Die Topographische Karte im Maßstab 1:25.000 ist eine aus dem Grundmaßstab (TK10) abgeleitete Karte. Die verschiedenen Erscheinungsformen der Erdoberfläche werden in maßstabsgerechter Generalisierung dargestellt. Zudem zeigt sie, neben vielen Einzelheiten wie Kirchen, Krankenhäusern und Bahnhöfen, auch die unterschiedliche Art der Bebauung. Die historischen Ausgaben der TK25 stehen aus verschiedenen Jahren ab 1991 (Grundaktualität einzelner Blätter älter) zur Verfügung. Ab dem Jahr 2004 entstand die TK25 (ATKIS) durch Ableitung aus dem Basis-Landschaftsmodell (Basis-DLM). In unterschiedlichen Kartenlayouts und -darstellungen bilden die historischen Kartenblätter ein Stück Zeitgeschichte Brandenburgs ab. Sie sind in analoger Plot-Ausgabe (Papier) verfügbar und stehen kostenfrei als Download zur Verfügung. Bei Nutzung der Daten sind die Lizenzbedingungen zu beachten.
Die Topographische Karte im Maßstab 1:50.000 ist eine aus dem Kartenwerk TK25 abgeleitete Karte. Die verschiedenen Erscheinungsformen der Erdoberfläche werden in maßstabsgerechter Generalisierung dargestellt. Durch den kleineren Maßstab bildet sie Regionen detailliert und übersichtlich ab. Die historischen Ausgaben der TK50 stehen aus verschiedenen Jahren ab 1993 (Grundaktualität einzelner Blätter älter) zur Verfügung. Ab dem Jahr 2007 entstand die TK50 (ATKIS) durch Ableitung aus dem Digitalen Landschaftsmodell 50 (DLM50). In unterschiedlichen Kartenlayouts und -darstellungen bilden die historischen Kartenblätter ein Stück Zeitgeschichte Brandenburgs ab. Sie sind in analoger Plot-Ausgabe (Papier) verfügbar und stehen kostenfrei als Download zur Verfügung. Bei Nutzung der Daten sind die Lizenzbedingungen zu beachten.
Die Topographische Karte im Maßstab 1:100.000 ist eine aus dem Kartenwerk TK50 abgeleitete Karte. Die verschiedenen Erscheinungsformen der Erdoberfläche werden in maßstabsgerechter Generalisierung dargestellt. Durch den kleinen Maßstab werden ganze Regionen übersichtlich in einem Kartenblatt abgebildet. Die historischen Ausgaben der TK100 stehen aus verschiedenen Jahren ab 1993 (Grundaktualität einzelner Blätter älter) zur Verfügung. Ab dem Jahr 2010 entstand die TK100 (ATKIS) durch Ableitung aus dem Digitalen Landschaftsmodell 50 (DLM50). In unterschiedlichen Kartenlayouts und -darstellungen bilden die historischen Kartenblätter ein Stück Zeitgeschichte Brandenburgs ab. Sie sind in analoger Plot-Ausgabe (Papier) verfügbar und stehen kostenfrei als Download zur Verfügung. Bei Nutzung der Daten sind die Lizenzbedingungen zu beachten.
Dieser Web Map Service transportiert Rasterbilder der Digitalen Topographischen Karte 1:50 000 (DTK50) entsprechend dem AdV-Produktblatt (www.adv-online.de) in den Ausprägungen: DTK50 Farbkombination, DTK50 Farbkombination aufgehellt und DTK50 Graustufenkombination. Die DTK50 präsentiert ausgewählte Inhalte des DLM50 (Vegetation, Siedlung, Verkehr, Gewässer, Landbedeckung, Landnutzung und Geographische Bezeichnungen), sowie Gebäudedarstellungen und Reliefinformationen (in der Graustufenkombination nicht enthalten) entsprechend der Vorgaben und Ableitungsregeln des Signaturenkatalogs 1:50 000 (SK50) der AdV in generalisierter Form.
Der Dienst visualisiert die Amtliche Straßenkarte Baden-Württemberg 1:200 000 (ASK200). Darin werden ausgewählte Inhalte des DLM250, des DLM50 und Fachdaten der Straßenbauverwaltung Baden-Württemberg präsentiert. Der thematische Schwerpunkt liegt auf der Darstellung des Straßenverkehrs (klassifiziertes Straßennetz). Farblich hervorgehoben und beschriftet sind alle klassifizierten Straßen (Autobahnen, Bundes-, Landes- und Kreisstraßen). Gemeindestraßen, das Schienenverkehrsnetz (Eisenbahn) und der Luftverkehr (Landeplätze) ergänzen die Verkehrsinfrastruktur. Entlang der Autobahnen sind zusätzlich die verkehrsnahe Infrastruktur (Parkplätze, Tankstellen, Raststätten u.a.) und Fachangaben, wie Knotennummern der Anschlussstellen und die Betriebskilometrierung eingetragen. Topographische Inhalte (Wald, Gewässer und Siedlung) und die Verwaltungsgrenzen helfen bei der Orientierung.
