Die dargestellten Flächen zeigen Wohnbaupotenziale im Innenbereich des Kölner Stadtgebiet und gliedern sich in die drei Potenzialtypen Baulücken, Aufstockungs- und Umstrukturierungspotenziale. Die aufgeführten Baupotenziale wurden automatisiert über einen verwaltungsintern entwickelten Algorithmus identifiziert. Dazu wurden verschiedene Kennwerte mit der Umgebungsbebauung verglichen und signifikante Abweichungen identifiziert. Die dargestellten Baupotenziale sind als fachliche Ersteinschätzung bzgl. der Bebaubarkeit für den Wohnungsbau zu verstehen, ohne Rechtsanspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit. Eine verbindliche Aussage zur Bebaubarkeit des jeweiligen Grundstücks kann ausschließlich über eine Bauvoranfrage oder einen Bauantrag geklärt werden. Die Veröffentlichung der ermittelten Baupotenziale findet seine rechtliche Grundlage in § 200 (3) des Baugesetzbuches. Aus datenschutzrechtlichen Gründen enthält das Baulückenkataster keine Informationen über die jeweiligen Eigentümer*innen. Zum Veröffentlichungsstand Januar 2026 werden nur Baupotenziale im Teilgebiet der Inneren Stadt gezeigt. Der Datensatz wird im Jahr 2026 sukzessive um die fehlenden Teilgebiete der Innenstadt und Äußeren Stadt ergänzt.
Dieser Datensatz enthält die Standorte der Einzelbäume in der Stadt Emmerich. Die Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein unterhalten ein EDV-gestütztes Baumkataster in dem rund 8.500 Straßenbäumen (ohne Wald- und Naturschutzgebiete) mit genauem Standort, Baumart, Schädigungsgrad oder Alter erfasst sind. Damit wird sichergestellt, dass die notwendige Kontrolle der Bäume aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht, gewährleistet ist. Alle Bäume werden abhängig von Alter und Schädigungsgrad im Abstand von ein bis zwei Jahren kontrolliert. Das Baumkataster ist somit ein wichtiges Hilfsmittel für die Pflegemaßnahmen an den städtischen Bäumen. Alle verzeichneten Bäume sind auch mit Baumart, Botanischem Namen, Pflanzjahr oder Kronendurchmesser aufgeführt.
Dargestellt sind die Standorte der Bäume im öffentlichen Raum, insbesondere die an Straßen gelegenen, jedoch nicht die in Wäldern und Parks gelegenen. Als Sachdaten sind die Baumart, die Höhe, der Stammumfang in 1 m Höhe, die Vitalität, der Schutzstatus und die Kontrollintervalle angegeben.
Die Datei enthält die Standorte der Brücken sowie der Rohrdurchlässe, Stützmauern, Treppen und Lärmschutzeinrichtungen mit Angaben zur Bauwerksart, zur Trägerschaft der Unterhaltung, technische Daten, etc.
Umringpolygon der Denkmalbereiche der Stadt Aachen; Die Stadt Aachen verfügt über die beiden Denkmalbereiche "Innenstadt" und "In den Heimgärten". Im Geltungsbereich der neuen Satzung (Satzung für die Erhaltung des Denkmalbereiches "INNENSTADT") sind Änderungen und Eingriffe an Dächern und Fassaden zu öffentlichen Flächen und Straßen (wie zum Beispiel die Vergrößerung von Dachaufbauten oder die Installation von Mobilfunkanlagen), Grundstückseinfriedungen, Parzellenaufteilungen und Straßenführung sowie die Nutzung und Gestaltung von öffentlichen Bereichen von denkmalpflegerischer Bedeutung und damit erlaubnispflichtig. Auch bei Veränderungen, die keine bauordnungsrechtliche Genehmigung brauchen, muss die Untere Denkmalbehörde (Abteilung Denkmalpflege) eingebunden werden! Innerhalb eines Baugenehmigungsverfahrens wird die Behörde um Stellungnahme gebeten. Diese gilt dann ebenfalls als denkmalrechtliche Erlaubnis. Die Stadt Aachen hat sich entschlossen, die Einmaligkeit der Siedlung "in den Heimgärten" zu schützen. Trotzdem soll es für die Bewohner die Möglichkeit geben, die Hauseinheiten an ihre Wohnbedürfnisse anpassen zu können. Es wurden daher Regeln aufgestellt, die das Maß an Veränderungen bestimmen und gleichzeitig den Siedlungscharakter bewahren sollen.