Gem. §16LgNW stellt der Landschaftsplan die örtlichen Erfordernisse zur Verwirklichung der Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege dar und setzt Maßnahmen zur Verwirklichung rechtsverbindlich fest. Geltungsbereich von 1992-2015
Parkplätze in der Innenstadt: Lage, Größe, Auslastung, Bewirtschaftung, Nr. = Parkplatznummer laut Parkleitsystem. Behindertenparkplätze, B&R- und P&R-Standorte
Lage und Verlauf der Buslinien und SPNV-Linien (Schienengebundener PersonenNahVerkehr) sowie Lage und Namen der Bushaltestellen und Lage der Haltepunkte des SPNV im Bottroper Stadtgebiet. (Grafische Darstellung)