Die Wahrnehmung von Natur und Landschaft ist nicht nur auf einzelne Strukturen wie Berge und Täler zurückzuführen, sondern spiegelt sich in einem ganzeinheitlichen Landschaftsbild wieder. Je nach der ästhetischen Ausprägung können so die menschlichen Bedürfnisse nach Schönheit, Heimat und Erholung erfüllt werden. Landschaftsbildprägende Elemente wurden in der Vergangenheit und werden auch aktuell oftmals überprägt, vereinheitlicht oder sogar beseitigt. Die Landschaftsbildbewertung in Nordrhein-Westfalen zielt u.a. darauf ab wertvol-le und auch weniger wertvolle Bereiche zu identifizieren und die langfristig zu schützen, zu erhalten sowie leitbildgerecht zu verbessern. Die Bewertung des Schutzgutes Landschaftsbild erfolgt an anhand seiner charakteristischen Kriterien „Eigenart“, „Vielfalt“ und „Schönheit“, deren Schutz, Entwicklung und Wiederherstellung in § 1 Bundesnaturschutzgesetz verankert ist. Gleichzeitig ist die Bewertung des Landschaftsbildes fester Bestandteil des Fachbeitrages des Naturschutzes und der Landschaftspflege gem. § 8 Landesnaturschutzgesetz Nordrhein-Westfalen. Die Grundlage bildet das Maß der Übereinstimmung des Ist-Zustandes mit dem Soll-Zustand, das heißt der reale Zustand verglichen mit dem Leitbild. Im Ergebnis entsteht durch die standardisierte Methode eine landesweite Bewertung, welche sich in die vier Wertstufen sehr hoch (herausragen-de Bedeutung), hoch (besondere Bedeutung) mittel und sehr gering/gering untergliedert.
Das UNESCO-Biosphärenreservat Niedersächsisches Wattenmeer setzt sich aus Kernzone, Pflegezone und Entwicklungszone zusammen. Die Kernzone wird durch Flächen der Ruhezone des Nationalparks, die Pflegezone durch Flächen der Zwischenzone des Nationalparks und die Entwicklungszone durch Flächen der Erholungszone des Nationalparks gebildet. Die Entwicklungszone ist auch das von der UNESCO anerkannte, außerhalb des Nationalparks liegende Gebiet der Kommunen, die ihren Willen zur Zugehörigkeit zur Entwicklungszone erklärt haben. Das sind Stand Juni 2023: die Samtgemeinde Hage, die Gemeinde Jemgum, die Stadt Norden, die Stadt Nordenham, die Gemeinde Sande, die Gemeinde Schortens, die Gemeinde Spiekeroog, die Gemeinde Zetel, die Stadt Jever, die Stadt Wilhelmshaven, die Gemeinde Geestland nur mit den Ortsteilen Imsum und Langen die Stadt Cuxhaven nur mit den Cuxhaven Küstenheiden (Duhner Heide, DBU Naturerbe, Werner Wald)
Das UNESCO-Biosphärenreservat Niedersächsisches Wattenmeer setzt sich aus Kernzone, Pflegezone und Entwicklungszone zusammen. Die Kernzone wird durch Flächen der Ruhezone des Nationalparks, die Pflegezone durch Flächen der Zwischenzone des Nationalparks und die Entwicklungszone durch Flächen der Erholungszone des Nationalparks gebildet. Die Entwicklungszone ist auch das von der UNESCO anerkannte, außerhalb des Nationalparks liegende Gebiet der Kommunen, die ihren Willen zur Zugehörigkeit zur Entwicklungszone erklärt haben. Das sind Stand Juni 2023: die Samtgemeinde Hage, die Gemeinde Jemgum, die Stadt Norden, die Stadt Nordenham, die Gemeinde Sande, die Gemeinde Schortens, die Gemeinde Spiekeroog, die Gemeinde Zetel, die Stadt Jever, die Stadt Wilhelmshaven, die Gemeinde Geestland nur mit den Ortsteilen Imsum und Langen die Stadt Cuxhaven nur mit den Cuxhaven Küstenheiden (Duhner Heide, DBU Naturerbe, Werner Wald)
Die Freizeitkarten im Maßstab 1 : 50.000 werden durch das Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV, Herausgeber) in Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Naturpark im Landesamt für Umwelt (LfU, Redaktion) und der LGB (Kartographie, Layout und Druck) herausgegeben. Der Naturpark Hoher Fläming war der Erste, zu dem eine grundlegend überarbeitete Freizeitkarte erschienen ist. Die Karten beinhalten Wander- und Radwege, sowie vielfältige touristische Informationen zur Freizeitgestaltung für Wanderer und Erholungssuchende. Auf der Rückseite befinden sich textliche Erläuterungen zum Wandergebiet, zur Natur und Landschaft und zur Geschichte ausgewählter Städte und Ortschaften. Des Weiteren beinhaltet die Rückseite Angaben zu Sehenswürdigkeiten, wichtige Adressen, einen Nahverkehrsplan und einen Detailplan zu einzelnen Städten im Wandergebiet. Die Karten können beim Landesamt für Umwelt oder über die LGB bezogen werden.
