Mit dem Klimafolgenanpassungskonzept wird das Ziel verfolgt, sich vor Ort auf die unvermeidbaren Folgen des Klimawandels einzustellen. Im Ergebnis soll eine Verbesserung der Anpassungsfähigkeit und der Erhalt der Funktionsfähigkeit städtischer Infrastrukturen sowie der urbanen Lebensqualität erreicht werden. Mit der Ausweisung der stadtklimarelevanten Grün- und Freiräume als Restriktionsflächen sind folgende Zielsetzungen zur Abwägung verbunden: - Flächen erhalten, untereinander vernetzen - Parkartige Strukturen erhalten / verbessern - Übergang zum bebauten Bereich durchlässig gestalten
Ein Flurstück ist ein eindeutiger, abgegrenzter Teil der Erdoberfläche, der im Liegenschaftskataster unter einer besonderen Bezeichnung geführt wird. Flurstücke werden auf Antrag gebildet oder, wenn es für die Führung des Liegenschaftskatasters zweckmäßig oder erforderlich ist, von Amts wegen. Die Bezeichnung des Flurstücks besteht aus der Gemarkung, der Flur sowie der Flurstücksnummer. Mehrere Flurstücke können zu einem Grundstück zusammengefasst werden, sofern sie denselben Eigentümer haben. Die Flurstücke enthalten auch Informationen zu deren Flächen. Flurstücke werden in Flurkarten oder Liegenschaftskarten nachgewiesen.
Zwischen Winter 2008 und Sommer 2009 wurden die gewerblich geprägten Bereiche (60 abgegrenzte Gebiete) anhand einer Checkliste beschrieben und bewertet. Dabei wurde die aktuelle Situation aufgenommen, eine Einordnung in die Gebietstypen vorgenommen, Stärken und Schwächen aufgezeigt und Handlungsmaßnahmen genannt. Daraus ableitend wurde der städtebauliche Handlungsbedarf und die Handlungsfelder festgelegt. Außerdem wurden Flächen mit Entwicklungs- und Umnutzungspotential benannt.
Das Retentionskataster stellt eine Übersicht über potentiell nutzbare Rückhalteflächen an ausgewählten niedersächsischen Gewässern zur Verfügung. Das Projekt wird durch den europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums gefördert. Es unterstützt die einzugsgebietsbezogenen Konzeptionen und ist Teil der landesweiten Hochwasservorsorge (Flächenvorsorge).Die Daten enthalten die Betrachtungsgrenzen der Suchräume und Suchräume mit Landnutzungsanalyse für potentiell aktivierbare Retentionsflächen. Die Betrachtungsgrenzen wurden manuell und nach fachlichen Kriterien gesetzt, beispielsweise bei unrealistisch großen Flächen oder abschüssigem Gelände.
In Teil I des Moorschutzprogramms wurden 1981 insgesamt 88 Hochmoore des Flachlandes erfasst, die als Torflagerstättenbedeutsam sind und eine hohe Bedeutung für den Naturschutz haben. Überwiegend wird bzw., wurde in diesen Mooren industrieller Torfabbau betrieben. Es liegen Informationen vor über die aus landesweiter Sicht für den Naturschutz wertvollen Flächen, differenziert nach den Kategorien "wertvollster Bereich – keine Abtorfung", "Abtorfung unter Berücksichtigung der Ziele des Naturschutzes möglich" sowie "laufende oder abgeschlossene Abtorfung- Regeneration anzustreben".
