In Teil I des Moorschutzprogramms wurden 1981 insgesamt 88 Hochmoore des Flachlandes erfasst, die als Torflagerstättenbedeutsam sind und eine hohe Bedeutung für den Naturschutz haben. Überwiegend wird bzw., wurde in diesen Mooren industrieller Torfabbau betrieben. Es liegen Informationen vor über die aus landesweiter Sicht für den Naturschutz wertvollen Flächen, differenziert nach den Kategorien "wertvollster Bereich – keine Abtorfung", "Abtorfung unter Berücksichtigung der Ziele des Naturschutzes möglich" sowie "laufende oder abgeschlossene Abtorfung- Regeneration anzustreben".
Mit der naturschutzfachlichen Neubewertung der Hochmoore wurde das Moorschutzprogramm im Jahr 1994 erweitert. Bei der Neubewertung wurden alle 92 Hochmoore mit industriellem Torfabbau hinsichtlich ihrer aktuellen Bedeutung für den Naturschutz eingeschätzt. Zusätzlich wurde erstmals auch das landwirtschaftlich genutzte Hochmoorgrünland aufgrund seiner Bedeutung als Pufferzone und eigenständiger Lebensraum für eine auf Feuchtgrünland angewiesene Pflanzen- und Tierwelt sowie seiner Funktion für die Biotopvernetzung in das Moorschutzprogramm einbezogen. Es liegen Informationen vor über die aus landesweiter Sicht für den Naturschutz wertvollen Flächen außerhalb der Bereiche mit Abbaugenehmigungen.
In Teil II des Moorschutzprogramms wurden 1986 - ergänzend zu den Mooren des Moorschutzprogramms Teil I mit industrieller Abtorfung – die restlichen 263 Hochmoore des Flachlandes sowie 148 Kleinsthochmoore aufgenommen. Die Kulisse umfasst damit Moore überwiegend ohne abbauwürdige Teilflächen sowie – in Ergänzung zum MSP Teil I – 5 weitere Moore, die Bedeutung als Torflagerstätte haben. Es liegen Informationen vor über die aus landesweiter Sicht für den Naturschutz wertvollen Teilflächen außerhalb der Kleinsthochmoore, differenziert nach den Kategorien "natürliches und naturnahes Hochmoor" sowie "degeneriertes oder stark verändertes Hochmoor". Die Kleinsthochmoore sind nicht digital erfasst.
Prüfkulisse II ist eine von von drei Prüfkulissen, in denen (in aufsteigender Reihenfolge) das Vorhandensein von Moorbiotoptypen und der Bodeneigenschaft einer klimaschutzrelevanten Torfauflage, d.h. eines theoretischen Treibhausgasminderungspotenzials bei Wiedervernässung überprüft werden sollte.Die hier identifizierten Bereiche werden durch die BHK50 als kohlenstoffreiche Böden mit Bedeutung für den Klimaschutz ausgewiesen. Die Erhebungen der FFH-Basiserfassung zu Biotoptypen in FFH-Gebieten sowie in ausgewählten Bereichen der Landesweiten Biotopkartierung außerhalb der FFH-Gebiete können dies jedoch nicht eindeutig bestätigen. Sie deuten aufgrund ihres Biotoptyps gemäß Kartierschlüssel für Biotoptypen in Niedersachsen (von Drachenfels, 2021) entweder eher auf mineralische Standorte oder auf anthropogen derart überprägte Biotope hin, dass eine tatsächliche Klimaschutzfunktion (d.h. Wiedervernässbarkeit mit Treibhausgasminderungspotenzial) möglicher Weise nicht mehr vorliegt. Prüfkulisse II kennzeichnet Unsicherheiten in der Datengrundlage, die entweder auf Ungenauigkeiten in der Bodenkarte (interpolierte Werte im Maßstab 1:50.000 im Vergleich zur FFH-Basiserfassung mit Darstellungsmaßstab von
Die aggregierte Programmkulisse Niedersächsische Moorlandschaften setzt sich aus der Karte der kohlenstoffreichen Böden mit Bedeutung für den Klimaschutz (BHK50) sowie dem Datensatz der zusätzlichen bedeutsamen Moorbiotope (NLWKN) zusammen.Bei den kohlenstoffreichen Böden mit Bedeutung für den Klimaschutz (BHK50) handelt es sich um eine Auswahl kohlenstoffreicher Böden, die ausgehend vom Bodentyp eine klimarelevante Torfauflage aufweisen und denen ein Treibhausgasminderungspotenzial im Falle einer Wiedervernässung eingeräumt wurde. Da der Datenbestand auf einem Maßstab von 1:50.000 basiert, bedarf eine Einschätzung des tatsächlichen Reduktionspotenzials jedoch in jedem Falle jedoch einer Überprüfung der lokalen Standortfaktoren.Bei den enthaltenen Zusatzbiotopen handelt es sich ausschließlich um Biotoptypen, die unabhängig vom vorkartierten Bodentyp als Moorbiotoptyp/Biotoptyp organischer Standorte mit besonderer Bedeutung für den Biotopschutz identifiziert werden können. Ein Sonderfall stellt der Biotoptyp WET dar. Der Biotop kann teilweise auch den mineralischen Böden angeschlossen werden. Dennoch wurde er hier mit ausgewertet, da die z.T. relativ kleinräumigen Bereiche organischer Böden in Auen von grobmaßstäbigen Bodenkarten (z.B. BK50) nicht immer erfasst werden, WET aber viele Vorkommen auf kohlenstoffreichen Böden hat. Standorte vom Biotoptyp WET sollten daher im Gelände/lokal auf ihren Bodentyp überprüft werden.Die Biotoptypen zählen (mit Ausnahme von MY, das heute nicht nach §30 geschützt wäre) alle gemäß §30 BNatSchG zu den gesetzlich geschützten Biotopen (WOE z.T. in Zusammenhang mit §24 NNatSchG). Sie weisen alle Wertstufen von V bis IV auf (vgl. Drachenfels 2012).
