Das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen (LANUK NRW) betreibt im Fachinformationssystem Energieatlas NRW das Solarkataster NRW (www.solarkataster.nrw.de). Der vorliegende Datensatz enthält die Infrastrukturbereiche, die für die Freiflächenphotovoltaik nach §35 Abs. 1 Satz 8 b) BauGB privilegiert sind. Dazu wurden die 200 m Randstreifen an Autobahnen sowie an zweigleisigen Schienenwegen des übergeordneten Netzes mit den "Suchflächen für Freiflächen-PV" (https://open.nrw/dataset/505ab5dd-2c05-4f8f-a324-22e7f23e4191 ) verschnitten. Die Autobahn-Randstreifen wurden anhand der landesweit vorliegenden ATKIS-Daten abgeleitet. Für die 200 m Randstreifen an Schienenwegen des übergeordneten Netzes im Sinne des § 2b des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) mit mindestens zwei Hauptgleisen wurde als Datengrundlage das Schienennetz der Deutschen Bahn genutzt und hieraus alle Strecken selektiert, die das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) als übergeordnet und zweigleisig angibt (https://www.eba.bund.de/DE/Themen/Infrastruktur/Uebergeordnetes_Netz/uebergeordnetes_netz_node.html ). Einige Streckenteile des Schienennetzdatensatzes der Deutschen Bahn sind nur als „teilweise“ übergeordnet eingestuft, da diese Flächen anhand der vorliegenden Daten nicht exakt verortet werden können.Grundsätzlich sind die Flächen immer noch einmal durch die Städte und Gemeinden zu überprüfen und abschließend hinsichtlich ihrer Privilegierung zu beurteilen. Beispielsweise wird in der vorliegenden Karte nicht nach Außenbereich und Innenbereich unterschieden. Anzumerken ist auch, dass die Liste des übergeordneten Netzes aktuell den Stand 31.10.2019 hat und derzeit durch das Eisenbahn-Bundesamt aktualisiert wird.
Die Gutachterausschüsse erfassen in ihren Kaufpreissammlungen die für die Wertermittlung erforderlichen Daten. Diese Sammlungen werden bestückt mit Daten aus allen Urkunden zur Übertragung von Eigentum an Grundstücken oder zur Bestellung von Erbbaurechten, die von beurkundenden Stellen in Abschrift übersandt werden, sowie Daten aufgrund ergänzender Erhebungen der Gutachterausschüsse bei Sachverständigen und Personen, die Grundstücksangaben machen können. Mithilfe dieser Datengrundlage und des daraus resultierenden Berichtswesens der Gutachterausschüsse (zu den Grundstücksmarktteilen Baulandpreise, durchschnittliche Angaben für unbebaute Grundstücke, Einfamilienhäuser und Wohnungs-/Teileigentum, Liegenschaftszinssätze sowie Umsatzzahlen und Preisentwicklungen) ergeben sich die vorliegenden Grundstücksmarktdaten. Diese dienen der Erstellung des Grundstücksmarktbericht Nordrhein-Westfalen und der Ableitung der darin veröffentlichten generalisierten Angaben zum Grundstücksmarkt in Nordrhein-Westfalen. Neben der Bereitstellung der aktuellen Daten werden auch die Angaben der vorangegangenen Jahre ab dem Jahr 2020 angeboten.
Diese Daten stehen unter der „Datenlizenz Deutschland –Zero – Version 2.0“ (dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Der Lizenztext ist unter www.govdata.de/dl-de/zero-2-0 einsehbar. Haftungsbeschränkung: Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Wuppertal gibt jährlich einen Grundstücksmarktbericht heraus, der auf statistischen Auswertungen aller Kaufverträge des Vorjahres zu bebauten und unbebauten Grundstücken im Stadtgebiet von Wuppertal basiert. Seit 2004 wird der Grundstückmarktbericht mit dem Jahr seiner Herausgabe betitelt. Der "Grundstücksmarktbericht 2022" bezieht sich also auf die Kauffalldaten des Jahres 2021 und bildet damit die durchschnittlichen Verhältnisse des Immobilienmarktes im Jahr 2021 ab. Der Grundstücksmarktbericht macht den Wuppertaler Immobilienmarkt transparent und verständlich, unter anderem für Bewertungssachverständige und Privatleute, die Immobilien kaufen oder verkaufen möchten. Er informiert dazu über Umsätze, Preisentwicklungen und Preisniveau in den einzelnen Teilmärkten. Darüber hinaus enthält er die so genannten "sonstigen zur Wertermittlung erforderlichen Daten" gemäß §193 Baugesetzbuch (z. B. Indexreihen, Liegenschaftszinssätze und Marktanpassungsfaktoren) sowie Angaben über gewerbliche Mieten. Seit 01.01.2016 stehen die digitalen Ausgaben der Grundstücksmarktberichte unter einer Open-Data-Lizenz, zum 01.03.2020 wurde die Lizenz auf die Datenlizenz Deutschland – Zero – Version 2.0 (dl-zero-de/2.0) umgestellt. Der Wuppertaler Gutachterausschuss stellt daher alle Grundstücksmarktberichte seit dem Bezugsjahr 2000 unter der dl-zero-de/2.0 zum Download bereit, auch wenn im Impressum der jeweiligen Dokumente noch abweichende, zum Zeitpunkt der Herausgabe gültige Nutzungsbedingungen aufgeführt sind.
