„Mit dem „Trilateral Monitoring and Assessment Program (TMAP)“ wurde eine integrierte und methodisch einheitlichere Überwachung des Wattenmeerökosystems durch die drei Anrainerstaaten Niederlande, Deutschland und Dänemark eingeführt. Im Zuge der Umsetzung dieses Programms beauftragte die Nationalparkverwaltung Niedersächsisches Wattenmeer das NLÖ Forschungsstelle Küste im Herbst 1998 mit der Einrichtung von 4 Monitoringstationen zur Überwachung des Makrozoobenthos auf der Lütetsburger Plate. Zusammen mit den bereits seit 1976 bestehenden Dauerstationen des NLÖ Forschungsstelle Küste im Norderneyer Inselwatt soll damit ein durchgehendes eulitorales Stationsprofil von der Festlandslinie bis zum Inselwatt eingerichtet werden. Zur Festlegung der Monitoringstationen wurde vom NLÖ Forschungsstelle Küste im November 1998 im Rahmen einer Voruntersuchung eine Transektbprobung auf der Lütetsburger Plate und dem angrenzenden Ostermarscher Watt durchgeführt, um a) das Artenspektrum und die Abundanzverteilung auf dem Transekt zu erfassen und b) repräsentative Biotopbereiche für die Einrichtung der 4 Dauerstationen auszuwählen. Die Ergebnisse dieser Vorstudie werden in dem vorliegenden Bericht dargstellt.“
„Mit dem „Trilateral Monitoring and Assessment Program (TMAP)“ wurde eine integrierte und methodisch einheitlichere Überwachung des Wattenmeerökosystems durch die drei Anrainerstaaten Niederlande, Deutschland und Dänemark eingeführt. Im Zuge der Umsetzung dieses Programmes beauftragte die Nationalparkverwaltung Niedersächsisches Wattenmeer das NLÖ Forschungsstelle Küste im Herbst 1998 mit der Einrichtung und Daueruntersuchung von 4 Monitoringstationen zur Überwachung des Makrozoobenthos auf der Lütetsburger Plate (STEUWER 2000). Zusammen mit den bereits seit 1976 bestehenden Dauerstationen des NLÖ Forschungsstelle Küste im Norderneyer Inselwatt wurde damit ein durchgehendes eulitorales Stationsprofil von der Festlandslinie bis zum Inselwatt eingerichtet. Die Monitoringstationen auf der Lütetsburger Plate werden gemäß den TMAP-Richtlinien zweimal pro Jahr im Frühjahr und Herbst untersucht. Im Rahmen der Überwachung der eulitoralen Miesmuschelvorkommen an der niedersächsischen Küste wurden die Muschelbänke des Gebietes in den letzten Jahren wiederholt kartiert (OBERT & MICHAELIS 1989; MICHAELIS et al. 1995, ZENS et al. 1997, HERLYN & MILLAT 1997, MILLAT & HERLYN 1999). Seit 1994 wird eine Dauerstation zur Überwachung von Besatz, Altersverteilung und Flächenausdehnung der Miesmuscheln auf der Plate betrieben (MILLAT & HERLYN 1999). Die Ergebnisse der Daueruntersuchungen 1999 werden in dem vorliegenden Bericht zusammengefasst.“
„Mit dem „Trilateral Monitoring and Assessment Program (TMAP)“ wurde eine integrierte und methodisch einheitlichere Überwachung des Wattenmeerökosystems durch die drei Anrainerstaaten Niederlande, Deutschland und Dänemark eingeführt. Vor dem Hintergrund mögli-cher anthropogener Verunreinigungen des Wattenmeeres dient das Monitoring dem Ziel, Veränderungen in den natürlichen Prozessen, dem Artenreichtum und den Gemeinschafts-strukturen des Makrozoobenthos zu erfassen. Im Zuge der Umsetzung dieses Programmes beauftragte die Nationalparkverwaltung Niedersächsisches Wattenmeer das damalige NLÖ Forschungsstelle Küste im Herbst 1998 mit der Einrichtung von vier Monitoringstationen zur Überwachung des Makrozoobenthos auf der Lütetsburger Plate. Zur Festlegung der Monitoringstationen wurde vom NLÖ Forschungsstelle Küste im November 1998 im Rahmen einer Voruntersuchung eine Transektbeprobung auf der Lütetsburger Plate bzw. dem angrenzenden Ostermarscher Watt durchgeführt, um repräsentative Biotopbereiche für die Einrichtung der 4 Dauerstationen auszuwählen. Seit 1999 werden vier Monitoringstationen zur Überwachung des Makrozoobenthos auf der Lütetsburger Plate untersucht. Zusammen mit den bereits seit 1976 bestehenden Dauerstationen im Norderneyer Inselwatt, die vom heutigen NLWKN Betriebsstelle Brake-Oldenburg betreut werden, ist damit ein durchgehendes eulitorales Stationsprofil von der Festlandslinie bis zum Inselwatt vorhanden. Ergänzt wird dieses Profil seeseitig durch sublitorale Dauerstationen im Inselvorfeld