Der Kartendienst stellt die folgenden Informationen zur Verfügung. Biosphärenreservat Elbtalaue: Außengrenze Elbtalaue Zonierung Elbtalaue FFH Gebiet EU-Vogelschutzgebiet Verbreitung nordischer Gastvögel Naturräume Biotoptypengruppen Biotoptypenbewertung Pflanzenartenschutz Tierartenschutz ohne Vögel Geomorphologie Potentielle natürliche Vegetation Blattschnitt Amtliche Karte Digitales Geländemodell Elbtalaue Nationalpark Wattenmeer: Außengrenze Wattenmeer Eckpunkt-Koordinaten Grenzen Zonierung Wattenmeer Problembereiche Nationalpark Harz: Außengrenze Harz Außengrenze Harz Teil Niedersachsen Außengrenze Harz Teil Sachsen-Anhalt Siedlungsbereiche Erholungsbereiche Naturbereiche in Niedersachsen Naturbereiche in Sachsen-Anhalt International anerkannte Gebiete: UNESCO - Weltnaturerbe Wattenmeer (Teil Niedersachsen) UNESCO - Weltnaturerbe Wattenmeer (Teil Niedersachsen) UNESCO - Biosphärenreservat Niedersächsisches Wattenmeer UNESCO - Außengrenze des UNESCO-Biosphärenreservates Niedersächsisches Wattenmeer (ab 2023) UNESCO - Zonierung des UNESCO-Biosphärenreservates Niedersächsisches Wattenmeer (ab 2023) UNESCO - Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe - niedersächsischer Teil des länderübergreifenden Gebietes Außengrenze des UNESCO-Biosphärenreservates Flusslandschaft Elbe (niedersächsischer Anteil) Zonierung des UNESCO-Biosphärenreservates Flusslandschaft Elbe (niedersächsischer Anteil) UNESCO - Biosphärenreservat Drömling Außengrenze des UNESCO-Biosphärenreservates Drömling (Gesamtgebiet) Außengrenze des UNESCO-Biosphärenreservates Drömling Teil Niedersachsen Außengrenze des UNESCO-Biosphärenreservates Drömling Teil Sachsen-Anhalt Zonierung des UNESCO-Biosphärenreservates Drömling (Gesamtgebiet) Zonierung des UNESCO-Biosphärenreservates Drömling Teil Niedersachsen Zonierung des UNESCO-Biosphärenreservates Drömling Teil Sachsen-Anhalt Systemumgebung: ArcGIS-Server; Erläuterung zum Fachbezug: Die Fachdaten werden je nach Bedarf aktualisiert.
Dieser Datensatz enthält den Landschaftsplan im Stadtgebiet Düsseldorf. Er befasst sich mit geschützten Landschaftsbestandteilen, Landschaftsschutzgebieten, Naturschutzgebieten, Naturdenkmälern, sowie dem Geltungsbereich des Landschaftsplans. Geschützte Landschaftsbestandteile sind gliedernde oder belebende Elemente der Kulturlandschaft. Der Baum- und Gehölzbestand eines Landschaftsausschnitts kann als Geschützter Landschaftsbestandteil gesichert werden. Landschaftsschutzgebiete sind Gebiete, die auf das allgemeine Erscheinungsbild der Landschaft abzielen. Der Charakter einer Kulturlandschaft mit den gliedernden und belebenden Elementen soll geschützt werden. Landschaftsschutzgebiete können auch ausgewiesen werden, um das Landschaftsbild für Tourismus und Erholung zu erhalten. Naturschutzgebiete sind Flächen die für Erhaltung wichtiger Lebensräume von wildlebenden Tieren und Pflanzen sehr bedeutsam sind. Es sind auch wissenschaftlich, landeskundlich, natur- oder erdgeschichtlich interessante Gebiete. Vorrangiges Ziel ist es Lebensräume schützen und so die Biologische Vielfalt (Biodiversität) zu erhalten. Naturdenkmale sind besonders seltene Exemplare, Zeugnisse der Geschichte oder Bäume die besonders prägend für ihre Umgebung sind. Sie gelten auch als "Einzelschöpfungen der Natur, deren besonderer Schutz aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder erdgeschichtlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit erforderlich ist." Außer Bäumen können zum Beispiel auch geologische Formationen, Steine oder Erdschichten als Naturdenkmal ausgewiesen werden. Der Geltungsbereich des Landschaftsplans ist auf den Außenbereich im baurechtlichen Sinne beschränkt, damit er nicht mit anderen flächenhaften Satzungen (Bebauungsplänen) zu kollidiert. Der Geltungsbereich des Landschaftsplans umfasst etwa 101 Quadratkilometer (zum Vergleich: Stadtgebiet gesamt 217 Quadratkilometer).
