Digitale Daten (Baumstandorte) der gesetzlich geschützten Alleen nach § 41 LNatschG NRW (zu § 29 Absatz 3 des Bundesnaturschutzgesetzes) - Alleen in NRW; Alleen an öffentlichen oder privaten Verkehrsflächen und Wirtschaftswegen sind gesetzlich geschützt. Die Beseitigung von Alleen sowie alle Handlungen, die zu deren Zerstörung, Beschädigung oder nachteilige Veränderung führen können, sind verboten. Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) führt ein landesweites Kataster der gesetzlich geschützten Alleen. Die geschützten Alleen sind nachrichtlich in den Landschaftsplan sowie in die jeweilige ordnungsbehördliche Verordnung zu übernehmen. Der vorliegende Datenbestand stellt eine Konkretisierung (Baumstandorte) des LANUV-Katasters dar.
Welche Baustellenmeldungen werden hier aufgeführt? Und warum finde ich die Baustelle vor meiner Haustür hier nicht? Im Duisburger Stadtgebiet wird jedes Jahr an vielen Stellen gebaut. Jede Baumaßnahme, außerhalb von Autobahnen, muss bei der Straßenverkehrsbehörde beantragt und genehmigt (verkehrsrechtliche Anordnung) werden. Insgesamt handelte es sich 2020 z. B. um rund 8.000 Einzelmaßnahmen verschiedener Größe. Im Verkehrsportal wird über die verkehrlich relevanten Baumaßnahmen informiert. Wann ist eine Baumaßnahme im Normalfall verkehrlich relevant? Neben der Lage (z. B. Hauptverkehrsnetz, überörtliches Netz etc.), der Verkehrsbelastung und der zeitlichen Dauer einer Baumaßnahme sind im wesentlichen die folgenden Kriterien maßgebend: - Eine Vollsperrung, die in der Regel mit einer Umleitungsempfehlungen verbunden ist. - Änderung bestehender Verkehrsführungen z. B. durch die Aufhebung oder Einrichtung einer Einbahnstraße. - Die Verkehrsführung wird durch einen Baustellenampel geregelt z. B. Einbahnwechsel in Verbindung mit einer Baustellenampel. - Der betroffene Bereich ist von besonderer Bedeutung für den Bezirk.
Informationen zu den rechtskräftigen und/oder in Aufstellung befindlichen Bauleitplänen (Bebauungspläne, Flächennutzungsplan sowie sonstige Satzungen nach dem Baugesetzbuch) der Stadt Rheda-Wiedenbrück. Die Bauleitpläne bilden die Grundlage für die Beurteilung von Bauvorhaben
Nutzungsbedingungen: Alle gezeigten Satzungen und Bauleitpläne dienen lediglich Informationszwecken. Bei den jeweils genannten Ansprechpersonen erhalten Sie weitere Auskunft.
Das Stadtarchiv Duisburg verfügt über mehr als 50.000 historische Fotos. Die frühesten Fotos datieren aus der Zeit des Ersten Weltkriegs. Die Sammlung wird kontinuierlich bis in die Gegenwart hinein fortgeführt. Die Fotos aus der Sammlung des Stadtarchivs stammen von unterschiedlichen Fotografen, viele auch von der Pressestelle der Stadt, einige aus Privatbesitz. Abgesehen von wenigen Fotografennachlässen, die eigene Bestände im Archiv bilden, gehören die meisten Fotos zu einem Sammelbestand, der nach Themen (Orte, Personen, Betreffe) gegliedert und erschlossen ist.
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