Dieser Dienst stellt die Lärmkarten der Runde 4 (2022) für Hauptverkehrsstraßen über 3 Mio. Kfz. pro Jahr, Haupteisenbahnstrecken mit mehr als 30.000 Züge/Jahr, Großflughäfen mit mehr als 50.000 Flüge pro Jahr dar dazu werden in Ballungsräume mit mehr als 100.000 Einwohnern zusätzlich sonstige lärmrelevante Straßen, Schiene und Flughäfen sowie Industrie einschließlich den Häfen und andere Lärmquellen gemäß der Richtlinie 2002/49/EG (EU-Umgebungslärmrichtlinie) des Europäischen Parlaments und des Rates für Nordrein-Westfallen dargestellt. Lärmauswirkungen welche in den Karten dargestellt sind, werden nicht gemessen, sondern nach europaweiten, einheitlichen Berechnungsmethoden für den Umgebungslärm an Schienenwegen, an Straßen, an Flugplätzen und Industrie und Gewerbe berechnet (CNOSSOS (BUB, BUF, BEB)). Die Berechnungen erfolgten in einem 10 Meter Raster und in 4 Meter Höhe. Der dargestellte Lärmindex LDEN (Tag-Abend-Nacht-Lärmindex) ist eine physikalische Größe für die Beschreibung des Umgebungslärms. Er wird aus dem Taglärmindex (12 Tag-Stunden, LDay), Abendlärmindex (4 Ruhe-Stunden, LEvening) und Nachtlärmindex (8 Nachtstunden, LNight) berechnet. Der Lärmindex LNight wird zusätzlich einzeln dargestellt.
Dieser Dienst stellt die Lärmkarten der Stufe 2 für Hauptverkehrsstraßen über 3 Mio. Kfz. pro Jahr, Haupteisenbahnstrecken mit mehr als 30.000 Züge/Jahr, Großflughäfen mit mehr als 50.000 Flüge pro Jahr dar dazu werden in Ballungsräume mit mehr als 100.000 Einwohnern zusätzlich sonstige lärmrelevante Straßen, Schiene und Flughäfen sowie Industrie einschließlich den Häfen und andere Lärmquellen gemäß der Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates für Nordrein-Westfallen dargestellt. Lärmauswirkungen welche in den Karten dargestellt sind, werden nicht gemessen, sondern nach den Vorläufigen Berechnungsmethoden für den Umgebungslärm an Schienenwegen, an Straßen, an Flugplätzen und Industrie und Gewerbe berechnet. (VBUSch, VBUS, VBUF, VBUI). Die Berechnungen erfolgten in einem 10 Meter Raster und in 4 Meter Höhe. Der dargestellte Lärmindex LDEN (Tag-Abend-Nacht-Lärmindex) ist eine physikalische Größe für die Beschreibung des Umgebungslärms. Er wird aus dem Taglärmindex (12 Tag-Stunden, LDay), Abendlärmindex (4 Ruhe-Stunden, LEvening) und Nachtlärmindex (8 Nachtstunden, LNight) berechnet. Der Lärmindex LNight wird zusätzlich einzeln dargestellt.
Dieser Dienst stellt die Lärmkarten der Stufe 1 für Hauptverkehrsstraßen über 6 Mio. Kfz. pro Jahr, Haupteisenbahnstrecken mit mehr als 60.000 Züge/Jahr, Großflughäfen mit mehr als 50.000 Flüge pro Jahr dar dazu werden in Ballungsräume mit mehr als 250.000 Einwohnern zusätzlich sonstige lärmrelevante Straßen, Schiene und Flughäfen sowie Industrie einschließlich den Häfen und andere Lärmquellen gemäß der Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates für Nordrein-Westfallen dargestellt. Lärmauswirkungen welche in den Karten dargestellt sind, werden nicht gemessen, sondern nach den Vorläufigen Berechnungsmethoden für den Umgebungslärm an Schienenwegen, an Straßen, an Flugplätzen und Industrie und Gewerbe berechnet. (VBUSch, VBUS, VBUF, VBUI). Die Berechnungen erfolgten in einem 10 Meter Raster und in 4 Meter Höhe. Der dargestellte Lärmindex LDEN (Tag-Abend-Nacht-Lärmindex) ist eine physikalische Größe für die Beschreibung des Umgebungslärms. Er wird aus dem Taglärmindex (12 Tag-Stunden, LDay), Abendlärmindex (4 Ruhe-Stunden, LEvening) und Nachtlärmindex (8 Nachtstunden, LNight) berechnet. Der Lärmindex LNight wird zusätzlich einzeln dargestellt.
