Dieser Datensatz dient der projektbezogenen Beschriftung von Objekten/Themen, die Bürgern und Verwaltung spontan für einen kurzen Zeitraum zur Verfügung gestellt werden. Der Datensatz ist bewusst allgemein gehalten, da die darzustellenden Objekte von unterschiedlicher Art sein können. Sollten keine Objekte vorhanden sein, kann dies darauf hindeuten, dass derzeit keine relevanten Themen oder Projekte anstehen. Aktualisierung erfolgt im Bedarfsfall.
Die Bezirkskarten Krefeld zeigen auf Grundlage der Stadtübersichtskarte Krefeld verschiedene Gebietsgliederungen: - Stadtbezirke (aktuell und bis Oktober 2025), - Statistik (Stadtteile und statistische Bezirke, aktuell und bis Oktober 2025), - Kommunalwahl (2025 und 2022), - Sozialräume (aktuell und bis Oktober 2025), - Liegenschaftskataster (Gemarkungen und Fluren) - Postleitzahlen - Schiedsamt
Ein Denkmalbereich ist ein abgegrenztes Gebiet, in dem mehrere Denkmäler oder historische Objekte zusammen eine besondere Bedeutung haben. Dabei spielt die Gesamtwirkung oder der historische Zusammenhang eine Rolle, z. B. in historischen Ortskernen, Industriegeländen oder Parkanlagen. Hier dargestellten Denkmalbereiche sind noch nicht in der Denkmalliste NRW eingetragen. Ihre Aufnahme in die Liste wird vorbereitet. Eine abschließende und vollständige Auskunft über Denkmäler kann nur durch die zuständige Untere Denkmalbehörde der Kommune gegeben werden.
Der Datensatz zeigt die historischen Umringe der Amtskarten im Gebiet des heutigen Kreis Viersen. Die Digitalisierung ist noch nicht abgeschlossen, es werden laufend Umringe ergänzt.
Ein bewegliches Denkmal ist ein kulturell oder historisch bedeutender Gegenstand, der nicht fest mit dem Boden verbunden ist. Dazu gehören zum Beispiel Kunstwerke, Möbel, Musikinstrumente, Fahrzeuge oder Maschinen, die wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen oder wissenschaftlichen Bedeutung unter Denkmalschutz stehen. Hier dargestellte beweglichen Denkmäler sind noch nicht in der Denkmalliste NRW eingetragen. Ihre Aufnahme in die Liste wird vorbereitet. Eine abschließende und vollständige Auskunft über Denkmäler kann nur durch die zuständige Untere Denkmalbehörde der Kommune gegeben werden.
Ein bewegliches Denkmal ist ein kulturell oder historisch bedeutender Gegenstand, der nicht fest mit dem Boden verbunden ist. Dazu gehören zum Beispiel Kunstwerke, Möbel, Musikinstrumente, Fahrzeuge oder Maschinen, die wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen oder wissenschaftlichen Bedeutung unter Denkmalschutz stehen. Hier dargestellten beweglichen Denkmäler sind in der Denkmalliste NRW eingetragen Eine abschließende und vollständige Auskunft über Denkmäler kann nur durch die zuständige Untere Denkmalbehörde der Kommune gegeben werden.
Die historischen Bodenrichtwertkarten des Kreis Viersen der Jahre 2000 - 2010. Der Bodenrichtwert ist ein aus Kaufpreisen ermittelter durchschnittlicher Lagewert für den Boden innerhalb eines Gebiets, das nach seinem Entwicklungszustand sowie nach Art und Maß der baulichen Nutzung weitgehend übereinstimmende Verhältnisse aufweist. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit definiertem Grundstückszustand (Bodenrichtwertgrundstück). Abweichungen des einzelnen Grundstücks hinsichtlich der wertbestimmenden Eigenschaften wie Art und Maß der baulichen Nutzung, Grundstücksgröße, Erschließungszustand, Lagebesonderheiten, Bodenbeschaffenheit und Zuschnitt bewirken Abweichungen seines Verkehrswertes vom Bodenrichtwert. Weitere Jahrgänge sind unter folgendem Link zu erreichen: https://www.gars.nrw/viersen/produkte-viersen/bodenrichtwert-viersen Dort befinden sich auch die Legenden ab dem Jahr 2001 (Reiter "ab 2000 nach Gemeinden").
Ein Denkmalbereich ist ein abgegrenztes Gebiet, in dem mehrere Denkmäler oder historische Objekte zusammen eine besondere Bedeutung haben. Dabei spielt die Gesamtwirkung oder der historische Zusammenhang eine Rolle, z. B. in historischen Ortskernen, Industriegeländen oder Parkanlagen. Hier dargestellten Denkmalbereiche sind in der Denkmalliste NRW eingetragen Eine abschließende und vollständige Auskunft über Denkmäler kann nur durch die zuständige Untere Denkmalbehörde der Kommune gegeben werden.
Im Falle eines Notfalls, wie etwa eines langanhaltenden und flächendeckenden Stromausfalls, in Folge dessen es zu einem Telekommunikationsausfall kommt, gibt es in den Kommunen Anlaufstellen für alle hilfesuchenden Bürgerinnen und Bürger. Notfall-Infopunkte dienen als Informationsquelle. Außerdem werden Leuchttürme eingerichtet, welche mit Notstrom versorgt werden und als Verbindungsstellen zwischen den Hilfesuchenden und den Leitstellen fungieren. Die Daten der Leuchttürme in Krefeld werden im Bedarfsfall veröffentlicht.
Bereiche in denen Umlegungsverfahren durchgeführt werden. Die Umlegung ist ein gesetzlich (nach dem BauGB) geregeltes Bodenordnungsverfahren. Es sollen so Grundstücke geschaffen werden die für eine bauliche Nutzung geeignet sind. Weiter Informationen auf www.duisburg.de/micro/stadtentwicklung/umlegungsausschuss/index.php