Geologisch definierte Hochmoorgrenzen (Grenze der Torflager mit mindestens 30 cm Mächtigkeit) der Moore des Moorschutzprogramms. In Teil I des Moorschutzprogramms wurden 1981 insgesamt 88 Hochmoore des Flachlandes erfasst, die als Torflagerstätten bedeutsam sind und eine hohe Bedeutung für den Naturschutz haben. Überwiegend wird bzw. wurde in diesen Mooren industrieller Torfabbau betrieben.
In Teil I des Moorschutzprogramms wurden 1981 insgesamt 88 Hochmoore des Flachlandes erfasst, die als Torflagerstättenbedeutsam sind und eine hohe Bedeutung für den Naturschutz haben. Überwiegend wird bzw., wurde in diesen Mooren industrieller Torfabbau betrieben. Es liegen Informationen vor über die aus landesweiter Sicht für den Naturschutz wertvollen Flächen, differenziert nach den Kategorien "wertvollster Bereich – keine Abtorfung", "Abtorfung unter Berücksichtigung der Ziele des Naturschutzes möglich" sowie "laufende oder abgeschlossene Abtorfung- Regeneration anzustreben".
Mit der naturschutzfachlichen Neubewertung der Hochmoore wurde das Moorschutzprogramm im Jahr 1994 erweitert. Bei der Neubewertung wurden alle 92 Hochmoore mit industriellem Torfabbau hinsichtlich ihrer aktuellen Bedeutung für den Naturschutz eingeschätzt. Zusätzlich wurde erstmals auch das landwirtschaftlich genutzte Hochmoorgrünland aufgrund seiner Bedeutung als Pufferzone und eigenständiger Lebensraum für eine auf Feuchtgrünland angewiesene Pflanzen- und Tierwelt sowie seiner Funktion für die Biotopvernetzung in das Moorschutzprogramm einbezogen. Es liegen Informationen vor über die aus landesweiter Sicht für den Naturschutz wertvollen Flächen außerhalb der Bereiche mit Abbaugenehmigungen.
In Teil II des Moorschutzprogramms wurden 1986 - ergänzend zu den Mooren des Moorschutzprogramms Teil I mit industrieller Abtorfung – die restlichen 263 Hochmoore des Flachlandes sowie 148 Kleinsthochmoore aufgenommen. Die Kulisse umfasst damit Moore überwiegend ohne abbauwürdige Teilflächen sowie – in Ergänzung zum MSP Teil I – 5 weitere Moore, die Bedeutung als Torflagerstätte haben. Es liegen Informationen vor über die aus landesweiter Sicht für den Naturschutz wertvollen Teilflächen außerhalb der Kleinsthochmoore, differenziert nach den Kategorien "natürliches und naturnahes Hochmoor" sowie "degeneriertes oder stark verändertes Hochmoor". Die Kleinsthochmoore sind nicht digital erfasst.
Prüfkulisse II ist eine von von drei Prüfkulissen, in denen (in aufsteigender Reihenfolge) das Vorhandensein von Moorbiotoptypen und der Bodeneigenschaft einer klimaschutzrelevanten Torfauflage, d.h. eines theoretischen Treibhausgasminderungspotenzials bei Wiedervernässung überprüft werden sollte.Die hier identifizierten Bereiche werden durch die BHK50 als kohlenstoffreiche Böden mit Bedeutung für den Klimaschutz ausgewiesen. Die Erhebungen der FFH-Basiserfassung zu Biotoptypen in FFH-Gebieten sowie in ausgewählten Bereichen der Landesweiten Biotopkartierung außerhalb der FFH-Gebiete können dies jedoch nicht eindeutig bestätigen. Sie deuten aufgrund ihres Biotoptyps gemäß Kartierschlüssel für Biotoptypen in Niedersachsen (von Drachenfels, 2021) entweder eher auf mineralische Standorte oder auf anthropogen derart überprägte Biotope hin, dass eine tatsächliche Klimaschutzfunktion (d.h. Wiedervernässbarkeit mit Treibhausgasminderungspotenzial) möglicher Weise nicht mehr vorliegt. Prüfkulisse II kennzeichnet Unsicherheiten in der Datengrundlage, die entweder auf Ungenauigkeiten in der Bodenkarte (interpolierte Werte im Maßstab 1:50.000 im Vergleich zur FFH-Basiserfassung mit Darstellungsmaßstab von