Download des NRW-Datenbestands Digitales Basis-Landschaftsmodell (ATKIS Basis-DLM) als Atom-Feed. Das Standard-Datenaustauschformat für Daten im AAA-Modell ist die Normbasierte Austauschschnittstelle (NAS). Der Abruf ist im Format NAS und als Shape möglich. Der Aktualisierungszyklus beträgt einen Monat. Stand der Daten: 30.04.2026
Nutzungsbedingungen: Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Digitale landesweite Übersichtskarte aller Geometrien der in Niedersachsen per Satzung durch die Gemeinden (§ 22 NNatSchG Abs. 1 Nr. 1) oder durch Verordnung der Naturschutzbehörden (§ 22 NNatSchG Abs. 1 Nr. 2) festgesetzten Geschützten Landschaftsbestandteile (GLB) in schmaler Längsausdehnung.
Digitale landesweite Übersichtskarte aller Geometrien der in Niedersachsen per Satzung durch die Gemeinden (§ 22 NNatSchG Abs. 1 Nr. 1) oder durch Verordnung der Naturschutzbehörden (§ 22 NNatSchG Abs. 1 Nr. 2) festgesetzten Geschützten Landschaftsbestandteile (GLB) in punkthafter Ausprägung.
Beantragte Landschaftselemente gelten als Teil der beihilfefähigen Fläche. Sie unterliegen den CrossCompliance-Regelungen. Der aktuelle Datenbestand wird einmal täglich abgerufen.
Dieser Datensatz kann gemäß der Lizenz "Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0" (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) genutzt werden. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist „Land NRW“ sowie das Abrufdatum anzugeben. Für die Kompatibilität der zur Verfügung gestellten Daten oder eines Dienstes mit den Systemen des Nutzers, die inhaltliche Richtigkeit, eine bestimmte Datenqualität oder die dauerhafte Bereitstellung wird keine Haftung übernommen.
Dieser Dienst enthält den Landschaftsplan im Rhein-Kreis Neuss. Der Landschaftsplan hat die Aufgabe, die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege für die unbebauten Bereiche darzustellen und rechtsverbindlich die notwendigen Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen festzusetzen. Der Landschaftsplan des Rhein-Kreis Neuss ist in 6 Geltungsbereiche gegliedert, wobei der Landschaftsplan IV Braunkohletagebau noch in Bearbeitung ist. Über den Button Objektinformation „i“ können die Textlichen Festsetzungen zu dem entsprechenden Geltungsbereich aufgerufen werden. Die Darstellung der Landschaftspläne ist nicht rechtsverbindlich, eine verbindliche Auskunft kann nur das Amt für Entwicklungs- und Landschaftsplanung geben. Der Dienst steht im Maßstab 1:5.000 bis 1:300.000 zur Verfügung.