WaLKIS ist ein Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (Wasserwirtschaftliche Ermittlungen und Anwendung von digitalen Versiegelungsdaten aus amtlichen Liegenschaftskatasterdaten), welches über zwei Phasen von 2017 bis 2024 vom Forschungsinstitut für Wasserwirtschaft und Klimazukunft an der RWTH Aachen (FiW) e. V. - gefördert durch das MUNV NRW - durchgeführt wurde. Im Rahmen des Vorhabens wurde ein Algorithmus zur flächenspezifischen Bestimmung der Belastungskategorien nach DWA-A 102-2/BWK-A 3-2 (Anhang A, Tabelle A.1) entwickelt – u.a. auf Basis von ALKIS®, Verkehrsstärkezählungen und Fernerkundungsdaten. Es wird hiermit ein für NRW einheitlich abgeleitetes Kartenmaterial für eine Ersteinschätzung von flächennutzungsspezifischen Belastungskategorien als Geodateninformationen für AnwenderInnen zur Verfügung gestellt. Diese enthalten zusätzliche Informationen wie die Abflusswirksamkeit und Rauigkeit der befestigten Flächen. Die hier bereitgestellten Daten liegen im Format Geopackage (gpkg) vor. Enthalten sind sowohl Polygondaten auf Kreisebene unter Berücksichtigung der jeweiligen Ortslagen als auch statistische Auswertungen hinsichtlich des Ausmaßes belasteter Flächen innerhalb und außerhalb von Ortslagen in NRW in Form von Tabellen.
Die dargestellten Gebiete bilden die Schwerpunktvorkommen der Zielarten des Wiesenvogelschutzprogramms (Uferschnepfe, Kiebitz, Brachvogel, Rotschenkel, Bekassine, Austernfischer, Braunkehlchen und Wachtelkönig) auf landwirtschaftlich genutzten Flächen ab. Vor dem Hintergrund der Schirmartenfunktion der ausgewählten Arten bilden sie die prioritäre Kulisse für die Umsetzung des Wiesenvogelschutzprogramms im Rahmen des Niedersächsischen Wegs. Es sind zum einen die für die ausgewählten Wiesenvogelarten wichtigen EU-Vogelschutzgebiete (EU-VSG) und zum anderen Gebiete außerhalb der EU-VSG mit noch signifikanten Brutvorkommen abgebildet. Es handelt sich dabei um keine vollständige Verbreitungskarte, da nicht sämtliche Vorkommen aller Zielarten abgedeckt sind. Brutvorkommen auf Flächen außerhalb landwirtschaftlicher Nutzung (Moore, Heiden, Salzwiesen, Truppenübungsplätze) sind hier nicht dargestellt. Die Identifizierung der Landnutzung erfolgte auf Basis der Daten aus ATKIS-DLM (2017) sowie auf Basis der landwirtschaftlichen Feldblöcke (SLA, 2021).Die Darstellung differenziert nach Besiedlung durch die Zielarten (Brutvorkommen Limikolen - Brutvorkommen Braunkehlchen - Vorkommen von Limikolen und Braunkehlchen). Die landesweit wichtigsten Brutvorkommen der Zielart Wachtelkönig werden dadurch mit abgedeckt und werden nicht gesondert dargestellt.
