Die Datensätze präsentieren die geförderten "ländlichen Wegenetzkonzepte", die "Integrierten Kommunalen Entwicklungskonzepte (IKEK)" und die "Dorfinnenentwicklungskonzepte (DIEK)" für Kommunen aus dem "NRW-Programm ländlicher Raum 2014-2020". Die Flächen- bzw. Punktsignaturen zeigen, für welche Städte und Gemeinden Konzepte erstellt worden sind. Nähere Informationen zu den Konzepten erhalten Sie bei den Kommunen.
Nutzungsbedingungen: Die Daten können gemäß der "Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0" (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) genutzt werden. Folgender Quellenvermerk ist mindestens anzugeben: Land NRW, Abrufdatum
Der Geodatensatz enthält alle nach § 100 Abs. 2 Satz 2 BbgWG bereits festgesetzten Überschwemmungsgebiete des Landes Brandenburg einschließlich der dazugehörenden Vorländer. Die nach DDR-Wasserrecht festgesetzten und aufgrund § 150 BbgWG als Rechtsverordnung fortbestehenden Überschwemmungsgebiete wurden berücksichtigt. Hinweis: Es sind noch nicht alle potentiellen Überschwemmungsgebiete rechtlich festgesetzt. Das entsprechende Datendefizit ist der Registerkarte "Datenqualität" zu entnehmen.
Auf dieser Seite erhalten Sie umfassende Informationen zu den rechtskräftigen oder in Aufstellung befindlichen Bauleitplänen (Bebauungspläne, Flächennutzungsplan sowie sonstige Satzungen nach dem Baugesetzbuch) der Stadt Drensteinfurt. Die Bauleitpläne bilden die Grundlage für die Beurteilung von Bauvorhaben.
Die Voraussetzungen für alle städtebaulichen Vorhaben (Bauvorhaben etc.) sind in verschiedenen Gesetzen, Verordnungen und Satzungen geregelt. Die Gesetze und Vorschriften auf Bundesebene werden als öffentliches Baurecht bezeichnet. Auf Länderebene ist das Bauordnungsrecht (Landesbauordnung - BauO NRW) maßgebend. Bestimmungen auf Stadt- oder Gemeindeebene werden als Ortssatzung bezeichnet. Bei den hier vorliegenden Unterlagen handelt es sich ausschließlich um Kopien. Es wird davon ausgegangen, dass Stellungnahmen und Äußerungen sich auf die im Amt für Planen, Bauen, Umwelt befindlichen Originale beziehen.
Auf dieser Seite erhalten Sie umfassende Informationen zu den rechtskräftigen oder in Aufstellung befindlichen Bauleitplänen (Bebauungspläne, Flächennutzungsplan sowie sonstige Satzungen nach dem Baugesetzbuch) der Stadt Drensteinfurt. Die Bauleitpläne bilden die Grundlage für die Beurteilung von Bauvorhaben.
Die Voraussetzungen für alle städtebaulichen Vorhaben (Bauvorhaben etc.) sind in verschiedenen Gesetzen, Verordnungen und Satzungen geregelt. Die Gesetze und Vorschriften auf Bundesebene werden als öffentliches Baurecht bezeichnet. Auf Länderebene ist das Bauordnungsrecht (Landesbauordnung - BauO NRW) maßgebend. Bestimmungen auf Stadt- oder Gemeindeebene werden als Ortssatzung bezeichnet. Bei den hier vorliegenden Unterlagen handelt es sich ausschließlich um Kopien. Es wird davon ausgegangen, dass Stellungnahmen und Äußerungen sich auf die im Amt für Planen, Bauen, Umwelt befindlichen Originale beziehen.
Der Datensatz enthält die Fließ- und Stillgewässer der Stadt Gelsenkirchen. Neben der exakten räumlichen Lage werden weitere Sachinformationen (Art der Gewässer, Unterhaltungspflicht, Ausbauart, Vermessungsunterlagen) geführt
Zugriffseinschränkung: Unbeschränkter Zugang. Nutzungsbedingungen: gebührenfrei - Vervielfältigung und Verbreitung, auch auszugsweise, mit Quellenangabe gestattet; Datenlizenz Deutschland Namensnennung Version 2.0
Der Steinkauz ist eine von 6 Arten der sogenannten Wiesenvogelkartierungen, die im Auftrag der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Gütersloh durch die Biologische Station Gütersloh/Bielefeld regelmäßig durchgeführt werden. Die Steinkauzvorkommen werden alle drei Jahre erfasst, zur Zeit liegen Daten aus den Jahren 1999, 2002, 2005, 2008, 2011, 2014 und 2017 vor.
Naturschutzgebiete sind rechtsverbindlich abgegrenzte Gebiete für den Schutz, die Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Lebensstätten bestimmter Tier- und Pflanzenarten. Des Weiteren können Naturschutzgebiete auch festgesetzt werden, wenn Gebiete aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit schützenswert sind. Ein Verbotskatalog verbietet innerhalb eines Naturschutzgebietes alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung von Arten oder Biotopen führen können. Gebote sollen den Erhalt oder Wiederansiedlung von Arten fördern. Im Kreis Herford sind ökologisch wertvolle Bachtäler (Sieke), Feuchtwiesen, Heideflächen und Magerrasen in den Naturschutzgebieten erhalten.
Heilquellenschutzgebiete werden festgesetzt, um das Grundwasser vor Beeinträchtigungen zu schützen. Bestimmte Handlungen sind verboten oder beschränkt zulässig. Heilquellen sind natürlich zu Tage tretende oder künstlich erschlossene Wasser- oder Gasvorkommen, die auf Grund ihrer chemischen Zusammensetzung und ihrer physikalischen Eigenschaften eine heilende, lindernde und vorbeugende Wirkung besitzen.
Natura 2000 ist ein EU-weites Netz von Schutzgebieten zur Erhaltung gefährdeter oder typischer Lebensräume und Arten. Es setzt sich zusammen aus den Schutzgebieten der Vogelschutz-Richtlinie und den Schutzgebieten der Fauna-Flora-Habitat (FFH) Richtlinie. Im Kreis Herford sind derzeit vier FFH-Gebiete zu finden.