Die Amtliche Präsentation 1 : 10 000 (AP10) präsentiert die Geobasisdaten Niedersachsen im Maßstab 1 : 10 000. Mit der Fortschreibung des AK5-Erlasses zum 01.01.2025 wird die AP10 auf einer komplett neuen Grundlage erzeugt. Die AP10 verwendet zukünftig die Präsentationsausgabe basemap.de P10 Raster (P10) der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV). Somit basiert die AP10 dann auf den amtlichen Geobasisdaten des ATKIS Basis-DLM, den Hausumringen und den Digitalen Geländemodellen (DGM) und wird sich auch in der Darstellung erheblich von der Vorgängergrafik unterscheiden. Die Daten sind maßstabsbezogen für ein druckoptimiertes Kartenbild aufbereitet und enthalten die für eine Kartenausgabe im Maßstab 1 : 10 000 relevanten Inhalte. Dies sind unter anderem • Straßen- und Wegestruktur mit Straßennamen • Nutzungsarten mit Flächenfarben und Symbolen • Gebäude und Bauwerke mit Symbolen • diverse topographische Objekte • Schriftzusätze für Siedlungen, Gewässer und Landschaft • politische Grenzen • Höhenlinien und Schummerung Die AP10 wird weiterhin als Farb- und Graustufen-Ausgabe erhältlich sein. Hinweis Die Präsentationsausgabe basemap.de P10 Raster (P10) als Grundlage der AP10 wird ständig weiterentwickelt. Es kann daher zu Veränderungen bei Inhalt und Darstellung kommen.
Es gelten die Lizenzbedingungen „Creative Commons Namensnennung – 4.0 International (CC BY 4.0)“ bzw. „cc-by/4.0” (http://creativecommons.org/licenses/by/4.0/) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist „LGLN“, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Beispiel für Quellenvermerk: LGLN (2024) Creative Commons Namensnennung – 4.0 International (CC BY 4.0)
Die landesweite Erstfassung der Daten für die Berechnung des Digitalen Geländemodells (DGM) / Digitalen Oberflächenmodells (DOM) erfolgte in den Jahren 2000 bis 2005 über Laserscanbefliegung. Die Fortführung der Daten des DGM erfolgt seither partiell auf Datengrundlagen unterschiedlicher Erfassungmethoden. Dieser Dienst setzt sich aus fünf Ebenen zusammen. Die Ebene "ATKIS DGM Laserflüge ALS 1 (2000-2005)" zeigt die Laserfluggebiete der Erstfassung. Get FeatureInfo gibt Auskunft über Flugdatum, Punktdichte, Scanner, Scanwinkel und Flughöhe. Die Ebene "ATKIS DGM Fortführung aus Laserscanning-Daten (2009-2015)" zeigt die Fortführungsgebiete, die über Laserflüge erfasst wurden, die Ebene "ATKIS DGM Fortführung über sonstige Methoden (2011-2015)" Fortführungsgebiete, die mittels Terrestrisches Laserscanning, Bildflügen oder UAV durchgeführt wurden. Get FeatureInfo gibt jeweils Auskunft über Name des Erfassungsgebietes, -,datum, -methode, Losnummer sowie Fortführungsdatum des DGMs. Die Ebene "ATKIS DGM Bearbeitungsübersicht ALS 2 (2016-2021)" zeigt die Darstellung der verfügbaren DGM km² Kacheln aus der Laserscanbefliegung (Punktdichte 8 Punkte\m²) von 2016-2021 mit Flugdatum und die Ebene "ATKIS DGM Laserflüge ALS 2 (2016-2021)" zeigt die Darstellung der Losabgrenzungen der Laserbefliegung für die flächenhafte Aktualisierung von DGM und DOM aus durchgeführten Laserscanbefliegungen (Punktdichte 8 Punkte\m²) von 2016 bis 2021. Get FeatureInfo gibt jeweils Auskunft über Los, Flugdatum, Punktdichte, Scanner, Scanwinkel und Flughöhe. Es wird darauf hingewiesen, dass keine Rechtsverbindlichkeit für die gelieferten Daten besteht.
