Außerhalb der Ballungsräume sind Hauptverkehrsstraßen (Autobahnen, Bundes– und Landesstraßen) mit einem Verkehrsaufkommen von über 3 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr zu kartieren. Zusätzlich sind in den Ballungsräumen sonstige lärmrelevanten Straßen wie kommunale Straßen oder Straßen mit geringerem Verkehrsaufkommen kartiert.
Die Deutsche Grundkarte 1:5000 (DGK5) war bis Februar 2016 das topographische Basiskartenwerk in Nordrhein-Westfalen. Sie wird durch die Amtliche Basiskarte 1:5000 (ABK) abgelöst.
Nutzungsbedingungen: Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Download des NRW-Datenbestands ALKIS NW Historische Grundrissdaten vereinfacht (gpkg) als Atom-Feed. Es werden die Zeitschnitte ab 2016 bereitgestellt. Die Daten weisen den Aktualitätsstand des 01.01. des jeweiligen Jahres auf.
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Kartiert sind nicht-bundeseigene Hauptschienenstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von über 30.000 Zügen pro Jahr. Zusätzlich sind in den Ballungsräumen Straßenbahnstrecken kartiert, wenn diese Strecken maßgeblich zur Lärmbelastung beitragen.
Die rund 65 Mio. FS-DE beschreiben deutschlandweit flächendeckend die georeferenzierten Umringpolygone aller Flurstücke und sind elementarer Baustein des amtlichen Liegenschaftskatasters der Bundesländer.
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