Nutzungsbedingungen: Die Dokumente können gemäß der „Datenlizenz Deutschland – Zero – Version 2.0“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0) genutzt werden.
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Wuppertal gibt jährlich einen Grundstücksmarktbericht heraus, der auf statistischen Auswertungen aller Kaufverträge des Vorjahres zu bebauten und unbebauten Grundstücken im Stadtgebiet von Wuppertal basiert. Seit 2004 wird der Grundstückmarktbericht mit dem Jahr seiner Herausgabe betitelt. Der "Grundstücksmarktbericht 2023" bezieht sich also auf die Kauffalldaten des Jahres 2022 und bildet damit die durchschnittlichen Verhältnisse des Immobilienmarktes im Jahr 2022 ab. Der Grundstücksmarktbericht macht den Wuppertaler Immobilienmarkt transparent und verständlich, unter anderem für Bewertungssachverständige und Privatleute, die Immobilien kaufen oder verkaufen möchten. Er informiert dazu über Umsätze, Preisentwicklungen und Preisniveau in den einzelnen Teilmärkten. Darüber hinaus enthält er die so genannten "sonstigen zur Wertermittlung erforderlichen Daten" gemäß §193 Baugesetzbuch (z. B. Indexreihen, Liegenschaftszinssätze und Marktanpassungsfaktoren) sowie Angaben über gewerbliche Mieten. Seit 01.01.2016 stehen die digitalen Ausgaben der Grundstücksmarktberichte unter einer Open-Data-Lizenz, zum 01.03.2020 wurde die Lizenz auf die Datenlizenz Deutschland – Zero – Version 2.0 (dl-zero-de/2.0) umgestellt. Der Wuppertaler Gutachterausschuss stellt daher alle Grundstücksmarktberichte seit dem Bezugsjahr 2000 unter der dl-zero-de/2.0 zum Download bereit, auch wenn im Impressum der jeweiligen Dokumente noch abweichende, zum Zeitpunkt der Herausgabe gültige Nutzungsbedingungen aufgeführt sind.
Nutzungsbedingungen: Die Dokumente können gemäß der „Datenlizenz Deutschland – Zero – Version 2.0“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0) genutzt werden.
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Wuppertal gibt jährlich einen Grundstücksmarktbericht heraus, der auf statistischen Auswertungen aller Kaufverträge des Vorjahres zu bebauten und unbebauten Grundstücken im Stadtgebiet von Wuppertal basiert. Seit 2004 wird der Grundstückmarktbericht mit dem Jahr seiner Herausgabe betitelt. Der "Grundstücksmarktbericht 2020" bezieht sich also auf die Kauffalldaten des Jahres 2019 und bildet damit die durchschnittlichen Verhältnisse des Immobilienmarktes im Jahr 2019 ab. Der Grundstücksmarktbericht macht den Wuppertaler Immobilienmarkt transparent und verständlich, unter anderem für Bewertungssachverständige und Privatleute, die Immobilien kaufen oder verkaufen möchten. Er informiert dazu über Umsätze, Preisentwicklungen und Preisniveau in den einzelnen Teilmärkten. Darüber hinaus enthält er die so genannten "sonstigen zur Wertermittlung erforderlichen Daten" gemäß §193 Baugesetzbuch (z.B. Indexreihen, Liegenschaftszinssätze und Marktanpassungsfaktoren) sowie Angaben über gewerbliche Mieten. Seit 01.01.2016 stehen die digitalen Ausgaben der Grundstücksmarktberichte unter einer Open-Data-Lizenz, zum 01.03.2020 wurde die Lizenz auf die Datenlizenz Deutschland – Zero – Version 2.0 (dl-zero-de/2.0) umgestellt. Der Wuppertaler Gutachterausschuss stellt daher alle Grundstücksmarktberichte seit dem Bezugsjahr 2000 unter der dl-zero-de/2.0 zum Download bereit, auch wenn im Impressum der jeweiligen Dokumente noch abweichende, zum Zeitpunkt der Herausgabe gültige Nutzungsbedingungen aufgeführt sind.