Digitale Orthophotos (DOP) sind Mosaike aus digital entzerrten Luftbildern und bilden alle zum Aufnahmezeitpunkt luftsichtbaren Objekte und Sachverhalte parallelperspektivisch ab. Zur Entzerrung wird das Digitale Geländemodell (DGM) verwendet. Die Luftbilder, als Grundlage der DOP100g (1953), wurden im Sommer 1953 in der damaligen sowjetischen Besatzungszone zum Zwecke der Aktualisierung der topographischen Kartenwerke sowie zur Evaluierung von Reparationsleistungen beflogen. Die Daten der Luftbilder wurden nachträglich radiometrisch bearbeitet, so dass die Orthophotos ebenmäßiger aussehen. Dadurch kann es allerdings auch zu Unterschieden an den Übergängen der zusammengesetzten Bilder kommen. Der Befliegungsmaßstab ist 1: 22 000, der Ausgabemaßstab beträgt 1: 10 000. Die Bodenauflösung bzw. Pixelgröße beträgt 1.0 m x 1.0 m. Die Auslieferung der Graustufen-Bilder erfolgt standardmäßig im Bezugssystem ETRS89 (GRS80, UTM-Abbildung), eine Transformation in andere Bezugssysteme ist auf Anfrage möglich. Die Daten werden über automatisierte Verfahren oder durch Selbstentnahme kostenfrei bereitgestellt. Bei Nutzung der Daten sind die Lizenzbedingungen zu beachten.
Die Nummerierungsbezirkshöhen enthalten Angaben der mittleren Geländehöhe je Nummerierungsbezirk (NBH) In Mecklenburg-Vorpommern beziehen sich die im Liegenschaftskataster nachgewiesenen Flächen auf die Geländehöhe. Daher ist u.a. die Reduktion aufgrund der Höhendifferenz zwischen Bezugsellipsoid und Geländehöhe bei der Auswertung der Vermessungsdaten zu berücksichtigen. Mithilfe der Datei der NBH kann die Reduktion mit individuell abgeleiteten Werten für die Höhe erfolgen. Die darin angegebenen Höhen sind die Summe der für den jeweiligen Nummerierungsbezirk gültigen Quasigeoidundulation (bezogen auf das jeweilige Bezugsellipsoid) und dem arithmetischen Mittel der Gebrauchshöhe NHN des 25 m-Gitters eines adäquaten Quadratkilometers des Digitalen Geländemodells ATKIS-DGM25. Die Höhen weisen eine Genauigkeit von besser 2 m auf. (Der Höhenunterschied zwischen HN76 und den amtlichen NHN-Höhen im System DHHN (ca. 15 cm) ist in diesem Zusammenhang zu vernachlässigen.) Grundsätzlich ist vor einer Berechnung zu prüfen, welchen Zustand die zu bearbeitenden Daten haben (welche Reduktionen wurden bereits z. B. im Messinstrument vorgenommen?). Erst dann sollte abgewogen werden, ob der Einsatz der NBH- Datei sinnvoll ist. Die NBH werden vom Amt für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen im Lagebezugssystem ETRS89/UTM bereitgestellt.
Die landesweite Erstfassung der Daten für die Berechnung des Digitalen Geländemodells (DGM) / Digitalen Oberflächenmodells (DOM) erfolgte in den Jahren 2000 bis 2005 über Laserscanbefliegung. Die Fortführung der Daten des DGM erfolgt seither partiell auf Datengrundlagen unterschiedlicher Erfassungmethoden. Dieser Dienst setzt sich aus fünf Ebenen zusammen. Die Ebene "ATKIS DGM Laserflüge ALS 1 (2000-2005)" zeigt die Laserfluggebiete der Erstfassung. Get FeatureInfo gibt Auskunft über Flugdatum, Punktdichte, Scanner, Scanwinkel und Flughöhe. Die Ebene "ATKIS DGM Fortführung aus Laserscanning-Daten (2009-2015)" zeigt die Fortführungsgebiete, die über Laserflüge erfasst wurden, die Ebene "ATKIS DGM Fortführung über sonstige Methoden (2011-2015)" Fortführungsgebiete, die mittels Terrestrisches Laserscanning, Bildflügen oder UAV durchgeführt wurden. Get FeatureInfo gibt jeweils Auskunft über Name des Erfassungsgebietes, -,datum, -methode, Losnummer sowie Fortführungsdatum des DGMs. Die Ebene "ATKIS DGM Bearbeitungsübersicht ALS 2 (2016-2021)" zeigt die Darstellung der verfügbaren DGM km² Kacheln aus der Laserscanbefliegung (Punktdichte 8 Punkte\m²) von 2016-2021 mit Flugdatum und die Ebene "ATKIS DGM Laserflüge ALS 2 (2016-2021)" zeigt die Darstellung der Losabgrenzungen der Laserbefliegung für die flächenhafte Aktualisierung von DGM und DOM aus durchgeführten Laserscanbefliegungen (Punktdichte 8 Punkte\m²) von 2016 bis 2021. Get FeatureInfo gibt jeweils Auskunft über Los, Flugdatum, Punktdichte, Scanner, Scanwinkel und Flughöhe. Es wird darauf hingewiesen, dass keine Rechtsverbindlichkeit für die gelieferten Daten besteht.
