Nach § 196 BauGB erfolgt die Ermittlung der Bodenrichtwerte auf der Grundlage der Kaufpreissammlungen. Aus dieser Kaufpreissammlung werden Richtwertzonen gebildet, die jeweils Gebiete umfassen, die in Art und Maß der Nutzung weitestgehend übereinstimmen.
Durchschnittliche Lagewerte für den Boden unter Berücksichtigung des unterschiedlichen Entwicklungszustands gemäß § 196 BauGB. Ab 1963 zum 31.12.JJJJ bzw. ab 2005 zum 01.01.JJJJ ermittelt und durch den Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Duisburg beschlossen. Alle verfügbaren Bodenrichtwerte sowie die dazugehörigen Fachinformationen können gebührenfrei über das Internetportal BORIS.NRW (Menüpunkt: Bodenrichtwerte) eingesehen bzw. als PDF-Dokument heruntergeladen werden.
Mit Hilfe des Immobilien-Preis-Kalkulators können Sie schnell und einfach das Preisniveau für Ihr freistehendes Ein-/Zweifamilienhaus, Ihr Reihenhaus/Ihre Doppelhaushälfte oder Ihre Eigentumswohnung abschätzen. Der Immobilien-Preis-Kalkulator basiert auf Marktmodellen (Vergleichsfaktoren), die durch die Gutachterausschüsse aus der Kaufpreissammlung mit Hilfe mathematisch-statistischer Verfahren (multiple Regression) ermittelt werden. Die Marktmodelle werden in der Regel in Grundstücksmarktberichten jährlich veröffentlicht. Die Immobilienpreiskalkulation dient der Ermittlung eines ungefähren Preisniveaus und soll dem Nutzer als Anhalt für eine grobe Einschätzung des Immobilienwertes dienen. Sie ersetzt kein Verkehrswertgutachten und kann nicht als Grundlage für eine qualifizierte Verkehrswertermittlung nach § 194 Baugesetzbuch verwendet werden. Es ist nicht in allen Landkreisen die Berechnung eines Preisniveaus möglich.
Für die Nutzung der Daten ist die Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 anzuwenden. Die Lizenz ist über https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0 abrufbar. Der Quellenvermerk gemäß (2) der Lizenz lautet "LGLN"
Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte in Euro pro m² Grundstücksfläche. Sie gelten für eine Mehrzahl von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone), für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Bodenrichtwerte werden alle zwei Jahre flächendeckend auf der Basis der Kaufpreissammlung von den Gutachterausschüssen festgelegt. Die Bodenrichtwerte werden in dem Bodenrichtwertinformationssystem BORIS Hessen zur Online-Recherche der Öffentlichkeit bereitgestellt.
Aktualität der Daten:
seit 30.05.1997 , gegenwärtige Aktualität unklar
Die Bodenrichtwerte werden jährlich stichtagsbezogen vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte des Kreises Gütersloh ermittelt und in Bodenrichtwertkarten veröffentlicht. Bodenrichtwerte werden für alle Gemeinden des Kreises Gütersloh - aber nicht für die Stadt Gütersloh, die einen eigenen Gutachterausschuss hat - ermittelt und liegen ab dem Jahr 1997 als Shape-Dateien vor.