Darstellungsdienst der Digitale Topographische Karte 1 : 25.000 (DTK25) für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Die Digitale Topographische Karte 1:25 000 (DTK25) ist eine aus dem Digitalen Basis-Landschaftsmodell und dem Digitalen Geländemodell erzeugte topographische Karte im Rasterformat. Die Signaturierung der Kartenobjekte folgt den Regeln des Signaturenkatalogs ATKIS®-SK10/25. Hierfür werden die Datenbestände der Länder am BKG zu einem blattschnittfreien bundesweiten Datensatz zusammengeführt. Es findet keine inhaltliche Veränderung statt, bestehende Unterschiede in der Kartengraphik zwischen den Bundesländern werden nicht beseitigt. Maßstab: 1:25000; Bodenauflösung: nullm; Scanauflösung (DPI): null
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Denkmäler sind Sachen, Mehrheiten von Sachen und Teile von Sachen, an deren Erhaltung und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht. Ein öffentliches Interesse besteht, wenn die Sachen bedeutend für die Erdgeschichte, für die Geschichte des Menschen, für die Kunst- und Kulturgeschichte, für Städte und Siedlungen oder für die Entwicklung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse sind und an deren Erhaltung und Nutzung wegen künstlerischer, wissenschaftlicher, volkskundlicher oder städtebaulicher Bedeutung ein Interesse der Allgemeinheit besteht. Gartendenkmäler sind Grün-, Garten- oder Parkanlagen, Friedhöfe oder sonstige Zeugnisse der Garten- und Landschaftsgestaltung, wenn sie die Voraussetzungen des Absatzes 1 erfüllen. Zu einem Gartendenkmal gehören seine historischen Ausstattungsstücke, soweit sie mit dem Gartendenkmal eine Einheit von Denkmalwert bilden.
Denkmäler sind Sachen, Mehrheiten von Sachen und Teile von Sachen, an deren Erhaltung und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht. Ein öffentliches Interesse besteht, wenn die Sachen bedeutend für die Erdgeschichte, für die Geschichte des Menschen, für die Kunst- und Kulturgeschichte, für Städte und Siedlungen oder für die Entwicklung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse sind und an deren Erhaltung und Nutzung wegen künstlerischer, wissenschaftlicher, volkskundlicher oder städtebaulicher Bedeutung ein Interesse der Allgemeinheit besteht. Bei den historisierten Denkmälern handelt es sich um Denkmäler deren Erhaltung nicht weiter gesichert werden konnte.
Die sogenannten „Stolpersteine“ gehen zurück auf ein Projekt des Künstlers Gunter Demnig. Sie sollen an Menschen erinnern, die während der Zeit des Nationalsozialismus verfolgt wurden. Dazu zählen Juden, politische und kirchliche Widerstandskämpfer, Sinti und Roma, Zeugen Jehovas, Homosexuelle, Menschen mit Behinderung oder auch Menschen, die damals als sog. „Asoziale“ oder „Berufsverbrecher“ stigmatisiert wurden. Die Stolpersteine werden seit 1992 in Deutschland (und darüber hinaus) als kleine Messingplatten nach einheitlichem Muster jeweils vor dem letzten frei gewählten Wohnort der Verfolgten verlegt. Inzwischen existieren mehr als 75.000 Stolpersteine. In Duisburg gibt es über 300 solche Steine. Laufend kommen neue Steine dazu; die Federführung für die Verlegung neuer Steine liegt beim Jugendring Duisburg (www.jugendring-duisburg.de). Auf der Grundlage zweier Publikationen des Evangelischen Kirchenkreises Duisburg (https://kirche-duisburg.de/inhalt/download/), der früher die Stolpersteinverlegung begleitet hat, entstand im Jahr 2019 durch Martin Dietzsch beim Duisburger Institut für Sprach- und Sozialforschung (DISS) eine umfassende Dokumentation der Duisburger Stolpersteine (http://www.diss-duisburg.de/online-bibliothek/bucher-im-volltext/broschuere-ueber-die-duisburger-stolpersteine/). Diese Dokumentation bildet die Grundlage für die vorliegende Kartierung im Historischen GeoPortal. Die Daten werden in unregelmäßigen Abständen fortlaufend vom Zentrum für Erinnerungskultur (https://www.duisburg.de/erinnerungskultur) ergänzt und aktualisiert. Weitere Infos und Literaturhinweise unter: https://geoportal2.duisburg.de/scripts/Masterportal/HistPortal/Stolperstein_Info.pdf
Denkmäler sind Sachen, Mehrheiten von Sachen und Teile von Sachen, an deren Erhaltung und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht. Ein öffentliches Interesse besteht, wenn die Sachen bedeutend für die Erdgeschichte, für die Geschichte des Menschen, für die Kunst- und Kulturgeschichte, für Städte und Siedlungen oder für die Entwicklung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse sind und an deren Erhaltung und Nutzung wegen künstlerischer, wissenschaftlicher, volkskundlicher oder städtebaulicher Bedeutung ein Interesse der Allgemeinheit besteht. Gartendenkmäler sind Grün-, Garten- oder Parkanlagen, Friedhöfe oder sonstige Zeugnisse der Garten- und Landschaftsgestaltung, wenn sie die Voraussetzungen des Absatzes 1 erfüllen. Zu einem Gartendenkmal gehören seine historischen Ausstattungsstücke, soweit sie mit dem Gartendenkmal eine Einheit von Denkmalwert bilden.