Nutzungsbedingungen für kommunale Geodaten innerhalb der Stadtverwaltung Düsseldorf: Nutzungsrechte: Die Geodaten sind urheberrechtlich geschützt. Sämtliche Rechte, insbesondere das Recht der Vervielfältigung (ausgenommen eine Kopie auf die eigene Festplatte zum Zwecke der Programmausführung) und das Recht der Verbreitung sowie der Bearbeitung in jeglicher Form, verbleiben beim Vermessungs- und Katasteramt der Landeshauptstadt Düsseldorf. Die kommunalen Geodaten sind ausschließlich für die interne Nutzung freigegeben. Sollen diese Geodaten an einen oder mehrere externe Auftragnehmer weitergegeben werden, muss ein Nutzungsvertrag zwischen den externen Auftragsnehmern und ihrem Amt geschlossen werden. Nutzungsbedingungen: Sofern das Vermessungs- und Katasteramt Düsseldorf als Urheber nicht aus dem Dokument oder dem Datensatz selbst zu erkennen ist, muss ein Quellenvermerk mit Namensnennung erfolgen inkl. der Angabe des Jahres des Datenbezuges in Klammern: Datenquelle: Vermessungs- und Katasteramt Düsseldorf (Jahr)
Aktualität der Daten:
seit 01.01.1997 , gegenwärtige Aktualität unklar
Hinweis: Seit Dezember 2o24 erfasst der LGV die AFIS/ALKIS/ATKIS Daten bundeseinheitlich in der AdV-Referenzversion 7.1 im AFIS-ALKIS-ATKIS-Anwendungsschemas (AAA-AS) Version 7.1.2. Bei Fragen zu inhaltlichen Veränderungen wenden Sie sich an das Funktionspostfach: geobasisdaten@gv.hamburg.de Das Digitale Basis-Landschaftsmodell (Basis-DLM) orientiert sich am Basismaßstab 1: 25 000. Es wird für alle Objekte eine Lagegenauigkeit von ± 3 m angestrebt. Es hat eine Informationstiefe, die über die Darstellung der Digitalen Stadtkarte von Hamburg (1: 20 000) hinausgeht. Der Inhalt und die Modellierung der Landschaft des Basis-DLM sind im ATKIS®-Objektartenkatalog (ATKIS®-OK Basis-DLM) beschrieben. Die Erfassung der Objektarten, Namen, Attribute und Referenzen erfolgte in drei aufeinander folgenden Realisierungsstufen, die im ATKIS®-OK Basis-DLM ausgewiesen sind. In Hamburg stehen die Realisierungsstufen für die gesamte Landesfläche seit 2007 aktuell zur Verfügung. Seit Oktober 2009 wird das Basis-DLM im bundeseinheitlichen AAA-Modell geführt. Die Objektarten sind ATKIS-OK enthalten (siehe Verweis). Besonders geeignet als geometrische und semantische Bezugsgrundlage für den Aufbau von Geoinformationssystemen und zur Verknüpfung mit raumbezogenen fachspezifischen Daten für Fachinformationssysteme, zur rechnergestützten Verschneidung und Analyse mit thematischen Informationen, für Raumplanungen aller Art und zur Ableitung von topographischen und thematischen Karten. Anwendungsgebiete sind alle Aufgabenbereiche, für deren Fragestellungen ein Raumbezug erforderlich ist, unter anderem Energie-, Forst- und Landwirtschaft, Verwaltung, Demographie, Wohnungswesen, Landnutzungs-, Regional- und Streckenplanung, Straßenbau und Bewirtschaftung, Facility Management, Verkehrsnavigation und Flottenmanagement, Transport, Bergbau, Gewässerkunde und Wasserwirtschaft, Ökologie, Umweltschutz, Militär, Geologie und Geodäsie, aber auch Kultur, Erholung und Freizeit sowie Kommunikation.