Kompensationsflächen dienen der Natur als Ausgleich für Eingriffe und sind daher keiner anderen Nutzung zugänglich. Das Kataster wird sukzessive aufgebaut und erhebt methodenbedingt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Gemäß § 6 Abs. 8 LG NW sind festgesetzte Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in ein Verzeichnis einzutragen. Zuständig für die Führung eines Verzeichnisses sind gem. Runderlass des MUNLV die Kreise und kreisfreien Städte als untere Naturschutzbehörde.
Das Radverkehrsnetz bildet eine Grundlage für alle zukünftigen Planungen im Straßenraum. Das Grundprinzip im grünen Netz ist Mischverkehr (Tempo 30, Verkehrsberuhigte Bereiche, Fahrradstraßen, Fußgängerzonen/Fahrrad frei, Schutzstreifen oder Radwege im Grünen). Das Grundprinzip im gelben Netz ist die getrennte Führung vom Kfz-Verkehr entlang der Hauptverkehrsstraßen (Radfahrstreifen, Schutzstreifen oder bauliche Radwege).
Die dargestellten Inhalte der Bauleitplanung (FNP- und Bebauungsplanübersicht) dienen nur als Informationsgrundlage. Die planungsrechtlichen Auskünfte können nur aus den Originalplänen von den Ansprechpartnern im Bereich Bauplanungsamt rechtskräftige Pläne & laufende Bauleitplanverfahren, Tel.: 02464 / 586 141 oder -241) erteilt werden.
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Nutzungsbedingungen: Die dargestellten Inhalte der Bauleitplanung (FNP- und Bebauungsplanübersicht) dienen nur als Informationsgrundlage. Die planungsrechtlichen Auskünfte können nur aus den Originalplänen vom zuständigen Sachbearbeiter im Fachdienst Stadtplanung und Umwelt der Stadt Bad Salzuflen erteilt werden. Die Datenschutzhinweise (abrufbar über www.stadt-bad-salzuflen.de/datenschutz.html) informieren Nutzer der Website www.bad-salzuflen.de beziehungsweise www.stadt-bad-salzuflen.de über Art, den Umfang und die Zwecke der Erhebnung und Verwendung personenbezogener Daten durch die Stadt Bad Salzuflen. Wenn Sie www.bad-salzuflen.de oder www.stadt-bad-salzuflen.de besuchen, erbringt die Stadt Bad Salzuflen für Sie einen Telemediendienst im Sinne des Telemediengesetzes. Dabei verarbeitet sie Ihre personenbezogenen Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Datenschutzgesetzes NRW.
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Die topographische Karte bildet die Erdoberfläche, insbesondere die Geländeform, entsprechend dem Maßstab lagerichtig und vollständig ab. Folgende Jahrgänge sind vorhanden: 1997, 1999, 2005, 2009
Darstellung der Wasserscheide, welche das Lippeverbandsgebiet vom Emschergenossenschaftsgebiet trennt. Der Verlauf ist an den ABK Einzugsgebietsgrenzen (Stand 2012) orientiert
Darstellung der Trennsysteme (vorhanden und geplant) im Stadtgebiet mit den dazugehörigen Ableitungsarten (Versickerung oder Ableitung; vorhanden und geplant) aus dem ABK mit dem Stand 2012