Zugriffseinschränkung: Unbeschränkter Zugang. Nutzungsbedingungen: gebührenfrei - Vervielfältigung und Verbreitung in Absprache mit genannter Ansprechperson; Die Daten unterliegen dem Umweltinformationsgesetz i.d.g.F. sowie dem Umweltinformationsgesetz NRW i.d.g.F.. Es gelten die Nutzungsbedingungen der Stadt Gelsenkirchen (URL: https://www.gelsenkirchen.de/de/_meta/Buergerservice/Onlinedienste/Geoportal/Nutzungsbedingungen.aspx)
Auf einem Schwarzplan werden vorhandene Bebauung in schwarz und Freiflächen in weiß dargestellt. Alle anderen Planelemente wie beispielsweise Straßen, Vegetation oder Gewässer werden ausgeblendet, können aber optional bei Bedarf wieder hinzugefügt werden
Zugriffseinschränkung: Unbeschränkter Zugang. Nutzungsbedingungen: gebührenfrei - Vervielfältigung und Verbreitung in Absprache mit genannter Ansprechperson; Die Daten unterliegen dem Umweltinformationsgesetz i.d.g.F. sowie dem Umweltinformationsgesetz NRW i.d.g.F.. Es gelten die Nutzungsbedingungen der Stadt Gelsenkirchen (URL: https://www.gelsenkirchen.de/de/_meta/Buergerservice/Onlinedienste/Geoportal/Nutzungsbedingungen.aspx)
Flächennutzung von 1969, 1978, 1995, 2001, 2009 Die Nutzungen wurden aus den historischen Luftbildern kartiert (detaillierter Nutzungsschlüssel: Brachen, Wohnen, Acker, Grünland, Wald etc.)
Die Amtliche Stadtkarte des Kreises Mettmann bildet die zehn kreisangehörigen Städte ab und ist Teil des "Amtlichen Stadtkartenwerks Ruhrgebiet - Rheinland - Bergisches Land". Sie wird in mehreren Maßstäben, Farbigkeiten und Datenstrukturen angeboten. Grenzmaßstäbe der Daten je nach Datenaufbereitung: 1:7.000 und 1:30.000.
Die Amtliche Stadtkarte 1: 50.000 des Kreises Mettmann bildet die zehn kreisangehörigen Städte ab und ist Teil des "Amtlichen Stadtkartenwerks Ruhrgebiet - Rheinland - Bergisches Land". Sie wird in mehreren Maßstäben, Farbigkeiten und Datenstrukturen angeboten. Grenzmaßstäbe der Daten je nach Datenaufbereitung: 1:40.000 und 1:75.000.
„Anhand der Bewuchsuntersuchungen der vorliegenden Arbeit konnten nähere Aussagen zur Bewuchsfreundlichkeit von Eisensilikatschlacken und natürlichen Gesteinssubstraten getroffen werden. […] Zusammenfassend ist zu sagen, dass ein nicht auszuschließender negativer Einfluss der Schlacke auf die Abundanzen einzelner Arten und die zum Teil recht hohen Kupferkonzentrationen in den Indikatororganismen Grund genug für die Überlegung ist, ob Schlacke, die als zusätzliche Quelle für die Kupferkontamination im Aufwuchs und Anreicherung von Kupfer in der Nahrungskette anzusehen ist, in einer ohnehin mit Schwermetallen vorbelasteten Küstenregion als Verbrauungsmaterial weiterhin eingesetzt werden sollte.“