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Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Wuppertal gibt jährlich einen Grundstücksmarktbericht heraus, der auf statistischen Auswertungen aller Kaufverträge des Vorjahres zu bebauten und unbebauten Grundstücken im Stadtgebiet von Wuppertal basiert. Seit 2004 wird der Grundstückmarktbericht mit dem Jahr seiner Herausgabe betitelt. Der "Grundstücksmarktbericht 2021" bezieht sich also auf die Kauffalldaten des Jahres 2020 und bildet damit die durchschnittlichen Verhältnisse des Immobilienmarktes im Jahr 2020 ab. Der Grundstücksmarktbericht macht den Wuppertaler Immobilienmarkt transparent und verständlich, unter anderem für Bewertungssachverständige und Privatleute, die Immobilien kaufen oder verkaufen möchten. Er informiert dazu über Umsätze, Preisentwicklungen und Preisniveau in den einzelnen Teilmärkten. Darüber hinaus enthält er die so genannten "sonstigen zur Wertermittlung erforderlichen Daten" gemäß §193 Baugesetzbuch (z. B. Indexreihen, Liegenschaftszinssätze und Marktanpassungsfaktoren) sowie Angaben über gewerbliche Mieten. Seit 01.01.2016 stehen die digitalen Ausgaben der Grundstücksmarktberichte unter einer Open-Data-Lizenz, zum 01.03.2020 wurde die Lizenz auf die Datenlizenz Deutschland – Zero – Version 2.0 (dl-zero-de/2.0) umgestellt. Der Wuppertaler Gutachterausschuss stellt daher alle Grundstücksmarktberichte seit dem Bezugsjahr 2000 unter der dl-zero-de/2.0 zum Download bereit, auch wenn im Impressum der jeweiligen Dokumente noch abweichende, zum Zeitpunkt der Herausgabe gültige Nutzungsbedingungen aufgeführt sind.
Nutzungsbedingungen: Die Dokumente können gemäß der „Datenlizenz Deutschland – Zero – Version 2.0“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0) genutzt werden.
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Wuppertal gibt jährlich einen Grundstücksmarktbericht heraus, der auf statistischen Auswertungen aller Kaufverträge des Vorjahres zu bebauten und unbebauten Grundstücken im Stadtgebiet von Wuppertal basiert. Seit 2004 wird der Grundstückmarktbericht mit dem Jahr seiner Herausgabe betitelt. Der "Grundstücksmarktbericht 2017" bezieht sich also auf die Kauffalldaten des Jahres 2016 und bildet damit die durchschnittlichen Verhältnisse des Immobilienmarktes im Jahr 2016 ab. Der Grundstücksmarktbericht macht den Wuppertaler Immobilienmarkt transparent und verständlich, unter anderem für Bewertungssachverständige und Privatleute, die Immobilien kaufen oder verkaufen möchten. Er informiert dazu über Umsätze, Preisentwicklungen und Preisniveau in den einzelnen Teilmärkten. Darüber hinaus enthält er die so genannten "sonstigen zur Wertermittlung erforderlichen Daten" gemäß §193 Baugesetzbuch (z.B. Indexreihen, Liegenschaftszinssätze und Marktanpassungsfaktoren) sowie Angaben über gewerbliche Mieten. Seit 01.01.2016 stehen die digitalen Ausgaben der Grundstücksmarktberichte unter einer Open-Data-Lizenz, zum 01.03.2020 wurde die Lizenz auf die Datenlizenz Deutschland – Zero – Version 2.0 (dl-zero-de/2.0) umgestellt. Der Wuppertaler Gutachterausschuss stellt daher alle Grundstücksmarktberichte seit dem Bezugsjahr 2000 unter der dl-zero-de/2.0 zum Download bereit, auch wenn im Impressum der jeweiligen Dokumente noch abweichende, zum Zeitpunkt der Herausgabe gültige Nutzungsbedingungen aufgeführt sind.
Nutzungsbedingungen: Die Dokumente können gemäß der „Datenlizenz Deutschland – Zero – Version 2.0“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0) genutzt werden.
