Die Geodätischen Grundnetzpunkte (GGP) dienen der physischen Realisierung und Sicherung des amtlichen Raumbezugs für die Lage, Höhe und Schwere. In der Regel sind die GGP im Land Brandenburg unterirdisch vermarkt und haben eine Lagegenauigkeit von 0,025 m und eine Höhengenauigkeit von 0,005 m. Die Abgabe der Punkte erfolgt grundsätzlich nur auf Nachfrage bei der LGB. Die Daten werden über automatisierte Verfahren oder durch Selbstentnahme kostenfrei bereitgestellt. Bei Nutzung der Daten sind die Lizenzbedingungen zu beachten.
Der für den Download bereitgestellte Stadtteilatlas enthält eine kleinräumige Darstellung jedes einzelnen Stadtteils anhand ausgewählter statistischer Daten, Kennzahlen und Strukturindikatoren zu den Sachgebieten Bevölkerung, Arbeitsmarkt, Soziales und Wohnen. Sie erhalten detaillierte kleinräumige Informationen zu Bevölkerungs- und Haushaltsstrukturen, Zu- und Fortzügen, Geburten und Sterbefällen, Einwohnern mit Migrationshintergrund, Wohngebäuden, sozialversicherungspflichtig Beschäftigten am Wohnort, Arbeitslosen und Empfängern von Transferleistungen. Die Fortschreibung erfolgt jährlich.
Der für den Download bereitgestellte Strukturatlas enthält eine kleinräumige Darstellung jedes einzelnen Bezirks anhand ausgewählter statistischer Daten, Kennzahlen und Strukturindikatoren zu den Sachgebieten Bevölkerung, Arbeitsmarkt, Soziales und Wohnen. Sie erhalten detaillierte kleinräumige Informationen zu Bevölkerungs- und Haushaltsstrukturen, Zu- und Fortzügen, Geburten und Sterbefällen, Einwohnern mit Migrationshintergrund, Wohngebäuden, sozialversicherungspflichtig Beschäftigten am Wohnort, Arbeitslosen und Empfängern von Transferleistungen. Die Fortschreibung erfolgt jährlich.
Festpunkte (Lage- und Hoehenfestpunkte) sind über das Land verteilte dauerhaft ein- oder angebrachte (vermarkte) stabile Vermessungspunkte. Die Grundlagenvermessun schafft mit ihren Mess- und Berechnungsmethoden die Voraussetzungen, die benötigt werden, um Teile der Erdoberfläche lage- und höhenmäßig hochgenau abbilden zu können. Sie schaffen in einer modernen Gesellschaft die Grundlagen, die für Ihre vielfältigen Aufgaben, Entscheidungen und Planungen benötigt werden. Der WMS Festpunkte unterstützt die OGC WMS Versionen 1.1.1 und 1.3.0. Der abrufbare Kartenausschnitt pro WMS-Request ist auf eine Ausdehnung von maximal 6.000x6.000 Pixel begrenzt.
Nutzungsbedingungen: Der Datensatz/Dienst steht unter der folgender Lizenz: Creative Commons Namensnennung 4.0 (CC BY 4.0). Die Namensnennung hat in folgender Weise zu erfolgen: "Datenquelle: Bayerische Vermessungsverwaltung – www.geodaten.bayern.de".
Schwerefestpunkte sind Vermessungspunkte, für die die Fallbeschleunigung (Schwere) der Erde sehr genau bestimmt ist und die im amtlichen Nachweis SFP geführt werden. Die Schwere- oder auch Fallbeschleunigung setzt sich aus der Gravitation (Massenanziehung der Erde) und der Zentrifugalbeschleunigung der Erdrotation zusammen. In den sechziger Jahren wurden in der damaligen DDR die Staatlichen Gravimetrischen Netze (SGN) angelegt. Die 1. bis 3. Ordnung wurde vermarkt, die 4. Ordnung blieb unvermarkt. Die Punktdichte beträgt 1 Gravimeterpunkt 1. bis 4. Ordnung auf 1,5 km². Die Daten werden über automatisierte Verfahren oder durch Selbstentnahme kostenfrei bereitgestellt. Bei Nutzung der Daten sind die Lizenzbedingungen zu beachten.
