Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, kurz FFH-Richtlinie oder Habitatrichtlinie, ist eine Naturschutz-Richtlinie der Europäischen Union. Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie hat zum Ziel, wildlebende Arten, deren Lebensräume und die europaweite Vernetzung dieser Lebensräume zu sichern und zu schützen. Die Vernetzung dient der Bewahrung, (Wieder-)herstellung und Entwicklung ökologischer Wechselbeziehungen sowie der Förderung natürlicher Ausbreitungs- und Wiederbesiedlungsprozesse. Sie dient damit der von den EU-Mitgliedstaaten 1992 eingegangenen Verpflichtungen zum Schutz der biologischen Vielfalt (Biodiversitätskonvention, CBD, Rio 1992). Grundlage der Datendarstellung: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) NRW, Stand März 2023, aus dem System LINFOS Lizenzbedingungen (LANUV)
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Die Leybucht wurde im Sommer 1959 biologisch-bodenkundlich untersucht, um den jetzigen Zustand und die Entwicklungstendenz des Wattes kennen zu lernen. Folgerungen für die Praxis sollten daraus abgeleitet werden. Auf dem Watt wurden 429 Untersuchungsstationen eingemessen. Insgesamt wurden über 4000 quantitative Messungen, Untersuchungen und Analysen vorgenommen. Sie betrafen hauptsächlich: Menge und Zusammensetzung der Flora und Fauna, Menge und Zusammensetzung der Sinkstoffe, Chemismus und Korngrößen des Sedimentes, Salzgehaltsbestimmungen und Verlandungsuntersuchungen. Schließlich werden die Untersuchungsergebnisse in ihrer Bedeutung für die Praxis ausgelegt und eine Stellungnahme zur Eindeichung und der späteren Nutzung der Leybucht abgegeben. Sämtliche untersuchten Faktoren deuten auf eine Stabilisierung und Aufhöhung der Watten hin.
An sieben Stationen wurden Strandschnecken (Littorina littorea) bei Niedrigwasser gesammelt. Sechs der Stationen werden im Rahmen des Bund-Länder-Messprogramms (BLMP) untersucht. Zusätzlich zu diesen BLMP-Standorten wurde die Untersuchung des Intersex-Index (ISI) 2008 an einer weiteren Station durchgeführt: Dornumer-Accumersiel Hafen. Die Stationen Borkum Port Henry und Norddeich Osthafen, die zuvor ebenfalls zusätzlich beprobt wurden, werden seit 2008 nicht mehr untersucht. Die Littorinen wurden entsprechend der OSPAR-Richtlinien untersucht. Entsprechend dem Klassifikationssystem für biologische Effekte der EU-Wasserrahmenrichtlinie werden auf der Basis des bei der Strandschnecke ermittelten ISI fünf ökologische Zustandsklassen beschrieben. Im Bericht sind die genauen Ergebnisse zu lesen.“