Die Digitale Topographische Karte 1:250 000 (DTK250) ist eine aus dem Digitalen Landschaftsmodell 1:250 000 (DLM250) abgeleitete, kartographisch bearbeitete Karte im Rasterformat. Die Rasterdaten sind in verschiedene Einzellayer (Layer 1-7 und 9) gegliedert. Durch die Kombination dieser Layer wird ein Summenlayer (Layer 0) gebildet, welcher dann das farbige, vollständige Kartenbild der DTK250 darstellt. Des Weiteren sind 3 Zusatzlayer (Layer 8, 10, 11) vorhanden, welche Informationen wie Schummerung, geographisches Netz und das UTM-Gitter beinhalten. Der Datensatz liegt als UTM-Abbildung in der Auflösung 320 Pixel/cm vor.
Dieser Dienst stellt die Lärmkarten der Stufe 1 für Hauptverkehrsstraßen über 6 Mio. Kfz. pro Jahr, Haupteisenbahnstrecken mit mehr als 60.000 Züge/Jahr, Großflughäfen mit mehr als 50.000 Flüge pro Jahr dar dazu werden in Ballungsräume mit mehr als 250.000 Einwohnern zusätzlich sonstige lärmrelevante Straßen, Schiene und Flughäfen sowie Industrie einschließlich den Häfen und andere Lärmquellen gemäß der Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates für Nordrein-Westfallen dargestellt. Lärmauswirkungen welche in den Karten dargestellt sind, werden nicht gemessen, sondern nach den Vorläufigen Berechnungsmethoden für den Umgebungslärm an Schienenwegen, an Straßen, an Flugplätzen und Industrie und Gewerbe berechnet. (VBUSch, VBUS, VBUF, VBUI). Die Berechnungen erfolgten in einem 10 Meter Raster und in 4 Meter Höhe. Der dargestellte Lärmindex LDEN (Tag-Abend-Nacht-Lärmindex) ist eine physikalische Größe für die Beschreibung des Umgebungslärms. Er wird aus dem Taglärmindex (12 Tag-Stunden, LDay), Abendlärmindex (4 Ruhe-Stunden, LEvening) und Nachtlärmindex (8 Nachtstunden, LNight) berechnet. Der Lärmindex LNight wird zusätzlich einzeln dargestellt.
Für jede Wahlart existiert eine eigene Gebietsgliederung. Aufgrund zu- oder abnehmender Einwohner- bzw. Zahl der Wahlberechtigten muss die Gebietsgliederung angepasst werden. Der Wahlausschuss der Stadt Voerde legt lediglich für die Kommunalwahlen die Wahlbezirkseinteilung fest. Diese Wahlbezirke werden für die anderen Wahlen als Stimmbezirke übernommen.
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Der Dienst beinhaltet alle verbindlichen Bauleitpläne (Bebauungspläne), den vorbereitenden Bauleitplan (Flächennutzungsplan) i. d. F. der 11. Änderung, sonstige Baurechtssatzungen und Begründungen nach dem BauGB der Stadt Drolshagen.
Nutzungsbedingungen: Die Voraussetzungen für alle städtebaulichen Vorhaben (Bauvorhaben etc.) sind in verschiedenen Gesetzen, Verordnungen und Satzungen geregelt. Die Gesetze und Vorschriften auf Bundesebene werden als öffentliches Baurecht bezeichnet.
Flächennutzung von 1969, 1978, 1995, 2001, 2009 Die Nutzungen wurden aus den historischen Luftbildern kartiert (detaillierter Nutzungsschlüssel: Brachen, Wohnen, Acker, Grünland, Wald etc.)
Dargestellt werden die Standorte der Apotheken im Kreis Gütersloh. Über die Suchfunktion können Apotheken über ihren Namen gefunden und Kontaktinformationen zur Apotheke abgerufen werden.
Die Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Die planungsrechtlichen Auskünfte können nur aus den Originalplänen von den zuständigen Sachbearbeitern des Fachgebietes 4.3 Bauleitplanung und Bauen erteilt werden.