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Recklinghausen führt gemäß § 193 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) eine Kaufpreissammlung. In der Kaufpreissammlung werden die Verträge, durch die sich jemand verpflichtet, Eigentum an einem Grundstück gegen Entgelt, auch im Wege des Tausches zu übertragen oder ein Erbbaurecht zu begründen, von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses erfasst und inhaltlich ausgewertet. Jährlich werden aus den Daten der Kaufpreissammlung insbesondere die Bodenrichtwerte und die sonstigen zur Wertermittlung erforderlichen Daten (z.B. Preisindexreihen, Umrechnungskoeffizienten, Liegenschaftszinssätze, Sachwertfaktoren) ermittelt und der Grundstücksmarktbericht erstellt. Der Raumbezug wird durch FB 62.12 (Geoinformationssysteme) hergestellt.
BORIS-NRW ist das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse und des Oberen Gutachterausschusses für Grundstückswerte über den Immobilienmarkt in Nordrhein-Westfalen. Ein Bodenrichtwert ist ein vorwiegend aus Kaufpreisen ermittelter durchschnittlicher Bodenwert je Quadratmeter für ein Gebiet mit im wesentlichen gleichen wertbestimmenden Merkmalen wie z.B. Entwicklungszustand, Art und Maß der baulichen Nutzung sowie Zuschnitt; er ist bezogen auf ein baureifes Grundstück, dessen Eigenschaften für das Gebiet typisch sind (so genanntes Richtwertgrundstück). Bodenrichtwerte beziehen sich grundsätzlich auf unbebaute Grundstücke. Der Bodenrichtwert ist kein Verkehrswert. Abweichungen des zu bewertenden Grundstücks in den wertbestimmenden Eigenschaften wie z.B. Art und Maß der baulichen Nutzung, Bodenbeschaffenheit, Erschließungszustand und Grundstücksgestaltung bewirken Abweichungen seines Verkehrswertes vom Bodenrichtwert.
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Duisburg beschließt zum 01.01.JJJJ auf Grundlage der nach § 195 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) geführten und nach § 193 Abs. 5 BauGB ausgewerteten Kaufpreissammlung Immobilienrichtwerte gem. § 38 der Verordnung über die amtliche Grundstückswertermittlung Nordrhein-Westfalen (GrundWertVO NRW) für den Teilmarkt Eigentumswohnungen (Weiterverkäufe) und Ein- und Zweifamilienhäuser (Weiterverkäufe). Alle verfügbaren Immobilienrichtwerte sowie die dazugehörigen Fachinformationen können gebührenfrei über das Internetportal BORIS.NRW (Menüpunkt: Immobilienrichtwerte) eingesehen bzw. als PDF-Dokument heruntergeladen werden. Ebenfalls steht dort ein Preiskalkulator zur Verfügung, um den Immobilienrichtwert an die Eigenschaften des Wertermittlungsobjektes anzupassen.
Immobilienrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte für bebaute Grundstücke bezogen auf ein „Normobjekt“ (§ 38 Grundstückswertermittlungsverordnung – GrundWertVO NRW). Das Normobjekt ist detailliert mit seinen wertbestimmenden Merkmalen beschrieben. Abweichungen individueller Grundstücksmerkmale einer zu bewertenden Immobilie von der Richtwertnorm (z. B. Baujahr) können sachverständig unter Beachtung der veröffentlichten Umrechnungskoeffizienten berücksichtigt werden. Die Immobilienrichtwerte sind Vergleichsfaktoren für bebaute Grundstücke im Sinne des § 20 Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) und können die Grundlage für die Verkehrswertermittlung im Vergleichswertverfahren bilden. Der berechnete Immobilienpreis entspricht jedoch nicht dem Verkehrswert gem. § 194 BauGB. Dieser kann nur durch ein Verkehrswertgutachten ermittelt werden. Im Kreis Herford wurden die Immobilienrichtwerte in den Teilmärkten Eigentumswohnungen sowie Ein- und Zweifamilienhäuser ermittelt.
Der WMS (Web Map Service) ist eine standardisierte Schnittstelle zur Bereitstellung von Kartenausschnitten im Rasterformat. An einen WMS können mit verschiedenen Operationen Anfragen versendet werden. Üblicherweise übernimmt dies ein Geoinformationssystem, in welches die URL des WMS eingebunden wird. Die kommunalen Nivellementpunkte (auch Höhenfestpunkte bzw. HFP) sind in der Örtlichkeit dauerhaft durch Höhenbolzen vermarkt (üblicherweise an Bauwerken) und verdichten das Höhenfestpunktfeld des Amtlichen Festpunktinformationssystem in Nordrhein-Westfalen (AFIS-NRW). Die Höhen der Nivellementpunkte werden durch geometrische Nivellements hochgenau bestimmt. Der Nachweis der NivP umfasst Höhenkoordinaten sowie Punktbeschreibungen (Einmessungsskizzen). Der Dokumentenlink führt zur Einmessungsskizze des jeweiligen Punktes.