Das amtliche Verzeichnis der Gemeinden und Gemeindeteile in Rheinland-Pfalz (Wohnplatzverzeichnis) setzt sich zusammen aus dem vom Statistischen Landesamt geführten „Gemeindeverzeichnis von Rheinland-Pfalz“ und dem vom Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation geführten „Verzeichnis der Gemeindeteile“.
Das Gemeinde- und Ortsteilverzeichnis wird im Excelformat bereitgestellt und enthält folgende Angaben: Status, Zuordnung zur Planungsregion, Postleitzahl, Telefonvorwahl, Gemeindeschlüsselnummer, Amtsnummer, Gemeindename bzw. Ortsteil-, Gemeindeteil- oder Wohnplatzname (und ggf. der sorbische Ortsname), Amtsname, Landkreis, Einwohnerzahl, Gemeindefläche, Zuordnung zur TK10, TK25, TK50 und TK100 sowie die Ortsmittelpunktkoordinaten als ETRS89/UTM-Koordinate. Die Daten werden über automatisierte Verfahren oder durch Selbstentnahme kostenfrei bereitgestellt. Bei Nutzung der Daten sind die Lizenzbedingungen zu beachten.
Dieses Verzeichnis beinhaltet die Kreise und kreisfreien Städte, die Gemeinde und Gemarkungen jeweils als Namen und Schlüssel. Der Datenbestand ist kreisweise oder landesweit verfügbar. Die Daten werden aktuell aus dem Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS®) abgeleitet. Die Daten werden über automatisierte Verfahren oder durch Selbstentnahme kostenfrei bereitgestellt. Bei Nutzung der Daten sind die Lizenzbedingungen zu beachten.
Kleinmaßstäbige Übersichts- und Verwaltungskarten besitzen einen für die landesweite Darstellung optimierten Maßstab und eine entsprechende Signaturierung. Sie eignen sich hervorragend als Hintergrund für die Präsentation überregionaler Sachverhalte oder in Form von Geodatendiensten als Einstiegspunkt für die grafische Navigation in einem Internetportal. Das Gemarkungsverzeichnis wird aus dem Liegenschaftskataster hergestellt. Es enthält u. a. die Angaben zur Gemeinde-, Verbandsgemeinde- und Kreiszugehörigkeit sowie zu den Gerichts- und Behördenbezirken.
Schlüsselverzeichnis Gemeinden und Gemarkungen in Mecklenburg-Vorpommern (SVzGem) Dieses Schlüsselverzeichnis enthält Angaben Angaben zu Gemeindeschlüssel, Gemeindename, Gemarkungsschlüssel, Gemarkungsname, Kreisschlüssel, Kreisname und Straßen.
Das Verzeichnis der Ortschaften Mecklenburg-Vorpommern enthält u. a. folgende Angaben zu Gemeinden, Ortsteilen und Wohnplätzen: Amtlicher Gemeindeschlüssel und Gemeindename, Name der Amtsverwaltung, Name des Landkreises sowie Koordinaten- und Höhenangaben des Ortsmittelpunktes.
Dieser Datensatz stellt die Verwaltungsgebiete 1:250 000 (VG250) mit Stand 31.12. für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland bereit. Der Datenbestand der Verwaltungsgebiete (VG) umfasst die Verwaltungseinheiten aller hierarchischen Verwaltungsebenen vom Staat bis zu den Gemeinden mit den jeweiligen Verwaltungsgrenzen, statistischen Schlüsselzahlen, den Namen der Verwaltungseinheiten sowie der spezifischen Bezeichnungen der Verwaltungsebenen. Die Daten sind ebenenweise in Staat, Länder, Regierungsbezirke, Kreise, Verwaltungsgemeinschaften und Gemeinden gegliedert. Darüber hinaus liegen dem Datensatz amtliche Zusatzbezeichnungen, Namen der nationalen Minderheiten bzw. regionalsprachliche Namen sowie Übersichten der Verwaltungszuordnung und Verwaltungseinheiten bei. Das Produkt VG250-EW enthält Einwohnerzahlen und Katasterflächen. Da die offiziellen Einwohnerzahlen erst im Herbst des Folgejahres veröffentlicht werden, kann der jeweils aktuelle Stand des Produktes erst nach diesem Zeitpunkt bezogen werden. Bei Bedarf stehen vorläufige Einwohnerzahlen auf der Webseite des Statistischen Bundesamtes zur Verfügung. Die Geometrie der Grenzen ist hinsichtlich Genauigkeit und Auflösung auf das ATKIS®-DLM250 ausgerichtet. Mit dem Stand 31.12. ist der Anschluss an die Bundesstatistik möglich. Dieses Produkt ist ohne Einwohnerzahlen in weiteren Varianten verfügbar: VG250 mit dem Stand 01.01. (VG250_0101)
Auf Grundlage der Basiseinzugsgebiete der hydrographischen Karte ist ein Geodatenbestand erzeugt worden mit den hydrologischen Einzugsgebieten für sämtliche Unterhaltungspflichtigen der Gewässer 1. Ordnung und Gewässer 2. Ordnung in Bremen und Niedersachsen.Für jedes Basiseinzugsgebiet der hydrographischen Karte ist attributiv festgehalten welcher Unterhaltungsverband (UHV) für das Hauptgewässer zuständig ist. Auf Basis dieses UHV-Attributs wurden die Basiseinzugsgebiete zusammengefasst/aggregiert zu UHV-Einheiten. Anschließend sind sämtliche Gewässer 1. Ordnung in die aggregierte UHV-Geometrien eingepflegt worden, damit mit dem Bestand differenziert werden kann zwischen Einzugsgebiete der Gewässer 2. Ordnung und die Gewässer 1. Ordnung.Die Geometrien geben lediglich die hydrologischen Verhältnisse wieder, dies ist nicht gleich zu setzen mit der Zuständigkeit der Unterhaltungspflichtigen. Die Zuständigkeit für die Gewässer 1. und 2. Ordnung sowie deren Unterhaltung ist festgelegt im Verzeichnis der Gewässer 1. Ordnung (Wasserhaushaltsgesetz des Bundes, WHG) und im Verzeichnis der Gewässer 2. Ordnung (Anlagen im Niedersächsischen Wassergesetz, NWG).
Nach Artikel 8 der EG-Wasserrahmenrichtlinie soll ein zusammenhängender und umfassender Überblick über den Zustand der Gewässer erzielt werden, in dem regelmäßige Untersuchungen durch Messprogramme (Monitoring) stattfinden.Für diesen Zweck wurden Überwachungsprogramme (Monitoring) nach EG-Wasserrahmenrichtlinie in Niedersachsen / Bremen der Flussgebiete Elbe, Weser, Ems und Rhein entwickelt:Überblicksmonitoring des Gesamtzustandes:Erkennung von langfristigen Trends, hervorgerufen durch natürliche Gegebenheiten oder ausgedehnte menschliche Tätigkeiten. Auf überregionale Umwelt- bzw. Bewirtschaftungsziele und entsprechende Berichtspflichten ausgerichtet.Operatives Monitoring an belasteten Gewässern:Dokumentation der Veränderungen der Wasserkörper, die die Umweltziele möglicherweise nicht erreichen und für die entsprechende Maßnahmenprogramme aufzustellen sind. Dient der Überwachung von regionalen Zielen für einzelne Wasserkörper, Wasserkörpergruppen oder Bearbeitungsgebiete..