Im Rahmen eines langfristigen Programms werden im ostfriesischen Watt südlich von Norderney die Bestandsschwankungen des Makrozoobenthos untersucht. Nach einem vorangegangenen Bericht über die dominanten Arten (DÖRJES et al. 1986) werden hier die Fluktuationen der non-dominanten Arten in der Zeit von 1976 bis 1985 dargestellt. An vier Dauerstationen im geschützt gelegenen Sandwatt verschiedener Höhenlagen wurden regelmäßig Proben von Sediment und Bodenfauna entnommen. Die Artengemeinschaft gehört als „Wattvariante" der Macoma balthica-Gemeinschaft an und umfasst, einige unbestimmte Nemertinen nicht mitgerechnet, 35 Arten. Die Anneliden stellen davon als stärkste Gruppe 18 Arten, gefolgt von 9 Mollusken, 7 Crustaceen und einer Insektenart. Neben einem Grundstock aus sechs bis acht dominanten Arten, die 80 bis 90% zur gesamten Abundanz und Biomasse beitragen (DÖRJES et al. 1986), stellt eine Gruppe von weiteren zwölf mehr oder weniger regelmäßig vorkommenden non-dominanten Arten die restlichen 10 bis 20%. Ihre jahreszeitlich bedingten Bestandsschwankungen werden zusätzlich durch singuläre Ereignisse wie Frostperioden und Stürme besonders beeinflusst. Grundsätzliche Strukturveränderungen machen sich im Zeitraum von zehn Jahren noch wenig bemerkbar. Im Falle einiger Arten deutet sich eine Zunahme der Populationsdichten an.
Die nach Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (HWRM-RL) 2. Zyklus 2016 - 2021 ermittelten potentiell betroffenen Industrieanlagen für die Hochwasser-Lastfälle HQhäufig, HQ100, HQextrem.Bearbeitungsgrundlage ist der Datenbestand Bereich Niedersachsen Stand 04.10.2018.Erfasst wurden alle Industrieanlagen gemäß Industrieemissionsrichtlinie IED 2010/75/EU, E-PRTR (Pollutant Release and Transfer Register = Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister) und Störfall-Richtlinie (zwölfte Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz vom 15. März 2017, Umsetzung der europäischen Richtlinie 2012/18/EU (Seveso-III-Richtlinie)) und in Hinsicht auf mögliche Betroffenheit durch Hochwasserrisikogebiete geprüft, in dem alle in einer Entfernung bis zu 200 m gelegenen Anlagen für die Risikobewertung berücksichtigt wurden.