Die Datenserie "Höhenlinien Wuppertal 2020" umfasst 6 Höhenlinien-Datensätze im Deutschen Haupthöhennetz 2016 (DHHN2016) mit unterschiedlichen Äquidistanzen (1 m, 5 m, 10 m, 20 m, 50 m und 100 m), jeweils in 2 Ausprägungen mit und ohne Freistellung an den Gebäuden des Liegenschaftskatasters. Jeder dieser 12 Datensätze wird in 5 verschiedenen Ausprägungen bezüglich Datenformat und Koordinatensystem vorgehalten. Alle Datensätze basieren auf dem von Geobasis NRW bereitgestellten Digitalen Geländemodell DGM1 mit dem überwiegenden Datenstand 2020 (Stand 2019 in einigen nördlichen und nordöstlichen Randbereichen des Wuppertaler Stadtgebietes). Das DGM1 ist ein durch flugzeuggestütztes Laserscanning (Lidar) erzeugtes regelmäßiges Punktgitter mit einer Maschenweite von 1 m und einer Höhengenauigkeit eines Einzelpunktes von +/- 2 dm. Alle Höhenlinien wurden mit ArcGIS und der Erweiterung ArcGIS Spatial Analyst durch Interpolation im DGM1 ohne Berücksichtigung von zusätzlichen Geländebruchkanten erzeugt. Über das Standardverhalten des im Spatial Analyst verfügbaren Werkzeugs "Oberfläche - Konturlinie" hinaus erfolgte keine explizite weitere Glättung des Krümmungsverlaufes der Höhenlinien. Die Datensätze aus dieser Serie werden nicht fortgeführt. Nach einer Aktualisierung des DGM1 werden die Höhenlinien Wuppertal unter anderen Produktbezeichnungen neu abgeleitet. Alle Datensätze der Serie sind unter einer Open-Data-Lizenz (CC BY 4.0) verfügbar.
Nutzungsbedingungen: Die Datensätze aus dieser Serie können gemäß der „Creative Commons Namensnennung (CC BY 4.0)“ (http://creativecommons.org/licenses/by/4.0/) genutzt werden.
Außenabgrenzungen der Wasserschutzgebiete (WSG).Ein Trinkwasserschutzgebiet (WSG) ist ein gemäß § 51 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i. V. m. § 91 Niedersächsisches Wassergesetz (NWG) durch Verordnung festgesetztes Einzugsgebiet von Trinkwasserentnahmestellen der öffentlichen Wasserversorgung, um das Gewässer gegen nachteilige Einwirkungen zu schützen.Das Trinkwasserschutzgebiet ist in Zonen mit unterschiedlichen Schutzbestimmungen unterteilt: Schutzzone I – Fassungsbereich, Schutzzone II – Engere Schutzzone, Schutzzone III – Weitere Schutzzone (teilweise unterteilt in III A und III B). Die Schutzbestimmungen sind nach Schutzzonen gegliedert der jeweiligen Schutzgebietsverordnung zu entnehmen (siehe Link in Attributtabelle unter „RQ_LINK“).Es sind sowohl „festgesetzte WSG“ als auch „WSG im Verfahren“ mit Verordnungsentwürfen sowie „vorgesehene WSG“ mit vorläufigen Anordnungen nach § 52 Abs. 2 WHG dargestellt. Für weitergehende Informationen siehe: https://www.nlwkn.niedersachsen.de/startseite/wasserwirtschaft/grundwasser/wasserversorgung/wasserschutzgebiete/wasserschutzgebiete-44035.html.Diese Daten sind auch im INSPIRE Datenmodell „Annex 3: Bewirtschaftungsgebiete/Schutzgebiete/geregelte Gebiete und Berichterstattungseinheiten“ erhältlich. Die Bereitstellung erfolgt über die Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) per Darstellungs- und Downloaddienst, deren URLs in den Transferoptionen angegeben sind.