Daten des amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystems des Amtes für Liegenschaftskataster und Geoinformation , bereitgestellt als Web Map Service (WMS) Graustufen, Liegenschaftskarte, tagesaktuell
Es gelten die Lizenzbedingungen Datenlizenz Deutschland –Zero – Version 2.0“ (dl-de/zero-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist „Land NRW - Rhein-Erft-Kreis“, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Haftungsbeschränkung: Für die Kompatibilität der zur Verfügung gestellten Daten oder Dienste mit den Systemen des Nutzers, die inhaltliche Richtigkeit, eine bestimmte Datenqualität oder die dauerhafte Bereitstellung wird keine Haftung übernommen. Davon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche auf Grund einer Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit. Ebenfalls ausgenommen ist die Haftung für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Eine über gesetzliche Schadensersatzansprüche hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen.
Nutzungsbedingungen für kommunale Geodaten innerhalb der Stadtverwaltung Düsseldorf: Nutzungsrechte: Die Geodaten sind urheberrechtlich geschützt. Sämtliche Rechte, insbesondere das Recht der Vervielfältigung (ausgenommen eine Kopie auf die eigene Festplatte zum Zwecke der Programmausführung) und das Recht der Verbreitung sowie der Bearbeitung in jeglicher Form, verbleiben beim Vermessungs- und Katasteramt der Landeshauptstadt Düsseldorf. Die kommunalen Geodaten sind ausschließlich für die interne Nutzung freigegeben. Sollen diese Geodaten an einen oder mehrere externe Auftragnehmer weitergegeben werden, muss ein Nutzungsvertrag zwischen den externen Auftragsnehmern und ihrem Amt geschlossen werden. Nutzungsbedingungen: Sofern das Vermessungs- und Katasteramt Düsseldorf als Urheber nicht aus dem Dokument oder dem Datensatz selbst zu erkennen ist, muss ein Quellenvermerk mit Namensnennung erfolgen inkl. der Angabe des Jahres des Datenbezuges in Klammern: Datenquelle: Vermessungs- und Katasteramt Düsseldorf (Jahr)
Interaktive Darstellung der Corona-Statistik (bestätigte Fälle und Todesfälle) im Kreis Recklinghausen und deren zehn Gemeinden. In der Regel werden die Daten vormittags automatisiert aktualisiert.
Darstellung klimatischer Funktionen von Flächen auf gesamtstädtischer Ebene. Die klimatische Wertigkeit einer Fläche zeichnet sich unter anderem durch den Versiegelungsgrad, den Grad und die Art der Vegetation, die Lage zur Bebauung und damit einhergehend die thermische Belastung und die Bedeutung für vorhandene Kaltluftentstehungsgebiete und Luftleitbahnen aus. Diese Informationen sind Teil der Nachhaltigkeitsstrategie und können aus den hier dargestellten Karten gewonnen werden.
Bei Patienten, die einen plötzlichen Herzstillstand erleiden, kann ein Defibrillator als Unterstützung für die Wiederbelebung eingesetzt werden. Die Defibrillation versorgt das Herz mit Elektroschocks, um die lebensrettende Herzmassage und den natürlichen Sinusrhythmus möglich zu machen.
Die Basiskarte ist eine Hintergrundkarte, die aus unterschiedlichen Datenquellen erstellt wurde: Amtliches topographisches Karteninformationssystem (ATKIS),Amtliches Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS), OpenData des BKG, OpenStreetMap Daten (OSM), bereitgestellt als Web Map Tile Service (WTMS)
Nutzungsbedingungen: Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ bzw. „dl-de/by-2-0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist „Land NRW - Hochsauerlandkreis“, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Haftungsbeschränkung: Für die Kompatibilität der zur Verfügung gestellten Daten oder Dienste mit den Sys-temen des Nutzers, die inhaltliche Richtigkeit, eine bestimmte Datenqualität oder die dauerhafte Bereitstellung wird keine Haftung übernommen. Davon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche auf Grund einer Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit. Ebenfalls ausgenommen ist die Haftung für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Eine über gesetzliche Schadensersatzansprüche hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen.
Die Stadt Bochum stellt Kindern und Jugendlichen eine große Anzahl von attraktiven Spielflächen und Freiräumen zur Verfügung. Diese Erlebnis- und Erfahrungsorte sorgen für lebenswerte Stadtteile und fördern generationenübergreifendes Miteinander in den Quartieren. Die Entwicklung inklusiver, intergenerativer und mobiler Spielflächen wird besonders in den Fokus genommen. Alle Spielplätze sind barrierefrei zu erreichen. Die Beteiligung junger Menschen bei und an Planungsprozessen - beispielsweise bei der Gestaltung von Themenspielplätzen, die in jedem der 6. Bochumer Stadtbezirke realisiert werden sollen – stellt ein zentrales kind- und jugendgerechtes Element dar. Neben den vorhandenen Kinderspielplätzen gibt es für Kinder und Jugendliche weitere Angebote, sich körperlich zu bewegen, z.B. Bolzplätze, Skateanlagen, Naturerlebnisflächen, Multifunktionsfelder, Jugendbereiche, Streetballanlagen und Trimm-Dich-Pfad. Im Rahmen der Spielleitplanung werden die Bestandsflächen auf einen qualitativ hochwertigeren und aktuellen Standard ausgebaut.