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Wuppertal gibt jährlich einen Grundstücksmarktbericht heraus, der auf statistischen Auswertungen aller Kaufverträge des Vorjahres zu bebauten und unbebauten Grundstücken im Stadtgebiet von Wuppertal basiert. Seit 2004 wird der Grundstückmarktbericht mit dem Jahr seiner Herausgabe betitelt. Der "Grundstücksmarktbericht 2018" bezieht sich also auf die Kauffalldaten des Jahres 2017 und bildet damit die durchschnittlichen Verhältnisse des Immobilienmarktes im Jahr 2017 ab. Der Grundstücksmarktbericht macht den Wuppertaler Immobilienmarkt transparent und verständlich, unter anderem für Bewertungssachverständige und Privatleute, die Immobilien kaufen oder verkaufen möchten. Er informiert dazu über Umsätze, Preisentwicklungen und Preisniveau in den einzelnen Teilmärkten. Darüber hinaus enthält er die so genannten "sonstigen zur Wertermittlung erforderlichen Daten" gemäß §193 Baugesetzbuch (z.B. Indexreihen, Liegenschaftszinssätze und Marktanpassungsfaktoren) sowie Angaben über gewerbliche Mieten. Seit 01.01.2016 stehen die digitalen Ausgaben der Grundstücksmarktberichte unter einer Open-Data-Lizenz, zum 01.03.2020 wurde die Lizenz auf die Datenlizenz Deutschland – Zero – Version 2.0 (dl-zero-de/2.0) umgestellt. Der Wuppertaler Gutachterausschuss stellt daher alle Grundstücksmarktberichte seit dem Bezugsjahr 2000 unter der dl-zero-de/2.0 zum Download bereit, auch wenn im Impressum der jeweiligen Dokumente noch abweichende, zum Zeitpunkt der Herausgabe gültige Nutzungsbedingungen aufgeführt sind.
Nutzungsbedingungen: Die Dokumente können gemäß der „Datenlizenz Deutschland – Zero – Version 2.0“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0) genutzt werden.
Das ATKIS Basis-DLM bildet die topographischen Objekte einer Landschaft in Form von Vektordaten und unterschiedlichen Attributwerten ab. Die vorliegende Präsentation dient der Veranschaulichung der Strukturen dieses komplexen Datenmodells.
Für die Nutzung der Daten ist die Datenlizenz Deutschland - Zero - Version 2.0 anzuwenden. Die Lizenz ist über https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0 abrufbar.
Bei der Statistik der Tatsächlichen Nutzung handelt es sich um ein historisches Produkt, das nicht mehr von Geobasis NRW fortgeführt wird. Grundlage für die Statistik der Tatsächlichen Nutzung war, dass in Deutschland gemäß Agrarstatistikgesetz allgemein jährlich zum Berichtszeitpunkt 31.12. des Vorjahres eine Flächenerhebung durchgeführt wird. Erhebungsmerkmale sind dabei die Bodenflächen nach der Art der tatsächlichen Nutzung. Erhebungseinheiten der Flächenerhebung sind die Gemeinden und gemeindefreien Gebiete. Auskunftspflichtig für die Flächenerhebung sind die nach Landesrecht für die Führung des Liegenschaftskatasters zuständigen Stellen. In NRW nahm gemäß Liegenschaftskatastererlass das Geodatenzentrum bei Geobasis NRW diese Aufgabe wahr. Dazu wurde der Sekundärdatenbestand Liegenschaftskataster ausgewertet. Es wurden alle Nutzungsarten der Nutzungsartengruppen zu den Bereichen Siedlung, Verkehr, Vegetation und Gewässer gemäß Nutzungsartenkatalog NRW aufbereitet (siehe Anlage 1 zum Liegenschaftskatastererlass NRW unter www.recht.nrw.de). Eine vollständige Liste samt weiterer Hinweise finden sich in dem Dokument „Ergänzende Informationen“. Die Flächen wurden unter Berücksichtigung der Abbildungsverzerrung aus den geometrischen ALKIS-Objekten der tatsächlichen Nutzung ermittelt und nicht auf die Buchfläche der darunter liegenden Flurstücke abgeglichen. Es wurden nur die Nutzungsartenflächen auf der Erdoberfläche berücksichtigt. Die überlagernden Nutzungen (z. B. Straße über Fluss) wurden nicht ausgewertet. Die Aufbereitung enthält je Gemeinde, Kreis bzw. kreisfreie Stadt, Regierungsbezirk und für NRW den amtlichen Schlüssel, die Bezeichnung und die aus den zugrundeliegenden Gemarkungen aggregierten Nutzungen (je Nutzungsartenbereich, Nutzungsartengruppe und Nutzungsart) mit Angaben zur Bodenfläche in qm. Verfügbare Jahrgänge: 2016 bis 2022.
Nutzungsbedingungen: Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.