenntnisstand über die Auswirkungen und Entwicklungsmöglichkeiten naturnah aufwachsender Lahnungsfelder zu erhalten, insbesondere um mögliche zukünftige Lahnungsbauten naturschutzfachlich besser gestalten und bewerten zu können. […] Im Rahmen dieses Projekts werden mit der vorliegenden Arbeit die sedimentologischmorphologischen sowie die vegetationskundlichen Daten aufbereitet und teilweise in ein Geographisches Informationssystem überführt. Ziel ist letztlich die Bewertung der unbegrüppten und unbeweideten, also relativ naturnah entwickelten Lahnungsfelder am Cappeler Tief im Hinblick auf ihre Eignung bzw. auf ihre Leistungsfähigkeit für die Ziele des Naturschutzes im Nationalpark. Aufbauend darauf werden dann Kriterien zur Absicherung von Entscheidungen bei künftigen Planungen entwickelt und Zielvorstellungen formuliert. Das Projekt wurde mit Mitteln der Niedersächsischen Wattenmeerstiftung gefördert.“
Für das Gebiet des Kreises Herford existieren eine Vielzahl von Flächennutzungsplänen , welche jedoch noch nicht flächendeckend vorliegen. Über die Umringe der vorhandenen Flächennutzungspläne (soweit sie dem Kreis vorliegen) gelangen Sie zu weitern Verknüpfungen bis zum Dokument des Flächennutzungsplanes. Der Flächennutzungsplan (FNP) (vorbereitender Bauleitplan) stellt die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung einer Gemeinde dar. Er ist das Ergebnis eines grundsätzlichen politischen sowie fachlichen Planungsprozesses einer Gemeinde. Seine Inhalte richten sich nach den Vorschriften des § 5 des Baugesetzbuches (BauGB). Der Flächennutzungsplan ist ein vorbereitender Bauleitplan, der keine direkte Rechtskraft für den Bürger entfaltet, sondern lediglich behördenintern bindene Vorgaben bzgl. des Inhalts von Babauungsplänen sowie unverbindliche Hinweise zur Entscheidung über Genehmigungen von Vorhaben enthält. Flächennutzungspläne müssen von der übergeordneten Verwaltungsbehörde (in der Regel Bezirksverwaltung) genehmigt werden und sind für die Entwicklung nachgeordneter Planwerke bindend.