Ein Gartendenkmal ist ein Garten oder Park, der historisch, künstlerisch oder kulturell bedeutsam ist, z. B. Barockgärten, Landschaftsparks, Brunnen, Statuen oder Pavillons. Hier dargestellten Gartendenkmäler sind noch nicht in der Denkmalliste NRW eingetragen. Ihre Aufnahme in die Liste wird vorbereitet. Eine abschließende und vollständige Auskunft über Denkmäler kann nur durch die zuständige Untere Denkmalbehörde der Kommune gegeben werden.
Ein bewegliches Denkmal ist ein kulturell oder historisch bedeutender Gegenstand, der nicht fest mit dem Boden verbunden ist. Dazu gehören zum Beispiel Kunstwerke, Möbel, Musikinstrumente, Fahrzeuge oder Maschinen, die wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen oder wissenschaftlichen Bedeutung unter Denkmalschutz stehen. Hier dargestellten beweglichen Denkmäler sind in der Denkmalliste NRW eingetragen Eine abschließende und vollständige Auskunft über Denkmäler kann nur durch die zuständige Untere Denkmalbehörde der Kommune gegeben werden.
Ein bewegliches Denkmal ist ein kulturell oder historisch bedeutender Gegenstand, der nicht fest mit dem Boden verbunden ist. Dazu gehören zum Beispiel Kunstwerke, Möbel, Musikinstrumente, Fahrzeuge oder Maschinen, die wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen oder wissenschaftlichen Bedeutung unter Denkmalschutz stehen. Hier dargestellte beweglichen Denkmäler sind noch nicht in der Denkmalliste NRW eingetragen. Ihre Aufnahme in die Liste wird vorbereitet. Eine abschließende und vollständige Auskunft über Denkmäler kann nur durch die zuständige Untere Denkmalbehörde der Kommune gegeben werden.
Ein Denkmalbereich ist ein abgegrenztes Gebiet, in dem mehrere Denkmäler oder historische Objekte zusammen eine besondere Bedeutung haben. Dabei spielt die Gesamtwirkung oder der historische Zusammenhang eine Rolle, z. B. in historischen Ortskernen, Industriegeländen oder Parkanlagen. Hier dargestellten Denkmalbereiche sind noch nicht in der Denkmalliste NRW eingetragen. Ihre Aufnahme in die Liste wird vorbereitet. Eine abschließende und vollständige Auskunft über Denkmäler kann nur durch die zuständige Untere Denkmalbehörde der Kommune gegeben werden.
Über 1000 Denkmäler prägen in den Städten, Gemeinden und Ortsteilen im Kreisgebiet sowohl die Landschaft als auch das Stadtbild. Der "Digitale Denkmal-Zwilling" hebt Denkmäler im Kreis Herford hervor und präsentiert diese in einer 3D-Anwendung. Grundlage hierfür sind die Umringe der Baudenkmäler aus den digitalen Denkmallisten der kreisangehörigen Kommunen. Diese werden in Verbindung mit dem kreisweiten 3D-Modell gesetzt. Zusätzlich sind 360° Innenraumansichten ausgewählter Gebäude eingebettet.
Ein Denkmalbereich ist ein abgegrenztes Gebiet, in dem mehrere Denkmäler oder historische Objekte zusammen eine besondere Bedeutung haben. Dabei spielt die Gesamtwirkung oder der historische Zusammenhang eine Rolle, z. B. in historischen Ortskernen, Industriegeländen oder Parkanlagen. Hier dargestellten Denkmalbereiche sind in der Denkmalliste NRW eingetragen Eine abschließende und vollständige Auskunft über Denkmäler kann nur durch die zuständige Untere Denkmalbehörde der Kommune gegeben werden.
Die digitale Denkmalliste stellt die Lage von Bau- und Bodendenkmälern sowie beweglichen Denkmälern innerhalb der Stadt- und Gemeindegebiete im Kreis Herford dar. Es werden nur freigegebene Denkmäler als Punkte (Standorte) und Flächen (denkmalgeschützte Bereiche) dargestellt. Die Karte befindet sich im Aufbau und wird weiter vervollständigt.
Dargestellt werden Baudenkmäler (A), Bodendenkmal (B), bewegliches Denkmal (C), Denkmalbereich (D), Gartendenkmal (E) und archäologische Fundstellen/Grabungsgebiete (S). Die Objekte sind entweder bereits in der Denkmalliste eingetragen oder befinden sich in Vorbereitung zur Eintragung. Zusätzlich werden auch historisierte Denkmäler angezeigt. Denkmäler sind wertvolle Zeugnisse vergangener Zeiten. Sie stehen aufgrund ihrer geschichtlichen, künstlerischen, wissenschaftlichen oder städtebaulichen Bedeutung unter Schutz und gelten daher als besonders erhaltenswert. Alle Objekte liegen als Flächenobjekte vor. Eine verbindliche und vollständige Auskunft über Denkmäler erhalten Sie ausschließlich bei der zuständigen Unteren Denkmalbehörde Ihrer Kommune. Hinweis: Die Bodendenkmäler sowie die archäologischen Fundstellen und Grabungsgebiete dienen ausschließlich internen Zwecken und sind nicht für die öffentliche Nutzung bestimmt.
Die Datenserie „Schutzgebiete Aachen“ fasst die für die Stadt Aachen Inspire-relevanten Datensätze aus dem Anhang I der Inspire Richtlinie zusammen. Die Einzelnen Datensätze sind die folgenden: 1) „Baudenkmäler Aachen“, 2) „Bodendenkmäler Aachen“ und 3) „Rechtsverbindliche Denkmalbereichssatzungen Aachen“. Dabei umfasst 1) die etwa 4000 Baudenkmäler welche in der Denkmalliste Teil A festgehalten werden, 2) die 45 Bodendenkmäler aus der Denkmalliste Teil B und 3) die drei Denkmalbereiche auf dem Gebiet der Stadt Aachen, welche wiederum zur Denkmalliste Teil D gehören. Alle zugehörigen Datensätze werden unter einer Open-Data-Lizenz (CC BY-ND 4.0) veröffentlicht. Im Land NRW besteht für die fünf Datensätze eine gesetzliche Publikationspflicht nach den Vorgaben der INSPIRE-Richtlinie bzw. des Geodatenzugangsgesetzes NRW. Die Daten fallen unter das Thema "Schutzgebiete" aus Anhang I der INSPIRE-Richtlinie.