Die Beförderung von besonders gefährlichen Gütern ist ab einer festgesetzten Menge – außerhalb von Autobahnen – nur auf bestimmten Straßen im Kreis Kleve zulässig (siehe § 35b der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt – GGVSEB). In einer Allgemeinverfügung zur Bestimmung von Fahrwegen zum Zweck der Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße ist für folgende Gefahrgüter der Fahrweg im Kreis Kleve bestimmt: - für entzündbare Gase der Klasse 2 nach § 35b Tabelle lfd. Nr. 2 GGVSEB und - für entzündbare flüssige Stoffe der Klasse 3 nach § 35b Tabelle lfd. Nr. 4 GGVSEB. Als Fahrweg sind die zum Positivnetz zählenden Straßen oder, wenn der Be- oder Entladeort nicht auf Strecken des Positivnetzes zu erreichen ist, der kürzeste geeignete Fahrweg zu nutzen. Die Klassifizierung erfolgt nach vorliegender Straßenklassifizierung. Das sind im einzelnen Bundesstraßen, Landesstraßen, Kreisstraßen und Gemeindestraßen.
Es werden die Abgrabungen im Kreis Kleve angegeben, die beantragt, genehmigt, in Betrieb oder abgeschlossen sind. Die Gewinnung von Bodenschätzen (Sand, Kies, Ton oder Lehm) bedarf der Genehmigung. Bei Abgrabungen wird zwischen Nass- und Trockenabgrabungen unterschieden. Bei Nassabgrabungen wird durch die Auskiesung Grundwasser freigelegt und dadurch ein Gewässer hergestellt, bei Trockenabgrabungen nicht.
In der Rangfolge unterhalb der Leuchttürme sind so genannte "Notfall-Infopunkte" in der Fläche eingerichtet. An Notfall-Infopunkten können sich die Bürgerinnen und Bürger informieren. Die personelle Besetzung und die Ausstattung sind jedoch nicht so umfangreich wie in den Leuchttürmen. Zum Teil erfolgt die Information auch ausschließlich über den Aushang in Bekanntmachungskästen o.ä.. Kommunen, die Leuchttürme in allen Ortschaften ausweisen, verzichten zum Teil auf die Benennung weiter Notfall-Infopunkte. Teilweise können an den Notfall-Infopunkten auch Notrufe abgesetzt werden. An Bekanntmachungskästen ist dies nicht möglich. Es handelt sich um keine dauerhafte Einrichtungen und werden von den Städten und Gemeinden bei Bedarf im Fall eines Notfalls besetzt.
Leuchttürme in den Städten und Gemeinden sind mit Notstrom versorgt. Sie dienen als zentrale Anlaufstellen für Bürgerinnen und Bürger in Not oder mit Informationsbedarf. Es gibt dort Informationen für die Bevölkerung. Darüber hinaus fungieren die Leuchttürme als Verbindungsstellen zwischen den hilfesuchenden Bürgerinnen und Bürgern und den Einsatzstäben der Kommunen und des Kreises Kleve. Sie übernehmen auch die Funktion von Notrufstellen. Es handelt sich um keine dauerhafte Einrichtungen und werden von den Städten und Gemeinden bei Bedarf im Fall eines Notfalls besetzt.
Automatische Externe Defibrillatoren (kurz: AED) können Leben retten. In diesem Datensatz werden alle behördlich gemeldeten AED, die im Kreis Kleve 24/7 öffentlich zugängig zur Verfügung stehen, bereitgestellt.
Das Informationssystem gibt einen stark generalisierten Überblick über die Verteilung der Rohstoffvorkommen in Nordrhein-Westfalen. Das Kartenwerk zeigt energetische (Braun- und Steinkohle, Erd- und Grubengas) und nicht-energetische Rohstoffvorkommen (Locker- und Festgesteine, Steinsalz) sowie die Bezirke der Erz- und Industrieminerale in NRW.
Hier handelt es sich um Digitale Verwaltungsgrenzen Thüringen (Gebietsübersichten Thüringen), welche die Grenzen für das Land, die Katasterbereiche, die Landkreise, die Verwaltungsgemeinschaften, die erfüllenden Gemeinden, die Gemeinden, die Gemarkungen und die Fluren enthält. Die Koordinaten wurden auf volle Meter gerundet. Die entsprechenden Shape-Dateien liegen im ETRS89/UTM32 vor und werden ohne Zonenpräfix veröffentlicht. Die Bereitstellung erfolgt als Open-Data-Bestand und ist somit gebührenfrei.
Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ bzw. „dl-de/by-2-0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist die Datenhaltende Stelle, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Beispiel für Quellenvermerk: GDI-Th (2021) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0).
Dieser INSPIRE Datensatz beschreibt den 3D Gebäudebestand LoD2 des Saarlandes. Die Transformation erfolgte gemäß den INSPIRE Richtlinien Gebäude - 3D in der Version 4.0. Folgende Anwendungsschemen werden derzeit zu diesem Thema bereitgestellt: * Gebäude - 3D
Nutzungsbedingungen: Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
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