der Insel Norderney, die seit 1978 vom Forschungsinstitut Senckenberg in Wilhelmshaven untersucht werden. Zusätzlich besteht seit 1994 eine Dauerstation auf der Lütetsburger Plate speziell zur Überwachung von Besatz, Altersverteilung und Flächenausdehnung der Miesmuschel Mytilus edulis. Diese Station ist Bestandteil des niedersächsischen Programms zur Erfassung der eulitoralen Miesmuschelvorkommen. Frühere, flächendeckende benthosbiologische Untersuchungen zur Bodenfauna der Lütetsburger Plate liegen von KRAUSE (1952) und MÜLLER (1964) vor. Sedimentologische Bestandsaufnahmen wurden von MÜLLER (1964) und RAGUTZKI (1978) durchgeführt. Eine sedimentologische Auswertung anhand von Luftbildaufnahmen der Jahre 1951, 1966, 1975 und 1996 wurde von MEYER & RAGUTZKI (1999) fertig gestellt. Im Rahmen der Überwachung der eulitoralen Miesmuschelvorkommen an der niedersächsischen Küste wurden die Muschelbänke des Gebietes in den letzten Jahren wiederholt kartiert (OBERT & MICHAELIS 1989; MICHAELIS et al. 1995, ZENS et al. 1997, HERLYN & MILLAT 1997, MILLAT & HERLYN 1999). Seit 1994 wird eine Dauerstation zur Überwachung von Besatz, Altersverteilung und Flächenausdehnung der Miesmuschel auf der Plate betrieben (MILLAT & HERLYN 1999). Auswertungen dazu finden sich dem 2004 fertig gestellten Abschlußbericht zu wissenschaftlichen Begleituntersuchungen zur Aufbauphase des Miesmuschelmanagements im Nationalpark „Niedersächsisches Wattenmeer“ (MILLAT & HERLYN 2004). Zur Fauna des Riffgat existieren Arbeiten von WAGENKNECHT (1999) und im Rahmen von Klappstellenuntersuchungen durch GROTJAHN (2001). Parallel zum bestehenden Untersuchungsprofil des TMAP-Monitoring auf der Lütetsburger Plate wurden ca. 800 m östlich der Plate im Rahmen von geplanten Trassenanbindungen von Offshore-Windparks qualitative und quantitative Untersuchungen zu den Makrozoobenthosgemeinschaften durchgeführt (STEUWER & GROTJAHN 2002, 2003). Aus dem laufenden TMAP-Monitoringprogramm wurden bisher nur jährliche Überwachungsberichte erstellt. Mit diesem Bericht werden erstmals die Ergebnisse der Untersuchungen über einen längeren Zeitraum zusammenfassend ausgewertet. Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, eine Gesamtauswertung der erhobenen Überwachungsdaten vorzulegen. Dabei soll insbesondere die Bestandsentwicklung der eulitoralen Makrofaunagemeinschaft aufgezeigt und eine Darstellung der sedimentologischen Verhältnisse vorgenommen werden. Hinter_CUTABSTRACT_
Die Landschaftsplanung dient als Fachplanung des Naturschutzes und der Landschaftspflege der räumlichen Umsetzung von Naturschutzzielen. Gemäß § 7 LNatSchG NRW sind die örtlichen Erfordernisse und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege und zur Förderung der Biodiversität im Landschaftsplan darzustellen und rechtsverbindlich festzusetzen. Zwischen den Jahren 1982 und 1999 sind in 9 Planverfahren für das Kreisgebiet Viersen flächendeckend Landschaftspläne aufgestellt und seitdem teils mehrfach geändert worden. Inzwischen ist jedoch eine grundlegende Überarbeitung der Landschaftspläne im Kreis Viersen erforderlich. In diesem Zusammenhang werden ab 2019 die Landschaftspläne neu zugeschnitten und die Anzahl der Landschaftspläne von neun auf drei reduziert: A Landschaftsplan "Grenzwald/Schwalm" (Landschaftspläne 1, 3 und 4n): Gemeinden Brüggen, Niederkrüchten, Schwalmtal und Teilbereiche der Stadt Nettetal B Landschaftsplan "Süchtelner Höhen/Nette" (Landschaftspläne 2 und 7): Städte Nettetal und Viersen sowie Teilbereiche der Gemeinde Grefrath C Landschaftsplan "Niers/Willicher und Kempener Lehmplatten" (Landschaftspläne 5, 6, 8 und 9): Städte Viersen, Kempen, Willich und Tönisvorst sowie Gemeinde Grefrath Hier finden Sie die im Kreis Viersen überarbeiteten Landschaftspläne in den Verfahrensschritten (1) der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Bürgerinnen und Bürger gemäß §§ 15 und 16 Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG) NRW, (2) der öffentlichen Auslegung gemäß § 17 LNatSchG NRW oder (3) die rechtsverbindliche Planfassung gemäß § 19 LNatSchG NRW. Akutell liegt der Landschaftsplan "Grenzwald/Schwalm" als rechtsverbindliche Planfassung im Format shape vor.