Ein Trinkwasserschutzgebiet (WSG) ist ein gemäß § 51 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i. V. m. § 91 Niedersächsisches Wassergesetz (NWG) durch Verordnung festgesetztes Einzugsgebiet von Trinkwasserentnahmestellen der öffentlichen Wasserversorgung, um das Gewässer gegen nachteilige Einwirkungen zu schützen.Das Trinkwasserschutzgebiet ist in Zonen mit unterschiedlichen Schutzbestimmungen unterteilt: Schutzzone I – Fassungsbereich, Schutzzone II – Engere Schutzzone, Schutzzone III – Weitere Schutzzone (teilweise unterteilt in III A und III B). Die Schutzbestimmungen sind nach Schutzzonen gegliedert der jeweiligen Schutzgebietsverordnung zu entnehmen (siehe Link in Attributtabelle unter „RQ_LINK“).Es sind sowohl „festgesetzte WSG“ als auch „WSG im Verfahren“ mit Verordnungsentwürfen sowie „vorgesehene WSG“ mit vorläufigen Anordnungen nach § 52 Abs. 2 WHG dargestellt. Für weitergehende Informationen siehe: https://www.nlwkn.niedersachsen.de/startseite/wasserwirtschaft/grundwasser/wasserversorgung/wasserschutzgebiete/wasserschutzgebiete-44035.html.Diese Daten sind auch im INSPIRE Datenmodell „Annex 3: Bewirtschaftungsgebiete/Schutzgebiete/geregelte Gebiete und Berichterstattungseinheiten“ erhältlich. Die Bereitstellung erfolgt über die Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) per Darstellungs- und Downloaddienst, deren URLs in den Transferoptionen angegeben sind.
Die Benutzung eines Gewässers bedarf gemäß § 8 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) der Erlaubnis oder der Bewilligung. Ein Trinkwassergewinnungsgebiet (TGG) ist ein im Rahmen eines hierfür erforderlichen Wasserrechtsverfahrens hydrogeologisch ermitteltes Einzugsgebiet (Gutachten) von Entnahmestellen für die Trinkwassergewinnung der öffentlichen Wasserversorgung, um Gewässer gegen nachteilige Einwirkungen zu schützen. Dabei kann das TGG in unterschiedliche Zonen unterteilt sein. Für Trinkwassergewinnungsgebiete kann ein Wasserschutzgebiet (WSG) gemäß § 51 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i.V.m. § 91 Niedersächsisches Wassergesetz (NWG) per Verordnung festgesetzt werden. Es sind TGG auf Grundlage „erteilte und beantragte Erlaubnisse und Bewilligungen für den Zweck Trinkwasser (Wasserrechte)“ sowie „sonstige hydrogeologische Abgrenzungen“ im Zusammenhang mit Trinkwasser dargestellt.Diese Daten sind auch im INSPIRE Datenmodell „Annex 3: Bewirtschaftungsgebiete/Schutzgebiete/geregelte Gebiete und Berichterstattungseinheiten“ erhältlich. Die Bereitstellung erfolgt über die Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) per Darstellungs- und Downloaddienst, deren URLs in den Transferoptionen angegeben sind.
Außenabgrenzungen der Trinkwassergewinnungsgebiete (TGG).Die Benutzung eines Gewässers bedarf gemäß § 8 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) der Erlaubnis oder der Bewilligung. Ein Trinkwassergewinnungsgebiet (TGG) ist ein im Rahmen eines hierfür erforderlichen Wasserrechtsverfahrens hydrogeologisch ermitteltes Einzugsgebiet (Gutachten) von Entnahmestellen für die Trinkwassergewinnung der öffentlichen Wasserversorgung, um Gewässer gegen nachteilige Einwirkungen zu schützen. Dabei kann das TGG in unterschiedliche Zonen unterteilt sein. Für Trinkwassergewinnungsgebiete kann ein Wasserschutzgebiet (WSG) gemäß § 51 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i.V.m. § 91 Niedersächsisches Wassergesetz (NWG) per Verordnung festgesetzt werden. Es sind TGG auf Grundlage „erteilte und beantragte Erlaubnisse und Bewilligungen für den Zweck Trinkwasser (Wasserrechte)“ sowie „sonstige hydrogeologische Abgrenzungen“ im Zusammenhang mit Trinkwasser dargestellt.Diese Daten sind auch im INSPIRE Datenmodell „Annex 3: Bewirtschaftungsgebiete/Schutzgebiete/geregelte Gebiete und Berichterstattungseinheiten“ erhältlich. Die Bereitstellung erfolgt über die Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) per Darstellungs- und Downloaddienst, deren URLs in den Transferoptionen angegeben sind.