Der Datensatz umfasst zum einen die Abgrenzungen der Flächen zur Zentren- und Standortstruktur der Stadt Wuppertal (2 Hauptzentren, 4 Nebenzentren und 7 Nahversorgungszentren sowie 4 siedlungsräumlich integrierte Nahversorgungslagen und 11 dezentrale, autokundenorientierte Sonderstandorte), zum anderen Potenzialflächen für den Einzelhandel (8 Neustrukturierungsflächen innerhalb von zentralen Versorgungsbereichen (ZVB) und 7 potenzielle Erweiterungsflächen der ZVB). Diese Flächenfestlegungen sind ein wesentlicher Bestandteil der "1. Fortschreibung 2020" des "Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes Wuppertal“ (EZK), die in den Jahren 2019 und 2020 im Auftrag der Stadt Wuppertal von der Kölner Firma "Gesellschaft für Markt und Absatzforschung mbH (GMA)“ erarbeitet und am 24.06.2020 vom Rat der Stadt Wuppertal als gemeindliches Entwicklungskonzept gemäß §1 (6) Nr. 11 Baugesetzbuch beschlossen wurde (vgl. Drucksache VO/0197/20/1.Neuf.). Als Grundlage für die Definition der o. g. Flächen wurde von der GMA in den Monaten Juli und August 2019 eine Vollerhebung der Einzelhandelsflächen und -sortimente im Stadtgebiet von Wuppertal durchgeführt. Die Flächen zur Zentren- und Standortstruktur wurden ebenso wie die Neustrukturierungsflächen flurstücksscharf digitalisiert. Die Erweiterungsflächen wurden dagegen nicht flurstücksscharf auf der Grundlage einer großmaßstäbigen topographischen Karte digitalisiert. Die 1. Fortschreibung des EZK ist eine Aktualisierung und Erweiterung des ebenfalls von der GMA erstellten EZK aus dem Jahr 2015, das mit dem o. g. Ratsbeschluss durch die 1. Fortschreibung abgelöst wurde. Die nächste Überprüfung des EZK sowie ggf. seine 2. Fortschreibung sind für das Jahr 2025 geplant. Der Datensatz ist im Shape-, KML- und GeoJSON-Format unter einer Open-Data-Lizenz (CC BY 4.0) verfügbar.
Der ATOM Feed Downloadservice für die zentralen Versorgungsbereiche in Wuppertal stellt einen Datensatz zum Download bereit, der zum einen die Abgrenzungen der Flächen zur Zentren- und Standortstruktur der Stadt Wuppertal umfasst (2 Hauptzentren, 4 Nebenzentren und 7 Nahversorgungszentren sowie 4 siedlungsräumlich integrierte Nahversorgungslagen und 11 dezentrale, autokundenorientierte Sonderstandorte), zum anderen die Potenzialflächen für den Einzelhandel (8 Neustrukturierungsflächen innerhalb von zentralen Versorgungsbereichen (ZVB) und 7 potenzielle Erweiterungsflächen der ZVB). Diese Flächenfestlegungen sind ein wesentlicher Bestandteil der "1. Fortschreibung 2020" des "Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes Wuppertal“ (EZK), die in den Jahren 2019 und 2020 im Auftrag der Stadt Wuppertal von der Kölner Firma "Gesellschaft für Markt und Absatzforschung mbH (GMA)“ erarbeitet und am 24.06.2020 vom Rat der Stadt Wuppertal als gemeindliches Entwicklungskonzept gemäß §1 (6) Nr. 11 Baugesetzbuch beschlossen wurde (vgl. Drucksache VO/0197/20/1.Neuf.). Als Grundlage für die Definition der o. g. Flächen wurde von der GMA in den Monaten Juli und August 2019 eine Vollerhebung der Einzelhandelsflächen und -sortimente im Stadtgebiet von Wuppertal durchgeführt. Die Flächen zur Zentren- und Standortstruktur wurden ebenso wie die Neustrukturierungsflächen flurstücksscharf digitalisiert. Die Erweiterungsflächen wurden dagegen nicht flurstücksscharf auf der Grundlage einer großmaßstäbigen topographischen Karte digitalisiert. Die 1. Fortschreibung des EZK ist eine Aktualisierung und Erweiterung des ebenfalls von der GMA erstellten EZK aus dem Jahr 2015, das mit dem o. g. Ratsbeschluss durch die 1. Fortschreibung abgelöst wurde. Die nächste Überprüfung des EZK sowie ggf. seine 2. Fortschreibung sind für das Jahr 2025 geplant. Der vom Downloadservice bereitgestellte Datensatz ist im Shape-, KML- und GeoJSON-Format unter einer Open-Data-Lizenz (CC BY 4.0) verfügbar.
Nutzungsbedingungen: Der bereitgestellte Datensatz kann gemäß der „Creative Commons Namensnennung (CC BY 4.0)“ (http://creativecommons.org/licenses/by/4.0/) genutzt werden.